Beschränkung der Haftung bei Mitverschulden des Verletzten
Allerdings könne die Haftung beschränkt werden, wenn der Geschädigte durch inadäquates Verhalten zu der Verletzung selbst beigetragen habe. Da Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter außergewöhnlich und aggressiv reagieren würden, hätte der Tierarzt im zu entscheidenden Fall besondere Vorsicht beim Herangehen an den Hund walten lassen müssen, was er jedoch nicht getan hatte. Dementsprechend konnte er nur einen Teil der geltend gemachten Schäden ersetzt verlangen.
OLG-Richter betont Wichtigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht Götz Wettich betont in seiner Mitteilung, dass das Urteil zeige, wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sei. Angesichts der Schäden, die durch Bissverletzungen entstehen könnten, habe das Land Niedersachsen gut daran getan, im Gesetz über das Halten von Hunden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorzuschreiben. Wer gegen dieses Gebot verstößt, riskiere nicht nur, bei Unfällen horrende Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern auch die Verhängung einer empfindlichen Geldbuße bis zu 10.000 Euro.