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KatzeK
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- 23. September 2020
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- 8.789
Sie ist kein Menschenkind.
Menschenkinder darf man also behalten wenn sie lieber bei einem sind als Zuhause? Wäre mir neu. 😉
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Sie ist kein Menschenkind.
Du schreibst der Halter geht mit ihr zum Tierarzt.Und ich kann in so einem Fall nicht über ein "besuchen" sprechen, wenn ich monatlich viel Geld für Katzenfutter ausgeben und sie täglich mit uns ist. Das ist denke ich mehr als nur ein Besuch erstatten.
Wenn man zB eine Katze findet und diese nicht als Fundtier meldet, sondern einfach behält, ist das Unterschlagung. Geltendes Recht, das nachgelesen werden kann. Gibt es also durchaus und ist nicht "dahergeschwätzt" (musste mich damit im August befassen). Wenn dem Besitzer sein Eigentum (Das ist eine Katze vor dem Gesetz) vorenthalten wird, ist das Unterschlagung.
Die Argumentation "Die Katze ist lieber bei mir" wird nicht gelten. Sie ist kein Menschenkind. Sprich doch erstmal mit den Besitzern. Einfach mitnehmen kannst du ja eh nicht.
Das finde ich jetzt irgendwie sehr befremdlich.Das ist wie in Beziehungen...man kann noch so viel wissen, aber wenn mans nicht fühlt dann sucht man sich irgendwann was neues...🙂))
Menschenkinder darf man also behalten wenn sie lieber bei einem sind als Zuhause? Wäre mir neu. 😉
Falsch.Euch geht es nur um die Besitzer und nicht um das Wohlbefinden der Katze.
Hättest du meine vorherigen Beiträge gelesen dann wüsstest du, dass ich mit dem Besitzer bereits geredet habe und er mir mitgeteilt hat, dass seine Katze mehrere Futterquellen hätte und sie auch von anderen gefüttert wurde....also hat er keine Probleme damit@Tugci , Freigänger sind kein Freiwild. Rechtlich darfst du ihn gegen den Willen des Besitzers weder füttern noch reinlassen und auch sonst nix. Praktisch ist das freilich kaum zu kontrollieren. Versuch dich mal in die andere Seite hinein zu versetzen. Deine Katze hat Freigang und geht dir die Wände hoch wenn sie drin bleiben soll. Vielleicht braucht sie regelmäßig Medikamente oder frisst das Futter woanders lieber - verträgt es aber nicht und kotzt es bei dir wieder aus. Da kannst du als Halter echt verzweifeln. Als Zweitwohnsitz hat man eine kuschlige Katze und vllt ein paar Futterkosten, am Besitzer bleiben auch die Pflichten wie Arzt, Medis, Urlaubspflege und auch Demenz und letzter Weg hängen. Und wenn du eine Freigängerkatze hast dann kannst du halt keine Wohnung nehmen wo Freigang nicht geht, dann musst du weitersuchen.
und wieso sollte es so sein, wenn ich nie vorhatte, mir eine Katze zu holen und es für mich deutlich einfacher und eigentlich angenehmer wäre, mir in der neuen Wohnung eine Hauskatze zu holen....schwachsinn!!!Falsch.
Andersrum wird ein Schuh draus:
DIR geht es nur um den Besitz und nicht um das Wohlbefinden der Katze.
Als ich dort eingezogen bin, hatte ich nicht vor, mit einer Katze zu leben und es hat sich so ergeben, ich habe auch nicht danach gesuchtund wieso sollte es so sein, wenn ich nie vorhatte, mir eine Katze zu holen und es für mich deutlich einfacher und eigentlich angenehmer wäre, mir in der neuen Wohnung eine Hauskatze zu holen....schwachsinn!!!
Einem Menschenskind kannst Du aber beibringen dass es von Fremden nix annehmen soll, selbst einem Hund kannst Du das beibringen. Aber einer Katze kannst Du sowas nicht beibringen, das geht schlicht nicht.Menschenkinder lässt man auch nicht freiwillig von anderen und fremden füttern
Und wenn die Wohnung dann auch noch seit 13 Jahren zum Revier der Katze gehört...Ich finde allein die Aussage, dass die Katze sich beim Besitzer nicht wohlfühlt, weil sie in fremde Häuser geht, sehr gewagt. Wahrscheinlich handelt es sich einfach nur um ein kontaktfreudiges und neugieriges Tier. Bei meinem letzten Umzug hatte ich auch plötzlich eine Katze in der Wohnung, die alles inspiziert hat. Ist halt immer die Frage, ob man da drauf eingehen muss.
Ouwei, noch eine die was draufhaut..vollstopfen..ihr seid irre! Sorry da fehlen mir die Worte und hätte ich die richtige, würde ich dein Maul damit vollstopfen, denn einfach mal was behaupten ist daneben
Das hab ich gelesen. Ich bezog mich auf den Part mit „ juristisch prüfen lassen“ Da is nix zu prüfen und der Wille der Katze spielt da keine Rolle. Du bist wirklich drauf angewiesen dass der Besitzer mitspielt- und die Katze mit dem neuen Revier auch.Hättest du meine vorherigen Beiträge gelesen dann wüsstest du, dass ich mit dem Besitzer bereits geredet habe und er mir mitgeteilt hat, dass seine Katze mehrere Futterquellen hätte und sie auch von anderen gefüttert wurde....also hat er keine Probleme damit
Wenn man zB eine Katze findet und diese nicht als Fundtier meldet, sondern einfach behält, ist das Unterschlagung. Geltendes Recht, das nachgelesen werden kann. Gibt es also durchaus und ist nicht "dahergeschwätzt" (musste mich damit im August befassen). Wenn dem Besitzer sein Eigentum (Das ist eine Katze vor dem Gesetz) vorenthalten wird, ist das Unterschlagung.
Die Argumentation "Die Katze ist lieber bei mir" wird nicht gelten. Sie ist kein Menschenkind. Sprich doch erstmal mit den Besitzern. Einfach mitnehmen kannst du ja eh nicht.
Die Unterschicht lässt grüßen... Kein Wunder dass du den Unterschied zwischen "mein" und "dein" nicht kennst.
Ich war unterwegs und habe mich vertippt. Weißt du was dein Scheiss Problem ist, dass du es mit einer Tugci zu tun hast. Deshalb hast du keine andere Waffe als mich in die Unterschicht kategorisieren zu wollen. Schon erbärmlich, dass du nicht mehr drauf hast.Sag einmal @Tugci - was hast denn Du für einen Wortschatz und für eine Wortwahl?
Weil die Katze es da wo sie ist schön hat, weil der Halter sich um ihre medizinische Versorgung kümmert und weil sie Freigang gewohnt ist. Wenn Euch etwas an der Katze läge, hättet Ihr schon vor 2 Jahren mit dem Halter darüber geredet die Katze ganz offiziell zu übernehmen, inklusive tierärztlicher Betreuung usw.und wieso sollte es so sein, wenn ich nie vorhatte, mir eine Katze zu holen und es für mich deutlich einfacher und eigentlich angenehmer wäre, mir in der neuen Wohnung eine Hauskatze zu holen....schwachsinn!!!