K
Katzenstreuschlepper
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Im Lebensmittelbereich sieht der Gesetzgeber eine Mindestrückhaltezeit der Produktionsdaten von 5 Jahren vor, ich kenne allerdings nicht die gesetzlichen Vorschriften der Tiernahrungsmittel.
Die werden auch so in der Richtung sein.
Ich hab dieses Buch.
http://www.amazon.de/Spaghetti-Sheb...UTF8&qid=1393003683&sr=8-1&keywords=shebanese
Und da schreibt der Autor, dass im Futtermittelmarkt härter geprüft wird als für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit extrem dokumentiert wird.
Der Futtermarkt ist so hart umkämpft, dass sich kein Hersteller irgendwelche Schludrigkeiten erlauben kann....der Tierhalter ist dann gnadenlos.