Ein neuer Bezirk für Kastrationspflicht und Chippflicht geht 2017 an den Start. Ich habe mich gefreut und begrüße die Entscheidung.
Von der Sache her find ich das auch super und absolut unumgänglich - nur sind es bisher ja wirklich leider lächerlich wenige Gemeinden in denen das überhaupt der Fall ist.
Den Artikel wiederum find ich etwas unglücklich.
Das fängt mit dem Titelsatz schon an:
"Die Zahl wilder Streuner soll gesenkt werden. Dazu dient die neue Katzenschutzverordnung, die die Kastrierung von Freigängern zur Pflicht macht." - also WIR unterscheiden hier explizit zwischen Streunern und Freigängern, die einen sind herrenlose Katzen, die anderen haben ein Zuhause. Ich finde das unglücklich wenn beides in einen Topf geworfen wird.
Weiß jemand, wie das mit Bauernhofkatzen aussieht?
Na wenn man schon die Freigängerkatze vom Nachbarn einsacken und kastrieren lassen darf, dann wird das für Bauernhofkatzen erst Recht gelten.
Wobei auch klar ist, dass diese Ordnungsgelder wohl nicht oft verhängt werden, weil nicht kontrolliert wird. (Was auch schwierig ist).
Ist das wirklich so schwierig? Wenn die Tierärzte da mitspielen würden und ihrer Kundschaft erklären würden dass Kastration und Kennzeichnung Pflicht sind, wäre schon viel geholfen...
Allerdings müssten dann bei den Katzen geklärt werden, wem die Katzen gehören und wer den Verstoss dann begangen hat. (Was bei wilden oder halbwilden Bauernhofkatzen auch wieder schwierig ist).
Deshalb ja die Kennzeichnungspflicht. So wie's im Artikel steht darf ja alles, was nicht gekennzeichnet ist, ohne weiteres Brimborium kastriert werden.
Ob das jetzt so optimal ist bleibt offen - ich wäre nicht sonderlich glücklich drüber wenn jemand eine unserer Freigängerkatzen einfach mal einsackt weil er die Tätowierung nicht erkennen kann und sie zum TA schleppt um sie kastrieren zu lassen...
Bei Ella ist die Tätowierung zwar sehr gut zu sehen, aber bei Amy war die so winzig dass selbst Taskali sie nicht finden konnte und ich auch erst Wochen später mal zufällig bei einem ganz bestimmten Lichteinfall. Das ist dann schon blöd wenn man zuhause hockt und auf seine Katze wartet und die wurde derweil zu irgendeinem TA gebracht der dann auch erstmal den Halter ausfindig machen muss aufgrund des Chips.
Aber vielleicht wird das ja jetzt einfacher wo's neuerdings sogar Handy-Apps gibt mit denen man die Chips selbst auslesen kann (ich hab's noch nicht getestet, soll aber prima funktionieren).
In der Osnabrücker Verordnung steht drin, sinngemäss "Wer füttert = Besitzer" und das liesse sich auch bei Bauernhofkatzen dokumentieren:
Wer stellt welches Futter raus und welche Katze frisst/trinkt dann. Foto machen, schriftlich dokumentieren, ab ans Ordnungsamt.
Das beweist aber erstmal garnichts, es sei denn Du kannst gleichzeitig belegen dass die Katze noch nicht kastriert ist...
Wenn dir eine dünne Draußenkatze leid tut, darfst du ihr nicht mal ein Schälchen Futter geben, weil schon ist es deine und du darfst zahlen, obwohl irgendwo ein ganz anderer dafür verantwortlich ist, das dieses Tier kein Zuhause hat.
Sinnvoller wär's da aber auch erstmal den Besitzer ausfindig zu machen bevor man füttert ohne zu wissen ob das Tier nicht krank ist oder eine Futterunverträglichkeit hat etc.
Klar - eine verletzte oder offensichtlich unterernährte Katze würde hier auch was bekommen, aber grundsätzlich halte ich garnichts davon ohne begleitende Maßnahmen einfach fremde Katzen anzufüttern. Nach wie vor glaube ich auch dass unser Louis auf diese Art weggekommen ist - nämlich angefüttert und eingesackt wurde...
Und es gibt immer noch genug Bauernhöfe, die lieber das füttern einstellen, als Geld fürs Kastrieren der Katzen zu bezahlen.
Das lässt sich aber eigentlich leicht vorrechnen, wo da der Denkfehler ist, zumal grob vereinfacht auf dem Land die Kastrationen auch deutlich billiger sind als in der Stadt.