1 Zimmer Wohnung

  • Themenstarter Themenstarter phibie22
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    1 zimmer wohnung vermieter verbietet katze
Wenn die Katzenhaltung vom Vermieter verboten wurde - und das offensichtlich nicht allgemein was ungültig wäre, sondern in deinem speziellen Fall was gültig ist! - darfst du keine halten. Keine 2, keine Einzelkatze, keine älteren. Da bringt alles diskutieren und seufzen leider nichts und man kann dir nur raten, dir eine andere größere Wohnung zu suchen wenn dies im Rahmen deiner Möglichkeiten ist und der Wunsch nach Katzen groß genug.

Und ja, solltest du gegen das Verbot gehen wird dir die Wohnung (wahrscheinlich fristlos) gekündigt werden. Und Vermieter bescheißen ist sowieso... naja.
 
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...Ich habe jetzt gelesen, dass Vermieter die Katzenhaltung bei katzengerechter Haltung nicht verbieten dürfen. Und meine Fragen sind jetzt: 1. Ist eine 40qm Wohnung genug für eine Katze ? 2. Falls ich mir doch eine katze zulege und die Eigentümer das rauskriegen, dürften die mir kündigen ?

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, wenn es begründet ist dürfen sie es dir verbieten (bin mir auch nicht ganz sicher).
Ich selber habe sehr viel Glück, weil mein Mietvertrag Katzenhaltung bis max. 2 Katzen erlaubt trotz sehr kleiner Wohnung (30m² plus Balkon), aber auch der Tierschutz scheint das zu tolerieren, war vor kurzem ein Fall in unserer Zeitung, wo einer 8 Katzen auf 30m² hielt 😱, sie wurden ihm abgenommen, 2 durfte er aber behalten.

Auf jeden Fall, empfehlenswert ist es nicht. Wenn du es unbedingt genau wissen willst erkundige dich bei einem Rechtsanwalt.

Hier habe ich was ausgegraben, ein Urteil, Angaben ohne Gewähr, welche Schlüsse du daraus ziehst bleibt dir überlassen, du handelst auf eigenes Risiko

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2013/03884/index.php
http://www.sueddeutsche.de/muenchen...tzenhaltung-nicht-voellig-verbieten-1.1627287
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser sprach mit den Eigentümern und diese wollen keine Katze in meiner Wohnung, mit der Aussage dass meine Wohnung zu klein für eine Katze ist.
Und was gibt's dann noch gross zu diskutieren? Willst Du gegen den Willen des Eigentümers/Vermieters Dir Katzen zulegen? Das wäre ziemlich dumm, denn das fliegt immer auf und dann dann kriegst Du die fristlose Kündigung.

Ich habe jetzt gelesen, dass Vermieter die Katzenhaltung bei katzengerechter Haltung nicht verbieten dürfen.
Das ist so nicht richtig. Von "artgerecht" steht im fraglichen Urteil nichts drin. Sehr wohl aber dass die Katzenhaltung verboten werden kann wenn jemand gestört wird. Und dafür reicht ganz, ganz, ganz wenig, z.B. wenn's ganz hart kommt ein paar Katzenhaare im Treppenhaus (und die kannst Du nicht vermeiden) oder dass ein feines Nachbarnäschen was riecht. Vom Müll ganz zu schweigen.

Aber abgesehen davon:
Du hast gefragt und eine Absage bekommen - damit ist das Thema eigentlich durch, oder willst Du Dich absichtlich und bewusst mit Deinem Vermieter anlegen?

2. Falls ich mir doch eine katze zulege und die Eigentümer das rauskriegen, dürften die mir kündigen ?
Definitiv ja, und mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar fristlos, man hatte Dir die Erlaubnis ja mit Begründung verweigert.

Ich will unbedingt eine Katze und weiß einfach nicht was ich machen soll.
Am besten Du suchst Dir eine Wohnung in der Katzenhaltung erlaubt ist und die groß genug ist - am besten für gleich zwei Katzen.

Bin auch oft Zuhause da ich momentan nur aushilfsmäßig arbeite.
Kannst Du Dir dann überhaupt eine Katze leisten?
Bei uns (Großraum Stuttgart) kann man sich noch nicht mal 'ne eigene Wohnung leisten wenn man nur aushilfsmäßig arbeitet - und Tierarztkosten können ja recht schnell mal vierstellig werden...
 
Arbeite nur 3 -4 mal die Woche und wenn dann auch nur 6h. Es geht ja auch nicht darum ob ich genug zeit habe sondern um die Größe der Wohnung.
Es geht durchaus auch darum ob Du die Katze/n angemessen versorgen kannst, und das kann ganz schnell sehr sehr knapp werden wenn man nur aushilfsweise gelegentlich jobbt und dann noch nicht mal das kleine Einkommen gesichert ist...
 
Im übrigen finde ich es ziemlich daneben, dass man sich überlegt, wie man andere Leute bescheißen kann. Es ist nicht sein Eigentum, über dass du da verfügen willst. Und glaub mir, die Katze WIRD man bemerken.
Das unterschreibe ich zu 100%.
Auch dass das früher oder später auffliegt. Spätestens an den Mülltonnen riecht man was - und was da riecht findet man schnell raus.
 
Das unterschreibe ich zu 100%.
Auch dass das früher oder später auffliegt. Spätestens an den Mülltonnen riecht man was - und was da riecht findet man schnell raus.

Das schon aber es bleibt die Frage offen, ob die Kündigung dann auch rechtswirksam ist, im oben genannten Urteil, das ich gepostet habe, hat die Mieterin Recht bekommen, ich weiß nicht inwiefern die Richter da einen Ermessensspielraum haben.
 
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Und Vermieter bescheißen ist sowieso... naja.
Schreib doch ruhig: DUMM.
Ich hab demnächst auch wieder 'ne Wohnungsrückgabe. In dem Fall werde ich über vieles hinwegsehen das ich bemängeln könnte - weil das 'ne super Mieterin war. Bei Mietern die mich geärgert haben krieg ich komischerweise immer Adleraugen bei der Wohnungsrückgabe. Da seh ich dann plötzlich ALLES. Und dann kann man super rumstreiten was alles "normale Abnutzung" ist und was nicht...

Wenn ich hier im Forum lese dass eine Wohnung für Katzenallergiker ohne Grundsanierung nach Bewohnung durch Katzen für Jahre nicht mehr bewohnbar ist dann kann ich mir gut vorstellen was ein sehr verärgerter Eigentümer/Vermieter macht wenn er absichtlich beschissen wurde...
 
Das schon aber es bleibt die Frage offen, ob die Kündigung dann auch rechtswirksam ist, im oben genannten Urteil, das ich gepostet habe, hat die Mieterin Recht bekommen, ich weiß nicht inwiefern die Richter da einen Ermessensspielraum haben.
Es geht überhaupt nicht um die Quadratmeterzahl - im fraglichen Urteil steht dazu nämlich garnichts drin was da "artgerecht" wäre ("artgerecht" wäre für eine Katze eher sowas wie zig Hektar).
Die TE hat um Erlaubnis gefragt, aber keine bekommen.
Damit ist klar dass sie gegen den ausdrücklichen Vermieterwillen handelt wenn sie sich trotzdem Katzen zulegt. Damit kommt sie vor Gericht definitiv nicht durch. Es wäre nur fraglich ob ihr fristlos gekündigt werden kann oder "nur" ordentlich.
 
Das schon aber es bleibt die Frage offen, ob die Kündigung dann auch rechtswirksam ist
Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, dass ein Vermieter, der dich los werden will, immer einen Grund finden wird.
Davon ab, ich glaube es ist absolut nicht erstrebenswert Ärger mit dem Vermieter zu haben.

Eines darf man auch nicht vergessen, nicht jeder Richter wird gleich verfahren. Es wird auf Argumentationen, Aussagen der Nachbarn und letzten Endes auf die persönliche Einstellung des Richters ankommen.
- Lohnt sich der Ärger mit Vermieter / Nachbarn
- Anwalt
- und bei verlieren des Prozesses auch noch die Gerichtskosten ?
Wäre es nicht wirklich einfacher und katzengerechter, wenn man sich eine adequate Wohnung sucht, die Karten offen auf den Tisch legt und dann völlig entspannt, zufrieden und offiziell geduldet mit seinen Kätzchen leben kann?!

Das 30qm nicht akzeptabel sind und das es wenn, mindestens 2 Katzen sein sollten wurde hier ja schon oft erwähnt.

Edit:
Es wäre nur fraglich ob ihr fristlos gekündigt werden kann oder "nur" ordentlich.
So wie ich das sehe ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, da der Mieter in diesem Zusammenhang vorsätzlich handelt. Da ist meiner Meinung nach auch keine Abmahnung mehr von Nöten.
Der Mieter fragt um Erlaubnis, bekommt diese nicht und handelt dann mit Vorsatz gegen den Willen des Vermieters. Ich gehe davon aus, dass jeder Vermieter in diesem Fall das Recht auf eine fristlose Kündigung hat.
Anders sähe es aus, wenn der Mieter ohne Anfrage handeln würde. Dann würde der Vorsatz weg fallen. <- fristgerechte Kündigung bzw Abmahnung oder Verlangen von Abschaffung der Katzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, dass ein Vermieter, der dich los werden will, immer einen Grund finden wird.
Davon ab, ich glaube es ist absolut nicht erstrebenswert Ärger mit dem Vermieter zu haben.

Eines darf man auch nicht vergessen, nicht jeder Richter wird gleich verfahren. Es wird auf Argumentationen, Aussagen der Nachbarn und letzten Endes auf die persönliche Einstellung des Richters ankommen.
- Lohnt sich der Ärger mit Vermieter / Nachbarn
- Anwalt
- und bei verlieren des Prozesses auch noch die Gerichtskosten ?

stimmt, ich übersetze: wenn er Pech hat und an eine Katzenfanatikerin als Richterin kommt, bekommt der Vermieter Recht

Das 30qm nicht akzeptabel sind und das es wenn, mindestens 2 Katzen sein sollten wurde hier ja schon oft erwähnt.

Juristisch akzeptabel (für mich, Mietvertrag und pacta sunt servanda) schon und nur das zählt für mich, wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. 😛
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, dass ein Vermieter, der dich los werden will, immer einen Grund finden wird.
Da stimmt ich Dir nur teilweise zu - die Gründe wegen denen man einem Mieter kündigen darf sind ja nun (leider) sehr, sehr begrenzt. Das ist in vielen Fällen auch gut und richtig so, denn Mieter müssen vor purer Willkür geschützt werden, es gibt aber leider massenhaft Fälle in denen man als Vermieter keinerlei offizielle Möglichkeiten hat jemand aus dem Haus zu kriegen - trotz Gründen die weit gewichtiger sind als nicht erlaubte Katzenhaltung.
Bezüglich Katzenhaltung haben Vermieter aber ja jetzt ein super Urteil nach dem ja nur ein Nachbar sich gestört fühlen muss damit man das unterbinden kann.

Ich find das - als Vermieterin - alles ziemlich daneben, es war einfacher als man sagen konnte "grundsätzlich keine Katzenhaltung", heute muss man erstmal warten bis sich jemand beschwert, auch wenn man's ganz genau schon vorher weiss dass sich jemand beschweren wird.
Klar lehnt man dann Katzenhaltung lieber von vorherein ab (dort wo's eben so ist) und muss sich dann womöglich entsprechenden sinnlosen Diskussionen aussetzen (ich erleb das grad am eigenen Leib und es nervt gewaltig).

So wie ich das sehe ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, da der Mieter in diesem Zusammenhang vorsätzlich handelt.
Genau so sieht's aus. Die TE hat gefragt (immerhin!) und die Erlaubnis nicht erhalten. Damit ist der Käs gegessen.
Sie könnte höchstens versuchen die Erlaubnis einzuklagen.
Da sehe ich aber ziemlich schwarz.

Ich gehe davon aus, dass jeder Vermieter in diesem Fall das Recht auf eine fristlose Kündigung hat.
Die Frage wäre ob das ganze schriftlich vorliegt.
Immerhin könnte die Mieterin ja auch behaupten sie hätte eine mündliche Erlaubnis erhalten. Dann stünde Aussage gegen Aussage.
Sich damit aber vor Gericht zu begeben - da würde einem vermutlich jeder Anwalt abraten (nicht nur weil dabei für ihn finanziell nicht viel rüberkommt, sondern weil die Chancen so mickrig sind).
 
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Es geht überhaupt nicht um die Quadratmeterzahl - im fraglichen Urteil steht dazu nämlich garnichts drin was da "artgerecht" wäre ("artgerecht" wäre für eine Katze eher sowas wie zig Hektar).
.

Zitiert:
"Eine Münchnerin hatte eine 1 ½-Zimmer–Wohnung angemietet. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass Tierhaltung in den Mieträumen ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet ist. Davon ausgenommen wurden allerdings Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Die Mieterin schaffte sich dann allerdings zwei Katzen an. Darüber hinaus befestigte sie auf dem Balkon zwischen Brüstung und darüber liegenden Balkon ein Katzennetz.

Beides störte die Vermieter. Eine Katzenhaltung sei auf Grund der Größe der Wohnung (nur 33,36 qm), nicht artgerecht möglich....[...].

[...] Vermieter dürfen allerdings eine Zustimmung zur Haltung der Katzen nur verweigern, wenn dadurch Beeinträchtigungen der Wohnung oder Störungen oder Gefährdungen anderer Personen ausgingen.

Vorliegend würden die Katzen lediglich in der Wohnung gehalten, so dass eine Belästigung des Vermieters oder anderer Mitmieter durch herumlaufende Katzen ausscheide. Dass der Vermieter oder Mitmieter durch von den Katzen ausgehenden Lärm belästigt worden seien, sei nicht vorgetragen. Auch eine Gefährdung von Mitbewohnern durch die Katzenhaltung könne vorliegend ausgeschlossen werden und sei auch nicht konkret behauptet worden. Die Behauptung des Klägers, dass die Katzen den Teppich beschädigen und verunreinigen würden, sei eine Behauptung ins Blaue hinein. Die Kläger hätten auf Nachfrage angegeben, dass ihnen konkrete Schäden nicht bekannt seien, sondern sie diese nur vermuten.

Ausreichende Anhaltspunkte für eine nicht artgerechte Tierhaltung lägen nicht vor. Die Katzen würden über einen Kratz- und Kletterbaum, einen Schlafplatz, eine Katzentoilette und einen Essplatz verfügen. Es handele sich um sehr kleine Katzen. Eine reine Wohnungshaltung sei bei vielen Katzen üblich. Tierheime selbst würden oft Katzen anbieten, die nur in Wohnungen ohne Auslauf gehalten werden. Zudem würden zwei Katzen gehalten, so dass die Katzen auch ausreichend Gelegenheit hätten, miteinander zu spielen.

Die Größe der Wohnung lasse die Haltung der zwei Katzen ohne weiteres zu.

Die Behauptung, die Mieterin habe in der Vergangenheit unzulässig Katzenkot in der Biotonne entsorgt, hätten die Vermieter nicht belegen können. Außerdem könnten sie dagegen vorgehen. Dazu müsste nicht die Katzenhaltung an sich untersagt werden.

Triftige Gründe, die Katzenhaltung zu untersagen, seien somit nicht gegeben. [...]"
 
Zuletzt bearbeitet:
Juristisch akzeptabel (für mich, Mietvertrag und pacta sunt servanda) schon und nur das zählt für mich, wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. 😛

Lernt man nicht schon in der Mittelstufe im Politikunterricht, dass Recht(juristisch) und Recht (Gerechtigkeit/Angemessenheit) nicht gleichzusetzen sind?
Beispiele gibts doch genug im Steuerrecht, Sozialgesetz, Wirtschaftsrecht...
 
stimmt, ich übersetze: wenn er Pech hat und an eine Katzenfanatikerin als Richterin kommt, bekommt der Vermieter Recht
Wieso das denn? Die "Katzenfanatikerin" könnte auch pro Katze entscheiden. Du selbst hast doch ein Urteil zitiert bei dem entschieden wurde dass 30qm für sogar gleich 2 Katzen ausreichen.

Ich kann's Dir aber vorab sagen: Keine auch noch so katzenfanatische Richterin wird sich auf sowas überhaupt einlassen. Da wird erstmal endlos mit irgendwelchen Ombudsleuten versucht einen Vergleich zu erreichen (der mit Sicherheit so aussehen wird dass die Mietern wegen des ja jetzt gestörten Vertrauensverhältnisses zum Vermieter/Eigentümer ausziehen muss).
 
Du kannst Dir das Zitieren eines Urteils, das einen gänzlich anderen Sachverhalt behandelt echt sparen - was soll das in diesem Zusammenhang bringen?

Vorliegend würden die Katzen lediglich in der Wohnung gehalten, so dass eine Belästigung des Vermieters oder anderer Mitmieter durch herumlaufende Katzen ausscheide.
Da gibt's zig Urteile die anders entscheiden - nämlich gegen die Katze, weil sich IMMER Katzenhaare im Treppenhaus finden und somit Allergiker zumindest theoretisch IMMER gefährdet sind.

Lass gut sein - behalt Dein 30qm-Urteil für Dich und die Diskussionen in denen Du deswegen angegangen wirst weil Du zwei Katzen in einer so kleinen Wohnung hälst, da passt das Urteil hin.
Hier geht's aber um was anderes.
 
Lernt man nicht schon in der Mittelstufe im Politikunterricht, dass Recht(juristisch) und Recht (Gerechtigkeit/Angemessenheit) nicht gleichzusetzen sind?
Beispiele gibts doch genug im Steuerrecht, Sozialgesetz, Wirtschaftsrecht...

deshalb habe ich auch juristisch geschrieben 🙄, aber wo habe ich geschrieben, dass es mir um Recht im ethischen Sinne geht? Die Ethik vergessen wir bei mir.
 
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deshalb habe ich auch juristisch geschrieben 🙄, aber wo habe ich geschrieben, dass es mir um Recht im ethischen Sinne geht? Die Ethik vergessen wir bei mir.
Denn Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel" kennst Du nicht? Auch nicht "Vor Gericht ist es wie auf hoher See..."
 
deshalb habe ich auch juristisch geschrieben 🙄, aber wo habe ich geschrieben, dass es mir um Recht im ethischen Sinne geht? Die Ethik vergessen wir bei mir.

Dir ist ebenso klar, dass ethisch nicht gleichzusetzen ist mit moralisch? Die beiden Begriffe liegen auf verschiedenen Ebenen.

Dass deine Handlungen moralisch schlecht sind, ist zumindest nicht abstreitbar. Demnach würde dir ein bisschen Ethik (=Lehre der Moral) im philosophischen Sinne nicht schaden, zumal jedwedes Rechtssystem sich auf die Ethik beruft. Du beziehst dich mit Justiz/Gesetz also auf Dinge, deren Grundlage du nichtmal verstanden hast.
 
Hallo ihr Lieben,

Ich hatte auch nicht vorgehabt gegen die Regeln zu Verstoßen und mir heimlich eine Katze anzuschaffen. Ich wollte nur wissen ob ich nicht doch ein Recht auf eine Katze habe. Ihr habt mir klar gemacht, dass ich das nicht habe und dass ich keine Katze in der kleinen Wohnung glücklich machen kann, also suche ich mir eine größere Wohnung und dann kann ich mir 2 Katzen holen 🙂 ich danke euch für eure ehrlichen Antworten.
Liebe Grüße
Phibie
 
Hallo ihr Lieben,

Ich hatte auch nicht vorgehabt gegen die Regeln zu Verstoßen und mir heimlich eine Katze anzuschaffen. Ich wollte nur wissen ob ich nicht doch ein Recht auf eine Katze habe. Ihr habt mir klar gemacht, dass ich das nicht habe und dass ich keine Katze in der kleinen Wohnung glücklich machen kann, also suche ich mir eine größere Wohnung und dann kann ich mir 2 Katzen holen 🙂 ich danke euch für eure ehrlichen Antworten.
Liebe Grüße
Phibie

Darf ich mal was sagen?

Finde ich toll von dir. Du bist eine Rarität bei manchen 'Anfängerposts' hier und dafür bekommst du einen Keks *überreich* 🙂
 

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