Schön und gut, aber das meinte ich eigentlich gar nicht. Was ich meinte, ist eher die Tatsache das von einen Autofahrer verlangt wird auf ein Haustier zuzuhalten und es absichtlich zu überfahren, anstatt zu versuchen auszuweichen. Die meisten Gerichte urteilten im Falle, das ein Autofahrer dennoch einen Hund oder Katze ausgewichen und im Strassengraben gelandet ist, leider fast immer zu Lasten des Autofahrers und nur in Ausnahmefällen fiel das Urteil anders aus. Und ich finde, das diese gesetzliche Regelung völlig an der Realität vorbeigeht, denn jemand der selbst ein Haustier hat, wird ganz automatisch ausweichen und für alle anderen ist es ein Freifahrtschein um ungestraft Jagd auf Haustiere machen zu können.
Ok, da habe ich Dich in der Sache missverstanden.
Aber ehrlich gesagt, geht mir persönlich - so schrecklich ich den Tod eines Tieres auf der Straße finde - der Schutz des menschlichen Lebens doch noch vor. Und das als Freifahrtsschein für die Jagd auf Haustiere zu bezeichnen, halte ich für absolut überzogen.
Sorry, aber das stimmt so auch nicht. Wenn bsw. in einen Mietvertrag steht, das das Anbringen von Katzenschutznetzen verboten ist oder wenn die Eigentümerversammlung in einer Eigentumswohnanlage darüber abstimmt, das solche Netze nicht angebracht werden dürfen, dann hat man als Mieter leider ganz schlechte Karten. Und selbst wenn es so ist, das der Vermieter nur aus guten Grund verweigern kann, dafür gibt es leider keine einheitliche Rechtssprechung (das scheitert allein an der Definition was ein guter Grund ist) und überhaupt... was macht man bsw. wenn der Vermieter sich einfach ganz frech mit der Bemerkung "verklag mich doch" darüber hinweg setzt? Klage einreichen wegen eines Katzenschutznetzes? Sorry, ich rede von der alltäglichen Realität und nicht von einen theoretischen Recht. Recht haben und Recht bekommen sind leider auch in Deutschland zwei ganz verschiedene Dinge.
"Ein guter Grund" muss bzw. kann gar nicht einheitlich definiert werden, da es sich dabei um einen Rechtsprechungsgrundsatz handelt. Ein guter Grund liegt immer dann vor, wenn ein höher anzusiedelndes Schutzrecht verletzt wird. Die "Reihenfolge" der Schutzrechte kannst Du dem GG entnehmen.
Es wird im Zweifelsfall für einen Vermieter immer schwierig sein, einen guten Grund gegen ein Katzennetz vorzubringen, der vor Gericht Bestand hat. Der Mieterschutz ist in Deutschland sehr stark ausgeprägt.
Wenn Dein Vermieter Dir mit "verklag mich doch" kommt, kannst Du immer noch genauso kontern: Netz anbringen, und auf Räumungsklage warten, die verliert Dein Vermieter nämlich.
Auch hier ist es wieder so: Die Rechtslage ist eindeutig auf Deiner Seite, wenn es allerdings an dem Willen zur Durchsetzung scheitert, ist nicht der Gesetzgeber schuld.
Entschuldigung, aber das kann so mit Sicherheit nicht stimmen. Wenn ein Jäger eine Katze mehr als 300 m von der nächsten Ortschaft antrifft kann er lt. Gesetz davon ausgehen das es sich um eine "wildernde" Katze handelt und sie abschiessen. Ich habe mal gelesen das dieses Schicksal jedes Jahr mehr als 200.000 Katzen trifft. Und abgesehen davon dürfte man es ohnehin schwer haben einen Jäger einen solchen Abschuss nachzuweisen. Freiwillig wird wohl kaum ein Jäger zu den Katzenhalter gehen, ihm das tote Tier mit den Worten in die Hand drücken "hier, ich habe gerade ihre Katze wiederrechtlich abgeschossen".
Ein Jäger hat nur in seinem eigenen Revier das Recht irgendetwas abzuschießen. Wenn er woanders rumballert, macht er sich strafbar.
Äh... aber meinst du denn nicht selbst das dies eigentlich ganz schön anmassend ist? Ich meine, die Tierarten haben sich über viele Jahrmillionen zu den entwickelt was sie heute sind und nun kommen Züchter daher und glauben allen Ernstes sie könnten das in nur wenigen Jahren viel besser machen? Will man wirklich dauerhaft eine Rasse gesund erhalten, müsste man schon sehr viel wissenschaftlicher und vor allen globaler an die Sache herangehen und nicht einfach nur "seriös darauflos züchten".
Womit wir wieder beim Thema wären. Eine Kastration kann doch aber nur als ergänzende Massnahme und keinesfalls als alleiniges Allheilmittel ein positives Resultat liefern. Bist du dir eigentlich darüber im Klaren wieviel Millionen wilder Strassenkatzen es allein in Europa gibt? Eine generelle Zwangskastration aller dieser Katzen dürfte allein schon an rein praktischen Erwägungen völlig scheitern.
Nein, ich finde das überhaupt nicht anmaßend. Eine kontrollierte Zucht unter der Obhut eines seriösen Züchters, würde dazu führen, dass gesunde, geimpfte und in der Anzahl vermittelbare Tiere "produziert" würden.
Jetzt dagegen vegetieren die armen Tiere auf den Bauernhöfen vor sich hin, keiner kümmert sich drum, entweder sterben sie am katzenschnupfen oder müssen ein oder beide Augen entfernt bekommen, schau Dich um, die Pflegestellen sind voll mit solchen Tieren. Oder irgendwelche Hinterhofvermehrer setzen die Tiere aufeinander, ohne zu wissen ob Erbkrankheiten vorhanden sind, und geben sie dann mit 8 Wochen ab, sobald sie anfangen Geld zu kosten.
Das ist die traurige Realität, und eine Zucht wäre dem auf jeden Fall vorzuziehen.
Das es "praktisch unmöglich" ist, sofort alle Tiere zu kastrieren, damit hast Du Recht. Aber jeder Ups-Wurf der verhindert werden konnte, führt dazu, die Situation langsam aber sicher zu entlasten. Daher ist ein Argument völlig unbrauchbar. Weil Du das Problem nicht auf einen Schlag lösen kannst, willst Du es überhaupt nicht angehen.
Wie sieht denn deine Lösung zum Abbau des Katzenelends aus?