Frage zu Zucht/Liebhabertier im Vertrag

  • Themenstarter Themenstarter Niinii
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A

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nicht nur geklagt, sondern auch gewonnen 😉


...dennoch liegt der einzige wirklich sicherer Schutz vor Misbrauch in einer Kastration VOR Abgabe des Tieres.
und KEIN verantwortungsvoller Züchtr wird heute noch ein potentes Tier abgeben, es sei denn, es wird mit Zuchtoption verkauft.

und eh jetzt die Leier mit dem Gesundheitszustand kommt;
wenn ein Tier aus gesundheitlichen Grünen nicht kastriert werden kann, lässt der Gesudheitszustand auch keinen Umzug , respektive Verkauf des Tieres zu!
 
So ungefähr, wie im Beispiel von Almasi, habe ich es vermutet. Vertragsklauseln, die sich auf den späteren Werdegang des Tieres beziehen, sind unwirksam. Selbst wenn der Züchter Recht bekommen hätte, hätte er allerhöchstens eine Entschädigung erhalten, das war es dann aber auch schon.
Eine weitere Vermehrung auszuschließen oder eine artgerechte Haltung wird sich nicht erzwingen lassen.
Damit würde die einfache Frage bleiben, was tun?!? Was sollte sinnvollerweise im Vertrag stehen, und wie kommen gute Züchter und gute Halter zusammen. An der Frage bin ich schon vor 30 Jahren gescheitert, und es war der Grund nicht mehr zu züchten.
 
nicht nur geklagt, sondern auch gewonnen 😉


...dennoch liegt der einzige wirklich sicherer Schutz vor Misbrauch in einer Kastration VOR Abgabe des Tieres.
und KEIN verantwortungsvoller Züchtr wird heute noch ein potentes Tier abgeben, es sei denn, es wird mit Zuchtoption verkauft.

und eh jetzt die Leier mit dem Gesundheitszustand kommt;
wenn ein Tier aus gesundheitlichen Grünen nicht kastriert werden kann, lässt der Gesudheitszustand auch keinen Umzug , respektive Verkauf des Tieres zu!

Das lese ich anders. In 2. Instanz wurde entschieden, dass keine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Selbst wenn sie gezahlt worden wäre, hätte es weitere Vermehrung nicht verhindert.
 
nicht nur geklagt, sondern auch gewonnen 😉

Yep.

...dennoch liegt der einzige wirklich sicherer Schutz vor Misbrauch in einer Kastration VOR Abgabe des Tieres.
und KEIN verantwortungsvoller Züchtr wird heute noch ein potentes Tier abgeben, es sei denn, es wird mit Zuchtoption verkauft.

Genau so.

So ungefähr, wie im Beispiel von Almasi, habe ich es vermutet.

Das ist 1 Urteil in einem speziellen Fall.

Das ist genau so begrenzt zu lesen.

Das lese ich anders. In 2. Instanz wurde entschieden, dass keine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Selbst wenn sie gezahlt worden wäre, hätte es weitere Vermehrung nicht verhindert.

Siehe oben.

Es gibt genug andere Fälle und Urteile.
 
@Schatzkiste

Ich verstehe nicht, was du sagen willst. Eine finanzielle Vertragsstrafe ist noch relativ leicht einzutreiben, aber nicht einmal das hat geklappt. Im beschriebenen Vertrag wurde offensichtlich sogar explizit festgehalten, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist, wenn es zu Nachkommen kommt. Das entspricht etwa den alten Vereinbarungen, wo der Züchter, eines der Nachkommen beanspruchen durfte. Es läuft auf einen rein finanziellen Ausgleich hinaus, und wie gesagt, nicht einmal der ließ sich eintreiben.

Wie soll dann ein generelles Verbot von weiterer Vermehrung, Kastration, oder Ähnliches durchgesetzt werden?
 
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Nochmal, das war 1 Urteil in 1 bestimmten Fall.

So einfach ist Recht aber nicht.

Und von generell kann keine Rede sein, es sei denn, es gibt ein Gesetz oder einen höchstrichterlichen Spruch in diesen Angelegenheiten.
 
Genau, Zitat aus dem Link:http://www.tierrecht-aktuell.de/ind...e-im-tierkaufvertrag&catid=1:aktuell&Itemid=5
"Oftmals werden wir im Rahmen unserer Tätigkeit von Verwendern von AGB oder auch von Käufern gefragt, ob die in den Verträgen in Klauseln festgehaltene Vertragsstrafe wirksam ist oder nicht.

Als Jurist kann man meist - bevor man das jeweiliige Vertragswerk entsprechend geprüft hat - nur antorten: Das kommt darauf an!"
 
Jawollja, selbstverständlich.

Ja kenne ich auch welche, da war es aber effektiv jeweils etwas, dass sowieso gegen das Tierschutzgesetzt verstoßen hat, was ja vieles das in Verträgen festgehalten wird, nicht tut.

Ich habe da mal mit jemandem aus meinem ehemaligen Verein gesprochen, der sich sehr gut mit so was auskennt und der hatte damals geraten einige Passagen abzuändern im Vertrag und bei vielen meinte er, dass es vom Richter abhängen würde, ob man sie später durchsetzten kann. Wie erwähnt, die wichtigsten Dinge, sind sowieso im Tierschutzgesetzt geregelt.

Ich kenne eine Geschichte, keine Ahnung ob sie stimmt, da hat ein Züchter versucht wegen dem Freigang, den die Katzen laut Vertrag nicht haben sollte, versucht zu klagen und keinen gefunden, der die Klage überhaupt annehmen wollte. Na ja und gegen Schwarzzucht hat man als Züchter ja ein weit aus besseres Mittel als einen Vertrag und wer dieses Mittel heutzutage nicht nutzt ist ganz einfach selbst schuld 😉
 
Seriöse Züchter unterscheiden in "Liebhabertiere" - diese werden nur kastriert abgegeben- und "Tiere mit Zuchterlaubnis".
Dann wären die Züchter meiner Katzen ja nicht seriös, und das sind sie ganz gewiß! Eine frühkastrierte Katze würde ich auch nicht kaufen.

Nimm einmal an, ich verliebe mich in ein Kitten, aber der Züchter verlangt irgendetwas unsinniges. Es wäre doch interessant zu wissen, was der Züchter wirklich erzwingen kann und was nicht.
Eine Vertragsstrafe kann er erzwingen/einklagen für die Klausel, gegen die Du verstoßen hast, sofern so eine Strafe für diese Klausel im Vertrag steht, sonst gar nichts. Mit Deinem gekauften Eigentum kannst Du machen, was Du willst aus kaufrechtlicher Sicht.

LG
Ute
 
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Dann wären die Züchter meiner Katzen ja nicht seriös, und das sind sie ganz gewiß! Eine frühkastrierte Katze würde ich auch nicht kaufen.

Weil Du vermutlich unkastrierte Kitten bekommen hast? Das ist eine Praxis, die immer mehr am Verschwinden ist, sagt aber noch nichts über die Seriösität des Züchters aus.
Ich habe meinen Birdie auch unkastriert bekommen, mit der Auflage, ihn spätestens mit 12 Monaten kastrieren zu lassen. Ich habe seinen Stammi auch erst bekommen, nachdem ich den Nachweis erbracht habe, dass er tatsächlich kastriert wurde.

Leider gibt es genug Leute, die so etwas nutzen, um erstmal fröhlich zu vermehren. Bei Frühkastrationen hat man dieses Problem nicht.

Warum kommen Frühkastras für Dich nicht in Frage?


Kleiner Exkurs:
Ein Züchter verkauft ein zur Zucht geeignetes Tier auch nicht auf Biegen und Brechen an einen anderen Züchter - Birdies Züchterin hatte für ihn z.B. auch eine Anfrage eines niederländischen Züchters, hat ihn dann aber in Liebhaberhände abgegeben. Also nicht jeder Züchter unterscheidet explizit nach Ausstellungs-, Zucht-m oder Liebhabertier.
Ich glaube, dass hat aber viel mit der Rasse zu tun. Gesehen habe ich das eher bei seltenen Rassen, z.B. American Curl, wo man immer den Preis zahlt, für den das Kitten "eingeteilt" ist, ob man nun Liebhaber ist oder nicht.
 
Dann wären die Züchter meiner Katzen ja nicht seriös, und das sind sie ganz gewiß! Eine frühkastrierte Katze würde ich auch nicht kaufen.

Eine Vertragsstrafe kann er erzwingen/einklagen für die Klausel, gegen die Du verstoßen hast, sofern so eine Strafe für diese Klausel im Vertrag steht, sonst gar nichts. Mit Deinem gekauften Eigentum kannst Du machen, was Du willst aus kaufrechtlicher Sicht.

LG
Ute

Diese Einstellung ist total überholt!!! Beispielsweise werden in GB die weitaus meisten Kitten vom Züchter und auch aus den Tierheimen frühkastriert abgegeben. Gesundheitlich schränkt dies die Katzen in keiner Weise ein, und es wird in großen Stil auch tierschutzseitig (ich rede jetzt von GB) dafür plädiert!

Es gibt genauso wenig eine medizinische Regel dafür, dass frühkastrierte Kitten kleinwüchsiger bleiben als später kastrierte (= ein gängiger Einwand deutscher TÄe und anderer Organisationen), wie es eine medizinische Regel dafür gibt, dass die Kätzin einmal geworfen haben muss, bevor sie kastriert werden darf. Letzteres ist, medizinisch betrachtet, genauso ein Unsinn wie die Argumente gegen die Frühkastration!!!!

Als Liebhaber: was kann einem Katzenhalter besseres passieren, als dass man die Katze bzw. das Kitten bereits geimpft, entwurmt, gechipt und kastriert frei Haus geliefert bekommt??? (Lieferung im übertragenen Sinne, also incl. Abholung der Katze beim Züchter/bisherigen Halter/TH!)
Man hat weder den Stress mit einer Kätzin, die jeden Tag rollig werden kann, bevor der Termin für die OP da ist, und die gesamte Nachbarschaft zusammenschreit, noch hat man das Problem, dass Mr. Kater evtl. anfängt zu markieren, bevor man gemerkt hat, dass er - oooooops - geschlechtsreif geworden ist (incl. der Gefahr, dass er Markieren, also streng riechend außerhalb des Ka-Klos pinkeln, klasse findet und diese Gewohnheit auch nach der Kastra nicht mehr ablegen mag!). UND: man kann nicht ungewollt zum Vermehrer mutieren, falls man Kater und Katze (unkastriert) hat!
Die Frühkastra, insbesondere wenn sie vor der Übergabe der Katze an den Liebhaber/Käufer/"Retter" gemacht wird, hat ausschließlich Vorteile für den künftigen Halter!
Das gilt nicht nur kostentechnisch, sondern auch organisatorisch: der Halter der kastrierten Kätzin muss sich nicht mit einem maulenden Tierchen im Trichter rumschlagen, das sich anderweitig die Bauchnaht wieder aufmachen würde, er muss nicht aufpassen wegen Narkoserisiko und er muss nicht gesondert die Kosten (Kastra Kätzin = gut 100 Euro; Kastra Kater = etwas weniger) aufbringen.

Klar, diejenigen Leute, die Vorbehalte gegen die Frühkastra haben, wird man nie wirklich ausrotten können, aber genauso gibt es ja auch (leider) einige Fehlgeleitete, die glauben, man könne Katzen vegan ernähren..... *eek*
An dieser Stelle möchte ich insofern den frommen Wunsch äußern, dass diese beiden Fraktionen alsbald erleuchtet werden mögen (egal, von welchem Papst/Erleuchtungsvertreter auch immer; gern auch von der großen Keule.....*duck*)!


LG
 
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