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Max Hase
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 13. Oktober 2012
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Ich werde das mit der Wildtierkamera mal ansprechen, jedoch weiß ich nicht, ob es erlaubt ist, einfach so einen Sandkasten zu filmen? Sind Aufnahmen öffentlicher Bereiche nicht verboten?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Stichwort ländlich, Kamera auf meinem Grundstück auf Einfahrt gerichtet, Sandkasten an einer Seite sichtbar. 😉
Lief auch nur nachts.
Man könnte bei Dir argumentieren, dass die (berenteten) Mitbewohner nicht auch noch Nachtschicht schieben müssen, um alle Übeltäter zu sehen.
Info seitens der Hausverwaltung, Kamera wird von bis eingesetzt, um Überblick vor weiteren Maßnahmen zu bekommen.
Widerspricht einer, geht es nicht. Sonst müsste es möglich sein.
Die Sorte des Sandes ist auch wichtig. Viele Sandkästen enthalten Sand, den man gar nicht wirklich zum Bauen nehmen kann, der hat zu wenig Lehmanteil.
Der mit dem höheren Lehmanteil binder mehr Feuchtigkeit und ist härter, wenn er trocknet, und zum Scharren gar nicht so beliebt. Aber klasse zum Burgen bauen. Das könnte man nutzen und unterschiedliche Sandsorten auffahren, den "katzengeeigneteren" z. B. als Sollbruchstelle in der Nähe des Sandkastens anfahren.
Aber all diese Maßnahmen muss man wollen, sonst wird es nix. Dazu müsstest Du Verbündete suchen, wahrscheinlich finden viele Rentner die läuten Kinder auch doof. Vielleicht sind die Eltern der Kinder die passenden Verbündeten.
Die Hausverwaltung geht den Weg des geringsten Widerstandes, wenn viele meckern und man einen Buhmann ausfindig machen kann. Deshalb muss man diese Front aufweichen.
Den Kater drin lassen ist sicher keine Lösung, das sagt er Dir ja deutlich.