Abschließend, da ich nicht täglich hier im Forum bin: Tochter ca. 10 Jahre - und ja die Nachbarskatze ist auch Freigänger....
Wen das Thema in rechtlicher Hinsicht interessiert: im Juraforum gibt es dazu viele Hinweise mit teilweise auch zitierten Urteilen. Grobes Fazit: 1-2 Katzen sind im Garten zu dulden; Schäden bedürfen eines Beweises dann zahlt die Haftpflichtversicherung (idR. im Vertrag mit drinne, wenn unsicher prüfen), Beweislast gilt auch für bloße "Annahmen" (wie hier die Gefährdung der Tochter)....da könnte ja jeder kommen...