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KatzeK
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Ich denke doch, dass sie alle Register ziehen.
Wenn sie das tun dann müssen sie aber mit Dir einen KAUF- oder ÜBERLASSUNGSVERTRAG machen und damit trägst Du dann auch offiziell die Verantwortung für die Katze. Dh. dann ist nix mit mal rein mal raus wie es Dir beliebt und die Kosten für den Tierarzt übernimmt eh der Tierschutz... Und dh. sie müssen erst mal selbst EIGENTÜMER der Katze werden um sie überhaupt weitergeben zu können.
Und um ihr EIGENTUM bzw. die "Fundsache" müssen sie sich bis dahin auch zuverlässig KÜMMERN.
Da kann das Tierheim nicht sagen: Ach jetzt bleibt er mal für 5 Tage da und dann kann er ja wieder raus gelassen werden. Das ist schlicht nicht der rechtlich korrekte Weg bei FUNDkatzen. Bei "herrenlosen Katzen", also Katzen die NIE einen Halter hatten sieht es anders aus und auf solche scheint Deine Katzenhilfe spezialisiert zu sein so wie es sich liest.
Der Eigentümer darf auch eine Katze nicht einfach "aussetzen", also sozusagen absichtlich "verlieren". Das verstösst auch gegen das Gesetz und kann entsprechend geahndet werden.
Ich glaube Du hast es da eher mit einer privaten Katzenschutzgruppe zu tun und die sind eigentlich der falsche Ansprechpartner für Fundkatzen weil es da immer einen offiziellen Ansprechpartner gibt. Meist eben das örtliche Tierheim.
Frag mal bei der Polizei nach wer das in Deinem Ort ist wenn Du das nicht weisst. Dann machst Du es so wie es sein sollte.
Dann erfährst Du schnell ob Deine "Katzenhilfe" da der offiziell zuständige Ansprechpartner ist. Was ich aber bezweifle.