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Hast ne PN.Kann mir jemand vielleicht erklären was man tun muss, um Pflegestelle nach Paragraph 11 zu werden? ...
Nicht ganz. Der Sachkundenachweis reicht da nicht. Man nuss die behördliche Erlaubnis haben - mit dem Sachkundenachweis als Voraussetzung. So war es jedenfalls bei Marie. Mit dieser Erlaubnis ist es dann möglich, für eine andere PS die Verantwortung zu übernehmen, die den Nachweis nicht hat und damit keine Erlaubnis. Da müssen aber beide betroffenen VetÄmter zustimmen.Als Pflegestelle eines Vereins brauchst du den §11 nicht. Es reicht wenn jemand im Vorstand einen Sachkundenachweis hat z. B. bei Tierheimen oder Auslandstierschutzvereinen.
Da stimme ich Dir zu!... Schaden kann es aber nie, den zu haben. Ich würde da einfach mal beim zuständigen Vet.-Amt nachfragen.
Ja, so ist´s richtig zusammengefasst. Im Verein muss jemand den Sachkundenachweis und darauf aufbauend die Erlaubnis vom Amt haben. Dann kann man PS ohne Nachweis unter seine Fittiche nehmen.Für Pflegestellen gilt das nicht. Dann lies dir mal den letzten Link durch. Der ist von einem Anwalt für Tierrechte und so wurde es mir auch vom Vet.-Amt betätigt.
Ein Verein, der Tiere aus dem Ausland einführt braucht den Sachkundenachweis und die Genehmigung des Vet.-Amts, das ist richtig. Aber nicht jede Pflegestelle des Vereins braucht ihn.
Der ist von einem Anwalt für Tierrechte und so wurde es mir auch vom Vet.-Amt betätigt.