Was soll ich jetzt tun? - Vermieterwechsel

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Zinnie

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Hallo zusammen,

in meiner Wohnung muss ich die Katzenhaltung bei der Hausverwaltung beantragen.
Das habe ich getan, mündlich am Telefon, kein Problem. Ich sollte nochmal eine Mail schicken, damit sie es quasi abheften können.
Das habe ich getan.

Nun kam eben die Mail, dass die Eigentümer wechseln. Die Info an alle Mieter kommt in den nächsten Tagen. Also wann es wechselt und Kontaktdaten etc. - keine Ahnung.
Ich soll mein Anliegen "in nächster Zeit" dort nochmal vorbringen.

Wenn ich mir die Katze nun einfach hole, bekomme ich Probleme, oder?
Geplant war, sie am 22.11. aus dem Tierheim zu holen.

Ich bin gerade...traurig und habe Angst, dass die neuen Eigentümer ein Nein geben. Unter mir wohnt zwar ein Hund, und auch in den anderen Häusern wohnen Hunde, aber die waren halt schon da. Die Katze käme jetzt erst.

Ich habe auch Angst, dass sich das ewig hinzieht.

Was würdet ihr in meiner Situation tun?
 
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Warten und mit dem neuen Eigentümer sprechen.
 
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Hallo.
Wieviel Zeit war denn zwischen dem ersten Kontakt, als du eine Erlaubnis bekommen hast und der Mail, dass der Eigentümer wechselt?
Wenn genügend Zeit dazwischen war, dann würde ich sagen, dass die Genehmigung jetzt nicht verworfen werden kann.
Bei uns hat auch schon öfter der Eigentümer gewechselt , ich bin nie auf die Idee gekommen, dass ich jedes Mal Angst um meine Katzen haben muss. Dann könnten neue Vermieter ja machen was sie wollen . So einfach ist das glaube ich nicht . Aber wenn die Katzen noch nicht da sind ...hm...weiss jetzt auch nicht genau. Aber ich würde sagen, Zusage ist Zusage .
 
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Hallo.
Wieviel Zeit war denn zwischen dem ersten Kontakt, als du eine Erlaubnis bekommen hast und der Mail, dass der Eigentümer wechselt?
Wenn genügend Zeit dazwischen war, dann würde ich sagen, dass die Genehmigung jetzt nicht verworfen werden kann.
Bei uns hat auch schon öfter der Eigentümer gewechselt , ich bin nie auf die Idee gekommen, dass ich jedes Mal Angst um meine Katzen haben muss. Dann könnten neue Vermieter ja machen was sie wollen . So einfach ist das glaube ich nicht . Aber wenn die Katzen noch nicht da sind ...hm...weiss jetzt auch nicht genau. Aber ich würde sagen, Zusage ist Zusage .

Ungefähr eine Woche.
Die mündliche Zusage kam von einer "Sekretärin" mit dem Zusatz, zum Abheften die Mail an die Eigentümerin direkt zu schicken.
 
Einfach so kann kein VM ein Haustier verbieten,das muss schon einen trifftigen Grund haben....wenn du also 2 reine Wohnungskatzen zu dir holst dann muss er erstmal zusteimmen. Kleiner Tipp damit es leichter geht: schließ eine Versicherung ab gegen Schäden durch Haustiere in der Wohnung und leg dem VM das gleich vor die Nase. Bitte keine Einzelhaltung, falls das TH sowas mitmacht dann ist das überhaupt nicht sachkundig und Probleme vorprogrammiert.
 
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Einfach so kann kein VM ein Haustier verbieten,das muss schon einen trifftigen Grund haben....wenn du also 2 reine Wohnungskatzen zu dir holst dann muss er erstmal zusteimmen. Kleiner Tipp damit es leichter geht: schließ eine Versicherung ab gegen Schäden durch Haustiere in der Wohnung und leg dem VM das gleich vor die Nase. Bitte keine Einzelhaltung, falls das TH sowas mitmacht dann ist das überhaupt nicht sachkundig und Probleme vorprogrammiert.

Ich war hier schonmal im Forum mit meiner letzten Katze, ebenfalls in Einzelhaltung.
Es gibt Fälle, in denen das für das Tier gut ist.
Bitte bitte keine Grundsatzdiskussion jetzt.

Im Mietvertrag steht, dass Kleintiere keiner Zustimmung gebrauchen. Also Schildkröten, Hamster, Kaninchen.
Katzen und Hunde brauchen diese.

Ich habe im Antrag klargemacht, dass es eine Wohnungshaltung ist und es keine baulichen Veränderungen geben wird (also sowas wie Katzenklappe in Schlafzimmertür o.ä.)

Ich denke auch nicht, dass die Nein sagen. Ich frage mich nur...da diese Mail ja jetzt existiert, kann ich mir jetzt nicht einfach die Katze holen, oder?
Ich hätte die Mail nicht schreiben sollen :/
 
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Ungefähr eine Woche.
Die mündliche Zusage kam von einer "Sekretärin" mit dem Zusatz, zum Abheften die Mail an die Eigentümerin direkt zu schicken.
Ok. In dem Fall würde ich tatsächlich ganz nett das Gespräch mit den neuen Eigentümern suchen und den Hinweis geben, dass es quasi schon eine mündliche Zusage gab. Und dann das Beste hoffen. 🍀
 
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Ich war hier schonmal im Forum mit meiner letzten Katze, ebenfalls in Einzelhaltung.
Es gibt Fälle, in denen das für das Tier gut ist.
Alles gut...das hatte ich auch schon.

Ich würde trotzdem die Erlaubnis vom VM abwarten...wäre doch ziemlich blöd für die Katze wenn du sie nicht halten dürftest. Eigentlich sollte das TH dafür Verständnis haben.
 
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Hier in der CH ist es so, dass eine von einem Vermieter erteilte Genehmigung für Haustierhaltung vom neuen Vermieter übernommen werden muss.

Bist du im Mieterverein? Das ist generell sehr empfehlenswert. Ich würde mich beim Mieterverein absichern, ob das Thema Haltegenehmigung in D gleich gehandhabt wird wie in der CH. Und vom Vermieter unbedingt eine schriftliche Genehmigung einholen.
 
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Bei einer mündlichen Zusage würde ich erst mal alles auf Eis legen, so blöd das auch ist. Ich würde unbedingt bis zu einer schriftlichen Zusage warten.
 
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Ich würde jetzt wohl erstmal der Hausverwaltung zurückschreiben, ob sie damit die bereits getroffene Zusage von Frau X im Gespräch am.. betreffend, hiermit zurückziehen wollen?
Du hattest wie besprochen nun alles in die Wege geleitet und die Katzen würden nun kommende Woche einziehen.

Das mit der zusätzlichen Versicherung und gleich mit dazu schreiben finde ich auf jeden Fall ne super Idee.

Falls das so nicht klappt, würde ich aber definitiv warten.
Besser als nachher umziehen zu müssen - es sei denn das würdest du für die neuen Katzen im schlimmsten Fall machen.

Übrigens brauchst du auch für Wohnungskatzen netzte oder Gitter an Balkon/Fenster. Das ist zwar keine dauerhafte Veränderung aber muss trotzdem ebenfalls oft genehmigt werden.
 
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Gibt es den Eigentümerwechsel vom ganzen Haus oder wird nur deine Wohnung verkauft?
Wenn die anderen Wohnungen dem gleichen Eigentümer gehören und dort Tierhaltung erlaubt ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß er es bei euch verbieten kann.

Aber ich würde es auch erst abklären, bevor die Katze einzieht.
 
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Ich kenne das eigentlich so, dass neue Eigentümer dann erstmal die bestehenden Verträge mit all ihren gewährten Rechten übernehmen müssen.
Wenn dir also der bisherige Vermieter dir die Tierhaltung erlaubt hat, kann der neue Vermieter diese Vereinbarung nicht einfach kippen, er übernimmt die Mietverträge erstmal so wie sie sind.
Wenn also dir oder anderen Mietern im bisherigen Mietverhältnis (schriftlich dokumentiert) die Tierhaltung zugesichert wurde, kann der neue Vermieter dies nicht einfach einkassieren. Also bestehende unbefristete Mietverträge und getroffene Vereinbarungen sind nicht einfach so abzuändern, weil ein neuer Eigenttümer das Haus/die Wohung etc. übernimmt. Euer Vertrag bleibt erstmal weiterhin einfach bestehen, in all seiner Form.

Mag sein dass es hier änderungen im Mietrecht gibt, aber ich hatte früher auch schon zweimal, das es bei einer von mir gemieteten Wohung einen Eigentümerwechsel gab. Diese mussten aber aber eben die Verträge der Mieter erstmal so übernehmen wie abgeschlossen. Änderungen waren dann nur möglich, wenn eine Wohnung neu vermietet wurde und die alten Mieter ausgezogen waren. Bzw. es gab bei so Dingen wie Mieterhöhung erstmal Fristen in welchen hier nichts gemacht werden durfte und erst nach Ablauf diese durften die neuen Vermieter z.B Mieterhöhungen durchführen.

Wichtig wäre in deinem Fall, das die Erlaubnis zur Tierhaltung dokumentiert ist also einmal in den Unterlagen des Vermieters und man selber hier natürlich auch eine Abschrift hat.
 
Also meines Wissens nach, wenn es ein Mehrfamilienhaus mit ein und dem gleichen Vermieter ist, kann man nicht in den einen Wohnungen Hunde/Katzen erlauben, in der nächsten wiederum nicht. Ganz unabhängig davon, ob sie Haustierhaltung pauschal überhaupt noch verbieten können ohne triftigen Grund.

Allerdings ich selbst würde auf jeden Fall sicher gehen wollen und das OK des neuen Vermieters haben wollen. Im Notfall da sozusagen etwas Druck machen, indem man die Situation schildert.
 
Also meines Wissens nach, wenn es ein Mehrfamilienhaus mit ein und dem gleichen Vermieter ist, kann man nicht in den einen Wohnungen Hunde/Katzen erlauben, in der nächsten wiederum nicht.
Doch das gibt es, wenn das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft wurde, der das nicht mehr will. Die neuen Mietverträge sind dann oft andere, nur die alten Mieter haben noch die alten Verträge vom vorherigen Eigentümer, die dann Bestandschutz haben. Ich habe auch mal in so einem Haus gewohnt. Ich durfte keine Katze halten, mein Nachbar schon.

Soweit ich weiß, darf der Vermieter die Haltung von Katzen zwar nicht generell verbieten, aber er kann die Haltung genehmigungspflichtig machen. Wer dann keine Genehmigung hat, kann eine Kündigung erhalten.
 
Doch das gibt es, wenn das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft wurde, der das nicht mehr will. Die neuen Mietverträge sind dann oft andere, nur die alten Mieter haben noch die alten Verträge vom vorherigen Eigentümer, die dann Bestandschutz haben. Ich habe auch mal in so einem Haus gewohnt. Ich durfte keine Katze halten, mein Nachbar schon.

Soweit ich weiß, darf der Vermieter die Haltung von Katzen zwar nicht generell verbieten, aber er kann die Haltung genehmigungspflichtig machen. Wer dann keine Genehmigung hat, kann eine Kündigung erhalten.

Ich meine gerichtlich würde das nicht durchsetzbar sein. Irgendwas mit Gleichbehandlung oder sowas war das. Ich bekomme es leider nicht mehr ganz beisammen.

Edit: Aber wie erwähnt würde ich da eh lieber sicher gehen und die Genehmigung haben wollen als umgekehrt.
 
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Die neuen Mietverträge sind dann oft andere, nur die alten Mieter haben noch die alten Verträge vom vorherigen Eigentümer, die dann Bestandschutz haben.

Ging es bei dir also um einen Neueinzug per neuem Mietvertrag? Denn die TE wohnt ja aktuell glaube ich schon drin, hatte nur vorher nie die Erlaubnis zur Tierhaltung angefragt, oder verstehe ich das falsch?

Da würde ich auf jeden Fall davon ausgehen, dass wenn auch die TE bei einem alten Mietvertrag bliebe.
 
Ging es bei dir also um einen Neueinzug per neuem Mietvertrag? Denn die TE wohnt ja aktuell glaube ich schon drin, hatte nur vorher nie die Erlaubnis zur Tierhaltung angefragt, oder verstehe ich das falsch?

Da würde ich auf jeden Fall davon ausgehen, dass wenn auch die TE bei einem alten Mietvertrag bliebe.
Bei uns hatten die alten Mieter die Genehmigung die als Zusatzklausel wohl Bestandteil des alten Vertrages war. Wenn ich das richtig verstehe, hat die TE diese Genehmigung aber nicht, müsste die also von dem neuen Vermieter einholen.

Aber wenn das alles über die Hausverwaltung läuft, ist das evtl. gar nicht so problematisch. Den meisten Hausverwaltungen ist das ziemlich wurscht., wenn der Eigentümer nicht explizit was dagegen hat. Aber einholen und zwar schriftlich, würde ich das schon, denn laut Mietvertrag muss ja die Genehmigung eingeholt werden.
 
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Es gilt bei Verkauf einer immobilie immer „Kauf bricht Miete nicht“. Das heißt, alle Verträge mit sämtlichen Nebenabreden müssen eins zu eins übernommen werden. Wenn es noch der alte Besitzer ist, würde ich mir schnellstmöglich die Erlaubnis, sprich Nebenabrede, holen und dann bist du safe. Ansonsten gilt noch der Grundsatz, wenn schon die Erlaubnis an andere erteilt wurde und keine Gründe in der Sache dagegensprechen, muss es auch dir erlaubt werden. Da gilt der Gleichheitsgrundsatz. Was anderes sind vermietete Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter selbst wohnt. Aber das trifft auf dich ja nicht zu, wenn ich das richtig gelesen habe
 
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Ich war hier schonmal im Forum mit meiner letzten Katze, ebenfalls in Einzelhaltung.
Es gibt Fälle, in denen das für das Tier gut ist.
Bitte bitte keine Grundsatzdiskussion jetzt.
Ehrlich gesagt, finde ich den Satz unglücklich formuliert. Ich verstehe worauf Du hinaus willst, aber ich mag auch keine Grundsatzdiskussion starten. 😉
Im Mietvertrag steht, dass Kleintiere keiner Zustimmung gebrauchen. Also Schildkröten, Hamster, Kaninchen.
Katzen und Hunde brauchen diese.
Bei uns ist es tatsächlich so, dass Katzen als Kleintiere zählen. In der Regel braucht man für Hundehaltung eine offizielle Erlaubnis, während der Vermieter eine Katzenhaltung nur in sein Register einträgt.
Ich habe im Antrag klargemacht, dass es eine Wohnungshaltung ist und es keine baulichen Veränderungen geben wird (also sowas wie Katzenklappe in Schlafzimmertür o.ä.)
Dann würde ich davon ausgehen, dass es keine Probleme geben sollte. Ich kann nur von meiner Erfahrung ausgehen: da wird nur bei Wohnungen mit Erstbezug von privaten Vermietern manchmal ein Katzenverbot erteilt. Ansonsten kenne ich es nicht.
Ich denke auch nicht, dass die Nein sagen. Ich frage mich nur...da diese Mail ja jetzt existiert, kann ich mir jetzt nicht einfach die Katze holen, oder?
Ich finde es das Vernünftigste zu warten oder es schnellstmöglich mit dem neuen Besitzer abzuklären. Theoretisch hättest Du dir die Katze bereits Tage zuvor von einem Bauernhof ohne Kaufvertrag holen können. Wenn die Tiere bereits in deinem Besitz sind, hat der Vermieter kaum Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Ist aber auf eigenes Risiko. Eine schnelle Mail oder Anruf an den Vermieter würde dir Klarheit bringen.
Ich hätte die Mail nicht schreiben sollen :/
Das Gefühl kenne ich zu gut. 😅
 
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