Hundebiss-Kostenübernahme

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Eine Katze ist in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Dosis mitversichert.
Sollte sie also z.B. nachweislich einen Autounfall verursachen, dann tritt diese ein.

Du hast die Katze aber ungefragt und "ohne Not" angefasst, sie hat sich gewehrt.

Dein Pech, sorry.... 🙄
 
A

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Kein Problem, habe mir nur diese Frage gestellt seit diesem Biss ohne irgendwelche Hintergedanken.

Und was ist eigentlich wenn eine Tierarzthelferin und ein TA sowas passiert?
 
@Koboldkatze, danke für Deinen Beitrag.

Nein, direkte Arbeitszeit habe ich nicht ausfallen lassen, aber bin vor der Arbeit und während meiner Mittagspause gefahren. Habe also "wertvolle Freizeit" damit verbracht.

Finde ich extrem kleinlich. Ich würde mich schämen, so etwas in Rechnung zu stellen. Der Hund ist ein Tier und die Katze auch. Mein Gott, es war ein Unfall und da hilft man eben mal. Was sind schon 5 Stunden.
 
Kein Problem, habe mir nur diese Frage gestellt seit diesem Biss ohne irgendwelche Hintergedanken.

Und was ist eigentlich wenn eine Tierarzthelferin und ein TA sowas passiert?

Ich denke, es kommt ja immer auf das Tier an und die schwere der Verletzung. Wenns ne eitrige Wunde wird ist es ja wiederum was anderes als wenn die Hand ab ist.
Wobei ich mich da auch frage, normal hat man ja für sowas Versicherungen...#


Zum Urteil:

Beschränkung der Haftung bei Mitverschulden des Verletzten

Allerdings könne die Haftung beschränkt werden, wenn der Geschädigte durch inadäquates Verhalten zu der Verletzung selbst beigetragen habe. Da Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter außergewöhnlich und aggressiv reagieren würden, hätte der Tierarzt im zu entscheidenden Fall besondere Vorsicht beim Herangehen an den Hund walten lassen müssen, was er jedoch nicht getan hatte. Dementsprechend konnte er nur einen Teil der geltend gemachten Schäden ersetzt verlangen.
OLG-Richter betont Wichtigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht Götz Wettich betont in seiner Mitteilung, dass das Urteil zeige, wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sei. Angesichts der Schäden, die durch Bissverletzungen entstehen könnten, habe das Land Niedersachsen gut daran getan, im Gesetz über das Halten von Hunden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorzuschreiben. Wer gegen dieses Gebot verstößt, riskiere nicht nur, bei Unfällen horrende Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern auch die Verhängung einer empfindlichen Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

... hier zum Volltext:
http://beck-online.beck.de/Default....sthit=true&hlwords=Az.Ð+az+Ð+Az+Ð+Az.+#xhlhit
 

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