Gebrochene Pfote HILFE BITTE

  • Themenstarter Themenstarter Cookie van Cooksky
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    gebrochen - behandlung - op

Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Käfig

Der Käfig ist ja nun aufgebaut da kann er auch rein

Mit der Box klappte so wie sie zu ist nicht deshalb schlief er draußen unter Kontrolle.

Ist auch dick mit Decke gepolstert das er mal implementiert kann

Und nein auch wenn es sich so las. Er bekommt nicht ständig was von unserm essen sondern hat seine festen Zeiten und sein Futter

Leckerli haben wir dir sticks von kaufland. Von whsiskas die knuspriges

Einmal die Woche bekommt er frisches Fleisch Pute ohne Gewürze angebraten .. rohes geben wir nur mal ein Stück schinken.

Bei der Milch muss ich gestehen also mir wurde gesagt das er die gern mal naschen darf. ? Natürlich kein ganzes Packard aber mal als leckerei. Auf dem packen steht auch Nahrungsergänzung.
Dann werde ich das mal stark reduzieren

Frisches Fleisch also mal von einem Hähnchen oder so bekommt er lieber nicht. Ich hatte früher einen Kater der hatte sich Weihnachten mal den braten Genommen...der arme musste operiert und der Knochen entfernt werden.

Daher bereite ich ihm lieber extra was zu und nicht das er unserer rester Frist

Aber ja kam schon mal vor das er auf dem Tisch saß und uns ne Nudel oder Scheibe Käse geklaut hat ..
Hat aber meiner Meinung nach nichts schädliches
 
A

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Wenn du ihm ab und an Milch geben möchtest, kannst du auf fettfreie lactosefreie zurückgreifen.

Die ist nicht so *gehaltvoll* wie die Katzenmilch.
 
Was mich mal fernab noch interessieren würde, hat er eigentlich Gesellschaft?

Ich finde solche Leckerlies zwar unnötig, aber wer sie geben will, ist doch okay (genau so unsinnig finde ich das hier oft benutzte Junkfood-Gerede. Kriegen meine Katzen auch nicht und sind dadurch nicht unglücklicher).
 
@doppelpack:

Im Grunde sicher richtig aber uns wurde nur ein Kater erlaubt bekommen da er als unreiner Kater entsorgt werden sollte :/
Ein roter Kater hatte die edle bkh Dame gedeckt.

Alle sahen nach bkh aus nur er ist ein roter Teufel 😉

Als wir das hörten betellten wir beim Vermieter da Katzen nicht erwünscht sind. ..

Cookie ist geduldet aber kein 2. Tes und nur in der Wohnung
 
Oh, das hatte ich gar nicht gesehen, danke Quartett.
 
Gesellschaft

Nein hat er bis auf uns und die Kaninchen nicht.

Ja ich weiß ich bekomme bestimmt zu hören wie böse und ja Katzen sollte man zu 2 halten.

Haben ihn aufgenommen und den Vermieter erstmal nur einen Kater in Wohnungshaltung abringen können.

Noch habe ich keine Möglichkeit gefunden ihn zu einem Zweittier zu überreden

Lactosefreie Milch trinkt er komischerweise nicht. Aber er trinkt auch Wasser also werde ich die Katzenmilch stark reduzieren.
 
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Na ja, was heißt böse, es ist für die psychische Gesundheit deines Tieres nicht gut. Also am Ende gibt es dann nur wenige Möglichkeiten, entweder Umzug, Abgabe des Katers oder Gesellschaft holen. Tierliebe heißt oft auch einfach im Sinne des Tieres entscheiden, auch wenn es (dem Menschen) weh tut.

Was steht denn in deinem MV zur Tierhaltung?
 
in Käfig gezogen

So nun schaute er erstmal dumm.. sein neues Domizil hat er bezogen

Er ist gerade in Spiellaune und buddelt zum Spaß das katzenklo leer.
Ist es besser ich nehme es raus und gebe etwas einstreu (haben große hobelspäne) oder ein Handtuch rein oder soll ich ihn lassen ?
 
Doppelpack

Es steht drin das jedes Tier genehmigt werden muss.
Aus rechtlicher Sicht also unwirksam demnach greift das allgemeine Recht

Kleintiere und Katze muss nicht genehmigt werden. Dummerweise ist es so geregelt das eine Katze nicht verboten werden kann ... die zweite aber schon

Das Schmerzmittel scheint übrigens lecker zu sein .... er schleckt es aus der Spritze 🙂
 
Es steht drin das jedes Tier genehmigt werden muss.
Aus rechtlicher Sicht also unwirksam demnach greift das allgemeine Recht

Kleintiere und Katze muss nicht genehmigt werden. Dummerweise ist es so geregelt das eine Katze nicht verboten werden kann ... die zweite aber schon

Das Schmerzmittel scheint übrigens lecker zu sein .... er schleckt es aus der Spritze 🙂

Wenn wirklich die Haltung von Haustieren im Allgemeinen verboten wäre, hast du insofern Recht, dass du dann gemäß §307 BGB unangemessen benachteiligt bist. Die Klausel ist also unwirksam, sodann ist darauf abzustellen, ob die Haltung von zwei Katzen in deiner konkreten Wohnung (hier kommt es dann u.a. auf die Wohnungsgröße an) als vertragsgemäße Nutzung anzusehen ist. Abzuwägen sind dann die tierspezifischen Eigenarten, die bisherige Haltung (Beschwerden?), der Grund der Anschaffung usw.

Wenn deine Wohnung nun also nicht nur 30qm hat (und somit sowieso ungeeignet wäre für Kitten), sage ich mal herzlichen Glückwunsch, du kannst dir eine zweite Katze anschaffen.
 
Es steht drin das jedes Tier genehmigt werden muss.
Aus rechtlicher Sicht also unwirksam demnach greift das allgemeine Recht

Kleintiere und Katze muss nicht genehmigt werden. Dummerweise ist es so geregelt das eine Katze nicht verboten werden kann ... die zweite aber schon

Das Schmerzmittel scheint übrigens lecker zu sein .... er schleckt es aus der Spritze 🙂

Ich sehe das anders, Cookie und dp.

Für mich liest sich das wie ein üblicher Genehmigungsvorbehalt, aber nicht wie das (insofern von der Rechtsprechung gekippte) pauschale Verbot.

Cookie, wie geht denn die Vertragsklausel weiter? Steht da was über die Konditionen, unter denen die Tierhaltung genehmigt oder versagt werden kann?

Der Genehmigungsvorbehalt als solcher verstößt nicht gegen das AGB-Recht. Was dann unwirksam ist, ist wenn der Vermieter den Nachbarn im Schuhkarton die Haltung von fünf Katzen gestattet, dir im Loft aber nur die Einzelkatze oder nicht mal die. Gleichbehandlungsgrundsatz usw.

Ich würde beispielsweise eine Klausel für wirksam halten, wo aufgeführt wird:
"Genehmigungsbedürftig durch den Vermieter ist, wenn der Mieter xyz in der Wohnung machen möchte (Einbauten, Sat-Schüssel an der Fassade anhängen, Waschmaschine usw. in der Wohnung aufstellen, Gewerbe betreiben, untervermieten....... Tiere halten - außer Kleintiere .......)......."

Das sagt erstmal nicht, dass es kategorisch verboten ist, wenn der Mieter so etwas möchte. Er muss halt vorher fragen.
Der Vertrag lässt insofern offen, ob der Vermieter die Genehmigung erteilen muss oder ob er ablehnen kann, und eine Ablehnung ist gerichtlich überprüfbar = die Klausel benachteiligt den Mieter als Verbraucher erstmal nicht.

Wenn die Klausel beispielsweise weiter geht: "Der Vermieter wird nicht die Genehmigung für die Haltung von Zierfischen in einem Aquarium mit mehr als 200 l Inhalt erteilen.", kann das zu starr und damit unwirksam sein (weil es faktisch auf die Deckentraglast ankäme, also ob ein Aquarium dieser Größe das Haus zum Einsturz bringen würde, mal etwas überspitzt gesagt, und bei 200 kg auf den qm wäre das im Zweifel nicht der Fall ^^).
Wenn es wiederum heißt: " Der Vermieter kann die Genehmigung versagen, wenn die Einbauten die Bausubstanz und die verlegten Versorgungsleitungen beschädigen würden, wenn die Tierhaltung zu einer übermäßigen Abnutzung der Mietsache führen würde, wenn die Nachbarn über Gebühr durch Gerüche und Lärm (Hunde etc.) belästigt würden" (bitte nicht wörtlich nehmen, eher sinngemäß!), läge zumindest eine Abwägung vor, nach der der Vermieter vorgehen würde bei der Frage der Genehmigung und sich insofern auch selbst bindet. So eine Selbstbeschränkung würde ich beispielsweise auch nicht für rechtlich unwirksam halten, wenn die Bausubstanz als Rechtsgrund aufgeführt wird oder das gedeihliche Zusammenleben der Mieterschaft (oder im Falle von Katzenhaltung beispielsweise eine gewisse Überbelegung der Wohnung, sprich fünf Katzen im Schuhkarton ^^).

LG
 
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Ich bin natürlich von der Richtigkeit ihrer Aussage ausgegangen, sie arbeitet ja beim Anwalt und sollte dann wissen, ob es ein allgemeines Verbot ist oder nicht (das steht ja auch in meinem Satz, "wenn es ein ... wäre).
Ich habe ja die Klausel nich vorliegen.😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich auch nicht, dp, deswegen frage ich ja^^.
Aber ich kenne die Vertragsklauseln, die wir verwenden bei der Wohnungsvermietung, und nach meiner Kenntnis haben die rechtlich bisher standgehalten.
Ich meine insofern den ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt (wie oben beschrieben, also das Gesamtpaket mit Einbauten, Wama, Untermieter, Getier usw.).

LG
 
Also für mich war die mögliche Formulierung jetzt zB
"Alle Tiere sind genehmigungspflichtig durch den Vermieter".

Kleintiere dürfen aber nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden, im Umkehrschluss wäre ein solcher Zwang also doch dann nichts anderes als ein unzulässiges Verbot.

Aber klar, das kommt nun wie gesagt auf die genaue Formulierung an.

Jedenfalls ist es aber falsch, dass -vorausgesetzt es gibt keine gültige Klausel- grundsätzlich nur eine Katze "erlaubt" ist, sondern dies eben von etlichen Paramtern abhängt- da stimmen wir überein, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du mal die Röntgenbilder von beiden TKen hier einstellen, Cookie?

Das Röntgenbild kann ich nicht hochladen ist eine TIFF. Ich sehe es so das es oben am Gelenk ist.

Davon kannst du ganz einfach ein .jpg machen, das du hochladen kannst, wenn du eine Kopie auf der Festplatte abspeicherst und als "Namensänderung" die Endung von Tiff auf jpg änderst. Dann wandelt sich das Format automatisch um (funzt auch bei Word, wenn man die Endung beispielsweise auf .pdf ändert 😀).

Es hat sich bestätigt ... ausgekugelt...
War komplett raus ... man sieht auf dem ordentlichen Bild Reste der Sehne ...

Auch hier bitte: Bilder! 😀
Sicherlich kann der eine oder andere dann dazu noch was sagen (wir haben ja auch etliche User hier, die beruflich aus der medizinischen Ecke kommen, und orthopädisch gesehen, sind Katzen nicht gar sooooooo verschieden von Zweibeingehern ^^).

LG
 
Einkatzenhaltung ist erlaubt, dann ist auch eine 2. Katze erlaubt.

Bspw.:
Ob eine Katze oder zwei spielt keine Rolle. Eine Mengenmäßige Beschränkung im Mietvertrag wäre nicht statthaft.


Die herschende Rechtsprechung erlaubt eine Katzenhaltung bis zu 3 Katzen auch dann, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wird.

http://www.gutefrage.net/frage/mietrecht-heisst1-katze-erlaubt-ich-darf-auch-2-haben

Die Gerichte sind überwiegend der Ansicht, dass die Haltung von Katzen nicht der Genehmigung des Vermieters bedarf. Es wird angenommen, dass es durch eine Katze nur zu geringfügigen Belästigungen der Nachbarn kommen kann

Ein bis zwei Katzen sind in der Regel zumutbar.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete38.html
 
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Jedenfalls ist es aber falsch, dass -vorausgesetzt es gibt keine gültige Klausel- grundsätzlich nur eine Katze "erlaubt" ist, sondern dies eben von etlichen Paramtern abhängt- da stimmen wir überein, oder?

Dp, sry, ich hatte das überlesen.

Ja, wenn eine Katze erlaubt ist, sollte - soweit die Wohnung groß genug ist - auch die zweite Katze erlaubt sein.

Wobei man (wo es denn so ist) aber auch eine Hausordnung in der Wohnungseigentümergemeinschaft beachten muss. Wenn da beispielsweise die Zahl der Tiere in der Wohnung beschränkt ist, darf der Vermieter nicht anders, und sich über Beschlüsse der WEG (Hausordnung und das) hinwegzusetzen, ist für den Mieter eines Miteigentümers schon relativ schwierig.
Ich kann das jetzt nicht genau erinnern, aber ich hatte mal in der Mittagspause im Büro Katzenurteile in Juris aufgerufen und etwas durchgeflöht. Und das mit der Hausordnung ist mir insofern in Erinnerung geblieben, als ich ja selbst eine ETW habe.
Falls es relevant sein sollte (also dass Cookie in einer vermieteten ETW wohnt), kann ich es gern raussuchen und das Az. und das Gericht nennen; Cookies Chef wird ja auch Juris haben.

LG
 
Wenn ich heute schlafe kommt er natürlich in die Box... aber er schläft gerade und das bei uns auf dem bett... wir passen sehr auf er rennt hier nicht usw

Aufs Bett muss er aber sicher erst raufspringen? Das ist nicht wirklich gut.
Vielleicht wäre es da sinnvoll nur eine Matraze hinzulegen wenn er unbedingt bei euch schlafen will, damit er nirgendwo rauf muss.
 
so viel verpasst

Guten morgen

Sry aber bin gestern tot ins Bett gefallen.

Zu der Klausel im Mietvertrag: wörtlich steht hier: " Tierhaltung jeder art ist genehmigungspflichtig"
Das wars. Wir haben uns hier schon wegen unserer teddyzwerge streiten müssen. Da die Wohnung groß und mit einem Kinderzimmer ist und wir keine Kinder haben haben wir die 15 qm für unsere hoppelbande als Gehege gebaut. Die Nachbarn meldeten es als sie es mal bei einem Besuch sahen und mit viel Mühe hat der Vermieter es jetzt geduldet. Eigentlich ist es ja zweckentfremdung... aber unser Garten ist noch nicht fertig sodass sie erstmal das Gehege in der Wohnung haben

Habe das Thema schon mit meinem Chef besprochen. Es liegt rechtlich leider so, das eine Katze nicht abgelehnt werden darf, eine zweite aber sehr wohl. Allein die Nachbarn sind hier sehr ungemütlich da wir hier viele wilde Katzen haben die sich vermehren die Autos zerkratzen und in dir Garten machen.
Meine Wohnung ist mit 86 qm recht groß.

Da mein Partner jedoch aus familiärer Sicht bald ein Haus übernehmen wird würden wir hier nichts überstürzen.

Zu den Röntgenbildern. Ich habe nur die von der Pfuscherin bekommen die Klinik hat mir Ihre nicht gegeben (vielleicht weil ich ja nicht weiter überwiesen werde.
Ich frage aber Montag danach insbesondere um den pfuschen nachweisen zu können.
 
bea

Deine frage hatte ich vergessen. Nein natürlich springt er nicht.

Wir heben ihn hoch und er legt sich auf uns und schläft. Wenn er wach wurde kam er wieder in sein domizil.
Springen darf er nicht er würde wohl auch alle 4 Heine benutzen denn seitdem eingekugelt ist steht er gerade auf 4 Pfoten

Er ist also nur wenn er sehr ruhig ist bei uns. Wenn er in Spiellaune ist kommt er in sein domizil (fast schon wie in der Irrenanstalt grins)
 

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