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Parallax
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- 14. Mai 2011
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@Irgendso nen Dampfplauderer:
Im Gesetzestext zählt deine Auslegung der deutschen Grammatik leider nicht sehr viel. Geregelt ist ein Abschuss einer Katze, die grundsätzlich als wildernd gilt, wenn sie in freier Wildbahn angetroffen wird. Natürlich im persönlichen Ermessen des Schützen.
Ich fordere einen Chip mit Besitzerregistrierung. Wird eine Katze im Wald geschossen, hat der Besitzer die Entsorgung des Kadavers in der Tierkörperbeseitigungsanlage zu bezahlen, zusätzlich eine Strafe für fahrlässiges Einbringen von Haustieren in die Wildbahn.
Eventuell würden dann nur noch die Katzen halten, die auch damit umgehen können.
Mfg
Parallax
@Irgendso nen Dampfplauderer:
Im Gesetzestext zählt deine Auslegung der deutschen Grammatik leider nicht sehr viel. Geregelt ist ein Abschuss einer Katze, die grundsätzlich als wildernd gilt, wenn sie in freier Wildbahn angetroffen wird. Natürlich im persönlichen Ermessen des Schützen.
Ich fordere einen Chip mit Besitzerregistrierung. Wird eine Katze im Wald geschossen, hat der Besitzer die Entsorgung des Kadavers in der Tierkörperbeseitigungsanlage zu bezahlen, zusätzlich eine Strafe für fahrlässiges Einbringen von Haustieren in die Wildbahn.
Eventuell würden dann nur noch die Katzen halten, die auch damit umgehen können.
Mfg
Parallax
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