Sie bezahlen mir nur den chip und die entwurmung die ich bezahlt habe..dafür gebe ich ihnen einiges an gutem Futter, bettchen und spielzeug mit..
Ich habe der Züchterin aber damals schon geschrieben wenn sie sie nicht zurücknehmen will/kann dann muss ich der Kleinen selber was suchen.. Aber sie hat sich ja nie gemeldet.. Was soll ich sonst tun?? Sie meldet sich nicht, will die kleine nicht wiedernehmen und einen Vertrag gibt es auch nicht.. Behalten geht auch nicht, weil ich wirklich nicht mehr länger auf der couch schlafen und die Katzen voneinander abhalten kann..
Ich wollte es ja eh mit ihr regeln, aber wer so kommt, hat irgendwo auch keine Rechte mehr... Ich kann ja nicht da sitzen und hoffen, dass sie sich endlich wieder meldet oder mal endlich abhebt und in der Zeit das Kätzchen noch mehr stressen, wenn eigentlich ein perfektes Zuhause auf sie wartet..
Natürlich ist es mir das Verhalten der Züchterin auch unverständlich, aber trotzdem stehen ihr die 400,00 € zu, der vereinbarte Preis und wenn du Pech hast verklagt die dich darauf.
Was du machen kannst, schickst ihr ein Einschreiben mit einer Frist von 10 Tagen, dass du dich mit ihr gütlich einigen willst und die Kleine weitervermittelst, aber ganz um die Zahlung kommst du nicht herum und wenn die Züchterin sich jetzt noch länger nicht meldet, bist du trotzdem nicht berechtigt, dass du die Kleine einfach weitergibst, die Züchterin kann dann trotzdem von dir das Geld fordern, weil sie sie dir gegeben hat und ein mündlicher Kaufvertrag besteht.
Du kannst ihr auch schreiben, dass du dich dazu gezwungen siehst, die Kleine abzugeben, weil sie sich bei dir nicht wohlfühlt und sich mit Peanut nicht verträgt und ihr anbieten, dass sie das Kitten innerhalb von 2 Wochen wieder abholt oder du sie sonst selbst weitervermittelst, aber das Geld wirst du zahlen müssen. Es sei denn, sie holt das Kitten wieder ab. Inwieweit du ein Rückgaberecht hast, weil es weder einen schriftlichen Kaufvertrag gibt noch eine Zahlung erfolgt ist, müsstest du dich bei einem Anwalt erkundigen.
Im Moment hat die Züchterin das Recht vollkommen auf ihrer Seite, egal wie blöd sie sich verhält. Eure mündliche Vereinbarung wird vor Gericht sicherlich als Kaufvertrag gelten und sie hat ihren Teil der Vereinbarung bzw. des Vertrages erfüllt, sie hat dir das Kitten und den Impfpass übergeben, du bist im Verzug, da du noch nicht gezahlt hast.
Das Gericht ist alles andere als eine moralische Instanz, du kannst dich noch so sehr im Recht fühlen, das Verhalten der Züchterin noch so verwerflich sein, deswegen hast du trotzdem nicht Recht.
Bitte hör auf mich, lass dich rechtlich beraten, wenn du die Kleine jetzt abgibst (Hattest du eigentlich vor einen Schutzvertrag abzuschließen, z.B.
www.cat-care.de/privater-tierschutzvertrag.pdf ), kann es dir passieren, dass die dich verklagt und du dann die 400,00 € zahlen musst, obwohl du das Kitten weitervermittelt hast, im Gegenteil, du machst dich sogar strafbar damit, weil du gar nicht berechtigt warst, sie weiterzugeben und die Züchterin könnte sie auch von den neuen Besitzern zurückfordern.
Deswegen mein Rat lass dich beraten oder schicke ihr wenigstens ein Einschreiben und setz ihr eine Frist, bis zu der sie sich bei dir melden soll oder die Kleine wieder abholen, falls sie sich meldet und auf das Kitten verzichtet, lass dir das schriftlich geben.
Wenn du niemanden kennst, der sich da wirklich auskennt und auch nicht extra einen Anwalt zu Rate ziehen willst, dann versuche es wenigstens bei einer Verbraucherzentrale.