Ich bin heilfroh, dass du im KH bist und sogar schon einen Therapieplatz hast! Das hast du gut gemacht!
Ich würde auch pauschal sagen, dass du dich auf keinen Fall mit ihm treffen solltest - es bringt dir nichts. Da es kein Zivilrecht ist und der Staatsanwalt ermitteln muss (auch wenn dein Ex die Anzeige zurückziehen sollte), bringt es dir nichts, mit ihm die Sache zu bewichtigen. (ACHTUNG gefährliches Halbwissen)
Richtig, es ist nach §223 bzw §224 StGB, also muss der Staatsanwalt ermitteln. Da aber im Affekt gehandelt wurde, kann es glimpflich ausgehen. Verhandlung gibt es aber definitiv, da allein schon der Versuch strafbar ist.
🙁
Sollte der Ex noch Schadenersatz fordern, greift auch noch das BGB.
Ich denke aber auch, dass in diesem Fall, wenn, nur unter Zeugen, eine Kontaktaufnahme stattfinden sollte. Und vor allem, gar nicht erst jetzt, vor der Verarbeitung. Das könnte den Heilungsprozess stark beeinflussen.
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Es ist jedenfalls eine super Entscheidung, dass du in Behandlung gehst, liebe TE. Das klingt alles stark nach Traumata und nur wenige Menschen können das überhaupt ohne fremde Hilfe schaffen zu verarbeiten.
Ich drücke dich mal unbekannterweise und sprich mit einem Anwalt bezüglich der Gegenklage wegen Tierquälerei. Der Typ darf nicht einfach so davonkommen. Selbst, wenn er selbst es vielleicht gar nicht war, aber es sollte sich dann ja recherchieren lassen, wer dieser miese §=?=§$) Tierquäler war und der dann auch zur Verantwortung gezogen wird.
Und dem kleinen Bürschchen wünsche ich einen guten Weg über die RBB und dass er da ohne Schmerzen mit den vielen anderen Sternchen hell leuchten wird.