Shaja
Forenprofi
- Mitglied seit
- 12. April 2012
- Beiträge
- 11.465
Hallo!
Ich hatte in letzter Zeit mehrere Telefonate mit dem Bauamt, weil wir die Terrasse katzensicher machen wollen und es je nachdem, wie/was wir da machen werden, Einschränkungen gibt.
Dabei kam das Gespräch auch auf die Anzahl der Katzen. Die beiden Damen vom Telefon-Service im Bauamt meinten, es wären ja sowieso in "solchen Wohnungen" nur 2 Katzen erlaubt. Wir wohnen in einem Reihenhaus, das zählte für sie aber auch zu "solche Wohnungen" (ist ja kein freistehendes Haus).
Ich habe total überrascht reagiert und konnte mir das absolut nicht vorstellen. Aber die meinten, sie hätten aufgrund meiner Frage bezüglich "Terrassen-Käfig" (weil sie da selber nicht wirklich wussten, wie wir da vorgehen müssen) gegoogelt und dabei herausgefunden, dass man nur 2 Katzen halten darf. Grundsätzlich. Egal, ob Wohnung oder Reihenhaus und egal, ob zur Miete oder Eigentum. Diese rechtliche Vorgabe (nur 2 Katzen) gäbe es.
Natürlich habe ich danach auch gegoogelt. Aber ich konnte das nicht so herausfinden. Also, ich habe was dazu gefunden, dass Vermieter die Anzahl beschränken dürfen, auch wenn die Haltung an sich erlaubt ist und auch Eigentümergemeinschaften. Und ich habe auch ein paar Mal gelesen, dass die Anzahl an Freigängern beschränkt werden darf. Aber ich konnte nirgends lesen, dass man grundsätzlich aus rechtlichen Gründen im Eigentum (Wohnung/Reihenhaus) nur 2 Katzen halten darf.
Hatte schonmal jemand Probleme damit?
Habe ich nur nicht die richtigen Websites gefunden?
Kann es so eine grundsätzliche rechtliche Regelung wirklich geben?
Ich hatte in letzter Zeit mehrere Telefonate mit dem Bauamt, weil wir die Terrasse katzensicher machen wollen und es je nachdem, wie/was wir da machen werden, Einschränkungen gibt.
Dabei kam das Gespräch auch auf die Anzahl der Katzen. Die beiden Damen vom Telefon-Service im Bauamt meinten, es wären ja sowieso in "solchen Wohnungen" nur 2 Katzen erlaubt. Wir wohnen in einem Reihenhaus, das zählte für sie aber auch zu "solche Wohnungen" (ist ja kein freistehendes Haus).
Ich habe total überrascht reagiert und konnte mir das absolut nicht vorstellen. Aber die meinten, sie hätten aufgrund meiner Frage bezüglich "Terrassen-Käfig" (weil sie da selber nicht wirklich wussten, wie wir da vorgehen müssen) gegoogelt und dabei herausgefunden, dass man nur 2 Katzen halten darf. Grundsätzlich. Egal, ob Wohnung oder Reihenhaus und egal, ob zur Miete oder Eigentum. Diese rechtliche Vorgabe (nur 2 Katzen) gäbe es.
Natürlich habe ich danach auch gegoogelt. Aber ich konnte das nicht so herausfinden. Also, ich habe was dazu gefunden, dass Vermieter die Anzahl beschränken dürfen, auch wenn die Haltung an sich erlaubt ist und auch Eigentümergemeinschaften. Und ich habe auch ein paar Mal gelesen, dass die Anzahl an Freigängern beschränkt werden darf. Aber ich konnte nirgends lesen, dass man grundsätzlich aus rechtlichen Gründen im Eigentum (Wohnung/Reihenhaus) nur 2 Katzen halten darf.
Hatte schonmal jemand Probleme damit?
Habe ich nur nicht die richtigen Websites gefunden?
Kann es so eine grundsätzliche rechtliche Regelung wirklich geben?