Es gilt bei Verkauf einer immobilie immer „Kauf bricht Miete nicht“. Das heißt, alle Verträge mit sämtlichen Nebenabreden müssen eins zu eins übernommen werden. Wenn es noch der alte Besitzer ist, würde ich mir schnellstmöglich die Erlaubnis, sprich Nebenabrede, holen und dann bist du safe. Ansonsten gilt noch der Grundsatz, wenn schon die Erlaubnis an andere erteilt wurde und keine Gründe in der Sache dagegensprechen, muss es auch dir erlaubt werden. Da gilt der Gleichheitsgrundsatz. Was anderes sind vermietete Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter selbst wohnt. Aber das trifft auf dich ja nicht zu, wenn ich das richtig gelesen habe