Ist die "Zuchtverbotsklausel" im Kaufvertrag von Kätzchen rechtsgültig?

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Carino

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Gestern wurde ich gefragt, ob die Klausel im Kaufvertrag von Rassekätzchen, dass mit den gekauften Katzen nicht gezüchtet werden darf, rechtsgültig ist.
Ich wusste nur, dass es das gibt aber nicht, ob man sich rechtlich wirklich daran halten muss.
Und: ob es auch für Mixe gelten würde.

(Natürlich habe ich alles sonstige wichtige zu: gute Züchter, Vermehrer, Tierheimkatzen, Rassekatzen in Not... an den Mann gebracht.)

Weiß das jemand?
 
A

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bei mir in den Verträgen steht drinne ... Zuchtverbot ... Liebhabertier .
Denn ich habe das Tier als Liebhabertier gekauft und nicht als Zuchttier
 
Und was wäre, wenn deine Katze doch Junge bekäme? Oder zeugen würde?
Ich meine jetzt nur rechtlich.
 
Da ist sicherlich eine Vertragsstrafe benannt von mehreren 1000€?
Die könnte der Züchter dann geltend machen.
Anders als bei Tierheimverträgen, die einem keine Kastration vorschreiben können ist das Problem bei Züchtern, dass man als Liebhabertier kauft und deshalb einen geringen Preis zahlt.

Grundsätzlich ist es fraglich, ob diese Klausel dann eben auch sittenwidrig ist oder nicht (weil ins Eigentumsrecht des Käufers eingegriffen wird), soweit mir bekannt ist, wurde so ein Fall noch nie gerichtlich entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was wäre, wenn deine Katze doch Junge bekäme? Oder zeugen würde?
Ich meine jetzt nur rechtlich.

Ich habe die Auflage bekommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mein Tier kastrieren zu lassen und dann diese Bescheinigung dem Züchter vorzulegen .

Sollte ich das nicht tuen so kommt dann der Restbetrag xxx in Zahlung
 
Ich habe die Auflage bekommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mein Tier kastrieren zu lassen und dann diese Bescheinigung dem Züchter vorzulegen .

Das finde ich ja mal super. Ich hoffe der Trend geht mehr in die Richtung!
 
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@doppelpack

so etwa habe ich das auch erklärt, aber ich weiß eben nicht, in wieweit der Züchter wirklich klagen kann (klagen kann man immer aber ob er recht bekommen könnte)

@Persertante

dann könnte deine Katze ja eigentlich doch Junge bekommen, du müsstest dann halt "nur" mehr zahlen?
 
Und was wäre, wenn deine Katze doch Junge bekäme? Oder zeugen würde?
Ich meine jetzt nur rechtlich.

Rein rechtlich gesehen, kommt es sehr auf die Formulierung des Vertrages udn die laune des Richtes an
Grundsätzlich gilt; wenn das Tier vollständig bezahlt ist, kannst du damit machen, was du willst ( gilt übrigens auch bei TS-Tieren, die Potent vermittelt werden)
Seriöse Züchter und TS-Vereine vermitteln nur kastriert
Als - leider nicht rechtssichere Alternativbe- wird gerne ein Ratenvertrag gewählt, bei dem die letzte Rate mit der Kastration entfällt.

Hier kommt es auch wieder auf die Formulierung im Vertrag an;
ist als Kaufpreis der Zuchttierpreis angegeben und die Differenz zum Liebhabertier entfällt mit termingerechter Vorlage der Kastrabescheinigung, müsste man eben diese Differenz nachzahlen, wenn die katze gedeckt wird.

Wird als Kaufpreis der Liebhaberpreis genannt und ein Aufpreis fällig, wenn die katze gedeckt oder nicht vereinbarungsgemäss wird, muss man sich auf den Goodwill des Richters verlassen.
 
Da ist sicherlich eine Vertragsstrafe benannt von mehreren 1000€?
Die könnte der Züchter dann geltend machen.
.

leider nicht 🙁

eine Vertragsstrafe, die mehr als den 1,5-fachen kaufpreis beträgt, gilt als sittenwidrig und hält keiner Gerichtsverhandlung Stand..

Abgesehen davon, dass eine Vertragsstrafe nicht dem Züchter zugute kommen darf, sondern z.B. ein einen TSV oder eine andere Orga gehen muss

Leider tentiert die gängige Rechtsprechung dahin, dass der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises das Recht erwirbt, mit dem kaufgegenstand ( der Katze) uneingeschränkt nach eigenem Gutdünken zu verfahren
 
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@doppelpack

so etwa habe ich das auch erklärt, aber ich weiß eben nicht, in wieweit der Züchter wirklich klagen kann (klagen kann man immer aber ob er recht bekommen könnte)

@Persertante

dann könnte deine Katze ja eigentlich doch Junge bekommen, du müsstest dann halt "nur" mehr zahlen?

Naja nun nicht mehr da sie alle 3 kastriert sind aber wäre da etwas passiert hätte ich dann den Betrag X bezahlen müssen
 
@Faulaffenschaf
Danke für die Antwort.
Das liest sich schlüssig.
 
Abgesehen davon, dass eine Vertragsstrafe nicht dem Züchter zugute kommen darf, sondern z.B. ein einen TSV oder eine andere Orga gehen muss

Leider tentiert die gängige Rechtsprechung dahin, dass der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises das Recht erwirbt, mit dem kaufgegenstand ( der Katze) uneingeschränkt nach eigenem Gutdünken zu verfahren


Das mit der Vertragsstrafe wusste ich und deshalb habe ich in die Kaufverträge geschrieben, dass diese dann gespendet wird. Das andere war mir zu sehr von der Laune des Richters abhängig, so dass nur Frühkastra in Frage kam.
 
Es gibt aber auch Züchter , die das Tier vor der Abgabe kastrieren lassen
 
Ähm... Mal eine blöde Frage... Angenommen man möchte züchten und damit meine ich richtig züchten, mit Verein und allen Tests etc, warum muss so jemand überhaupt oft zich hundert Euro mehr zahlen für dasselbe Tier, das als Liebhabertier oft viel weniger kostet?!?

Aus Profitgier des Züchters? Weil dem Züchter Konkurrenz entsteht bei seinem Hobby?

Was rechtfertigt einen oft soviel höheren Preis? Das Tier hat ja die gleichen Kosten verursacht etc...

Für mich ist das reine Geldmacherei, aber ihr könnt mich gern vom Gegenteil überzeugen...
 
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Leider tentiert die gängige Rechtsprechung dahin, dass der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises das Recht erwirbt, mit dem kaufgegenstand ( der Katze) uneingeschränkt nach eigenem Gutdünken zu verfahren

Mir ist die rechtliche Seite grundsätzlich bekannt. Deswegen schrieb ich ja auch, dass die Problematik vor allem darin liegt, dass durch solche Klauseln das Eigentumsrecht des Käufers beeinträchtigt wird.
Bsp: Ich verkaufe ein Auto mit dem Vorbehalt, der Käufer darf es nicht rot lackieren >> natürlich geht das nicht.
Vom Grunde her ist die Kastration einer Katze nichts anderes. Deswegen bei Tierheimkatzen mit Kastrationsklausel im Vertrag > sittenwidrig.

Ich habe nur überlegt, jmd der eine "Liebhaberkatze" beim Züchter erwirbt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass er sie als "Zuchtkatze" einsetzen will und trotzdem nur einen geringeren Preis zahlen will... Vlt würde das ein Richter dann anders beurteilen.
Den Fall Hoomer sehe ich im Endeffekt anders gelagert, denn sicher spielten da auch die Umstände mit, dass der Kater isoliert in einem Verschlag gehalten wurde etc. eine Rolle. Ich bin mir nicht sicher, ob der Richter/die Richterin bei einer "Zucht" (Vermehrung) unter guten Umständen, im Kreise der Familie...eben unter normalen Bedingungen ähnlich entschieden hätte.
Auch hier war der Fall ja so gelagert, dass der Käufer den Vertrag mit dem Wissen, er "züchtet" in Zukunft mit dem Kater und seine Angaben sind falsch, eingegangen ist.

Lange Rede, kurzer Sinn, deshalb kann ich NICHT nachvollziehen, weswegen nicht alle Züchter früh kastrieren.
 
Bsp: Ich verkaufe ein Auto mit dem Vorbehalt, der Käufer darf es nicht rot lackieren >> natürlich geht das nicht.
Vom Grunde her ist die Kastration einer Katze nichts anderes. Deswegen bei Tierheimkatzen mit Kastrationsklausel im Vertrag > sittenwidrig.
.

Wieso eigentlich nicht? Wenn beide Seiten vorab einen Vertrag aufsetzen und diesen akzeptieren, weiß doch der Käufer, was er damit kauft ... ?

Abgesehen davon: Was lernt man daraus? Katzen am Besten nur kastriert abgeben. Dann hat man diesbezüglich hinterher keinen Ärger.

Grüße
 
Und: ob es auch für Mixe gelten würde.
Welcher Züchter verkauft Mixe?

Ähm... Mal eine blöde Frage... Angenommen man möchte züchten und damit meine ich richtig züchten, mit Verein und allen Tests etc, warum muss so jemand überhaupt oft zich hundert Euro mehr zahlen für dasselbe Tier, das als Liebhabertier oft viel weniger kostet?!?

Aus Profitgier des Züchters? Weil dem Züchter Konkurrenz entsteht bei seinem Hobby?

Was rechtfertigt einen oft soviel höheren Preis? Das Tier hat ja die gleichen Kosten verursacht etc...
Gegenfrage: warum soll ein Züchter viel Geld in eine Zuchttier mit erstklassigen Vorfahren, Tests, Deckgebühren bzw. -kater usw. stecken um dieses Tier oder einen zuchtfähigen Nachwuchs dann billig herzugeben in eine ungewisse Zukunft und damit jemand anderer, ohne diese Kosten "züchten" kann?
Klar spielt dabei auch ein wirtschaftlicher Gedanke mit, sonst würden Züchter ihre Kätzchen ja verschenken.
 
Wieso eigentlich nicht? Wenn beide Seiten vorab einen Vertrag aufsetzen und diesen akzeptieren, weiß doch der Käufer, was er damit kauft ... ?

Kurz und prägnant kann man das jetzt nur schwer erklären, aber das widerstrebt eben unserer Rechtsauffassung, Vertragsfreiheit gilt nicht grenzenlos.

Nichts anderes gilt für den "Eigentumsvorbehalt", der ja auch gerne in TS-Verträgen reingenommen wird.

Stell dir einfach mal fernab der TS-Verträge vor, man könnte das auf jede Sache, die man rechtsgültig verkauft, später geltend machen. Die Konsequenzen wären dramatisch, Kaufverträge (und unser gesamtes Rechtssystem) würden ad absurdum geführt.
 
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