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mal abgesehen davon....
man braucht für eine balkonsicherung keine zustimmung der eigentümer, dass ist quatsch.
tija,
wenn eine balkonsicherung nicht das gesamtbild einer immobilie beeinträchtigt, darf sie nicht verboten werden. so ist es und ich habe es hier auch nicht anders behauptet.
en
nicht zurückrudern, sondern differenziert nochmals ausgeführt. lies dir meine anderen posts dazu durch, da steht nix anderes drin, nur nicht so ausgeführt.
nix mit zurückrudern.
lesen, bevor du dein grinse smilchen einfügst
es gibt doch genug balkonnetze, die man von unten fast gar nicht sieht...beeinträchtigung bedeutet, dass keiner ein knallbuntes balkonnetz dulden muss. aber mein interesse besteht in der sicherung, nicht in der veranstaltung einer bunten disco party
abgesehen davon haben hausverwalter und vermieter meist gar keine ahnung, diese ganzen rechte und pflichten im mietrecht etc..ist eine wissenschaft für sich. man muss sich einfach informieren und wieder informieren und das internet als quelle heranzuziehen, ist zweifelhaft.
wenn man nicht oder falsch informiert ist, suggeriert man unsicherheit, da kann einem jede verwaltung auf der nase rumtanzen