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Parallax
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- Mitglied seit
- 14. Mai 2011
- Beiträge
- 23
Leider falsch gelesen:
Schutz vor wildernden Hunden (also Hunde die nachweislich Wild gefährlich werden)
und
Katzen (eine Definition was die Katze genau zu tun hat, ist nicht gegeben, es ist ausreichend das sie anwesend ist)
Diese Regelung wurde deswegen getroffen, da Katzen sehr erfolgreiche Jäger sind, während Hunde ohne Rudel nur mäßigen Erfolg haben.
Bedrohte Vogelarten sind die einige Sänger, Dommeln, der Eisvogel, Läufer, Würger und einige Hühnervögel. Welche Katze bitte wartet auf die Maus, wenn auf ihrer Streiftour ungeschützte Nester anzutreffen sind.
Mfg
Parallax
Edit: Genauere Festlegungen finden sich in den Jagdgesetzen der einzelnen Länder, da das Bundesjagdgesetz nur den Rahmen festlegt.
Hier für Bayern:
Erlaubt ist...
...
...
(2) wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
Schutz vor wildernden Hunden (also Hunde die nachweislich Wild gefährlich werden)
und
Katzen (eine Definition was die Katze genau zu tun hat, ist nicht gegeben, es ist ausreichend das sie anwesend ist)
Diese Regelung wurde deswegen getroffen, da Katzen sehr erfolgreiche Jäger sind, während Hunde ohne Rudel nur mäßigen Erfolg haben.
Bedrohte Vogelarten sind die einige Sänger, Dommeln, der Eisvogel, Läufer, Würger und einige Hühnervögel. Welche Katze bitte wartet auf die Maus, wenn auf ihrer Streiftour ungeschützte Nester anzutreffen sind.
Mfg
Parallax
Edit: Genauere Festlegungen finden sich in den Jagdgesetzen der einzelnen Länder, da das Bundesjagdgesetz nur den Rahmen festlegt.
Hier für Bayern:
Erlaubt ist...
...
...
(2) wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
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