Katze beißt Tierärztin

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
A

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Heftig :wow:
 
Schäden durch Katzen bei anderen werden von der privaten Haftpflicht übernommen, die jeder haben sollte.
 
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Ja, das weiß ich schon, vermutlich hat mich die Überschrift irritiert. Wobei eine private Haftpflicht ja keine Pflicht ist, also ich glaube, man MUSS keine haben, oder? Ich hab eine und eine extra Hundehaftpflicht, man kann ja nie wissen...
 
Ja, das weiß ich schon, vermutlich hat mich die Überschrift irritiert. Wobei eine private Haftpflicht ja keine Pflicht ist, also ich glaube, man MUSS keine haben, oder? Ich hab eine und eine extraf Hundehaftpflicht, man kann ja nie wissen...
Also keine Privathaftpflicht zu haben ist aber grandios bescheuert. Man muss nicht, aber dann ist einem wirklich wirklich nicht mehr zu helfen🤷🏻‍♀️
 
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Das ist der Hammer.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
 
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Das ist der Hammer.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Ich auch nicht, das ist Berufsrisiko und wenn man es genau nimmt, hat die Tierärztin die Katze gegen ihren Willen angefasst und die hat sich gewehrt, weil sie Gefahr witterte.
Klingt abstrus, ist das Urteil aber auch.
 
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Tierärzte haben doch für so einen Fall eine extra Versicherung zumindest hat es unsere
 
Ja, das weiß ich schon, vermutlich hat mich die Überschrift irritiert. Wobei eine private Haftpflicht ja keine Pflicht ist, also ich glaube, man MUSS keine haben, oder? Ich hab eine und eine extra Hundehaftpflicht, man kann ja nie wissen...
Hunde, Pferde ... sind nicht in der Privathaftpflicht versichert, nur Katzen und andere Kleintiere.

Da benötigt man eine Tierhalterhaftpflicht.

Die ist Pflicht für alle Hunde in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Pflicht nur für bestimmte (gefährliche) Hunde in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen.
Keinerlei verpflichtende Tierhalterhaftpflicht hat Mecklenburg-Vorpommern.
 
Hä? Wenn mein Tier jemanden ernsthaft verletzt, ist das natürlich meine Verantwortung. Wessen denn sonst? Und nein, der Beruf spielt für mich da keine Rolle.

Dafür hat man ne Versicherung (Ja, nein, mit Menschen ohne Privathaftpflicht habe ich tatsächlich kein Mitleid. Das ist schlichtweg DIE wichtigste Versicherung, die man zu haben hat)
 
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Absurd das Urteil... Ob die Haftpflich da für alle Posten aufkommt? Ist Schmerzensgeld ein Schaden?
 
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Man sollte jedoch bei der Haftpflichtversicherung die Katze/n vorsichtshalber "anmelden" und sich erkundigen, welche Deckungssumme man überhaupt hat.
Eine Summe von 5 Millionen Euro sollte es schon sein, ansonsten lohnt sich doch der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht auch für die Katze/n, denn die kommt unter Umständen für höhere Kosten auf als eine private Haftpflichtversicherung.
 
Man sollte jedoch bei der Haftpflichtversicherung die Katze/n vorsichtshalber "anmelden" und sich erkundigen, welche Deckungssumme man überhaupt hat.
Eine Summe von 5 Millionen Euro sollte es schon sein, ansonsten lohnt sich doch der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht auch für die Katze/n, denn die kommt unter Umständen für höhere Kosten auf als eine private Haftpflichtversicherung.
Ja gut, sagen wir, ich bin verwöhnt. Ich hab schon versehentlich nen Blumenpott aus dem offenen Fenster geschubst, der landete 1m neben meinem Nachbarn auf dem Gehweg

Ich hab das dickste Paket genommen, das ich kriegen konnte😅
 
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Wenn mein Tier jemanden ernsthaft verletzt, ist das natürlich meine Verantwortung.
Streng rechtlich gesehen ja - Tier verletzt jemanden, Halter haftet, das ist klar aber eine Behandlung beim Tierarzt, die für den Großteil der Tiere extremen Stress darstellt, Todesangst, da müsste doch auch die Situation berücksichtigt werden.
Es macht schon einen Unterschied ob mein Hund aus Lust und Laune jemanden aus dem Nichts beißt oder ob mein Tier in einer Ordination von Fremden niedergehalten, gestochen, angefasst etc. wird und einfach um sein Leben bangt, quasi Notwehr aus Sicht des Tieres.
 
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Ich bin mit der Urteilsbegründung nicht ganz zufrieden.
Natürlich ist es mein Tier. Aber in dem Moment übergebe ich es in sachkundige Hände (hoffentlich), die an dem Tier unangenehme Handlungen vornehmen. Der TA nimmt nach eigener Verantwortung Handschuhe, oder verlangt für das Tier einen Maulkorb oder........je nachdem wie er die Situation einschätzt. Freya ist auch eine Kandidatin, die immer eine "Beruhigung" braucht, sonst würde das Blut tropfen.

Aber ich muss das der/dem TA überlassen, welches Sicherungsmittel er als notwendig erachtet. So wie ich den Dachdeckern mit Schaudern zugeschaut habe, wie sie ungesichert auf unserem Dach herumspaziert sind.
 
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Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Gang zur nächsten Instanz, und das wär der BGH, etwas bringen würde.

Es gibt nämlich bereist ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2009. In dem Fall wurde ein Tierarzt bei einer rektalen Fiebermessung von einem Pferd getreten und erlitt dabei einen Trümmerbruch am Daumen. Der BGH entschied, dass der Tierhalter für den Schaden haftet, da die sogenannte "Tierhalterhaftung" gemäß § 833 BGB greift.

"Der BGH hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass auch der fachkundige Tierarzt, der sich einem Tier in Kenntnis der aus einer Untersuchung oder Behandlung resultierenden Gefahren nähert, nicht grundsätzlich haftungsrechtlich „ungeschützt“ ist. ...

Im Ergebnis bleibt damit festzuhalten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier im Rahmen tierärztlicher Untersuchungen bzw. Behandlungen anrichtet, grundsätzlich einzustehen hat, der verletzte Tierarzt sich jedoch eigene Versäumnisse und Fehler u.U. schadensersatzmindernd anrechnen lassen muss....

Der Umfang sowie die Höhe des Schadensersatzes richten sich zudem nach den konkret entstandenen Schäden. Hierbei sind nicht nur die Behandlungskosten und ein angemessenes Schmerzensgeld in Ansatz zu bringen, sondern es ist auch an weitere Schäden wie z.B. Kosten für die Fahrten zu Ärzten bzw. Krankenhäusern, Verdienstausfall, Kosten für die Beschäftigung eines Vertreters etc. zu denken."
Wer haftet für Personenschäden im Rahmen tierärztlicher Behandlungen? Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierarzt Teil 1 - von Sabine Warnebier


Anwalt Berlin Tierhalterhaftung | Kanzlei Schultze-Zeu, Manthei & Kollegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ergänzend noch der Hinweis, dass für Schäden durch Bisse der eigenen Tiere die Unfallversicherung eintritt.
Je nach Vertrag zahlt die Unfallversicherung z.B. Kosten, die durch bleibende Funktionseinschränkungen von Fingern oder Gliedmaßen entstehen etc.
 
Streng rechtlich gesehen ja - Tier verletzt jemanden, Halter haftet, das ist klar aber eine Behandlung beim Tierarzt, die für den Großteil der Tiere extremen Stress darstellt, Todesangst, da müsste doch auch die Situation berücksichtigt werden.
Es macht schon einen Unterschied ob mein Hund aus Lust und Laune jemanden aus dem Nichts beißt oder ob mein Tier in einer Ordination von Fremden niedergehalten, gestochen, angefasst etc. wird und einfach um sein Leben bangt, quasi Notwehr aus Sicht des Tieres.
Ah! Ich glaub, da gucken wir aus zwei verschiedenen Perspektiven drauf: Bei dir klingt das so nach "wenn ich zahlen soll, gibt man mir offenbar Schuld an dem Vorfall".

So sehe ich das nicht. Für mich ist da keiner Schuld. Aber, meine Perspektive auf die Sache: Irgendwer hat die Verantwortung fürs Tier und dafür, wenn es wem anders Schaden zufügt. Allein der Umstand, dass ich Halterin des wehrhaften Tierchens bin, führt also dazu, dass ich für Schäden aufzukommen habe. Ganz ohne Vorwurf, es muss einfach jemand den TA "schadlos" stellen und das bin aus meiner Sicht völlig logisch ich. Weil's sonst keiner sein kann. Wenn der TA selbst gegen sowas versichert ist: Schön für mich.

Ist ja auch bei Haftpflichtschäden oft so. Ich dreh mich um, erwische dabei mit meinem Ellenbogen das Handy eines Freundes, es donnert zu Boden, ist hin. Schuld? Na ich hab's jedenfalls nicht absichtlich gemacht. Meine Schuldgefühle halten sich da echt in Grenzen. Sowas passiert einfach. Muss ich zahlen? Jau. Mache ich auch, ohne mich unfair behandelt zu fühlen, denn für den handylosen Freund wäre es ja NOCH unfairer, wenn er drauf sitzen bliebe. Genau deshalb, weil solche Schäden so schnell und ohne böse Absicht entstehen, sollte man eben ne solide Haftpflicht haben. Für mich ist das die Versicherung gegen alltägliches Pech und Ungeschick im Leben.
 
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Das ist ja heftig! Meine Ronja hat meine TA auch mal böse gebissen. Ist ebenfalls Angstpatientin.
Meine TA nahm die blutige Hand mit viel Humor und behalten meine Ronja immer noch sehr liebevoll, wenn auch mit Handschuhe und Handtuch. 😆

Dass sowas so ein Nachspiel haben kann, hätte ich nie gedacht. 😳
 
@Motzfussel hm, ich weiß nicht. Sicher ist an beiden Sichtweisen was dran.
Ich meine, dass man dass mit einem normalen Haftpflichtfall nicht ganz vergleichen kann, also wenn ich beispielsweise das Handy von jemandem unabsichtlich schrotte.
Im Fall des Tierarztes müsste das Gesetz eine differenzierte Betrachtungsweise heranziehen. Es handelt sich um ein Lebewesen in einer Ausnahmesituation höchster Angst.
In dem Moment, wo ich das Tier in die Hände des Tierarztes gebe, müsste er alle Sicherheitsvorkehrungen für sich und sein Team treffen und temporär die Haftung übernehmen, für das was während der Behandlung geschieht, beziehungsweise dürften keine Ansprüche an den Halter gestellt werden dürfen.
Beispiel: ich lasse mein Tier beim Tierarzt, es entkommt aus der Ordi, verursacht einen Unfall. Wer haftet, ich, weil ich der Halter bin? Der Tierarzt dem das Tier entwischte?

Ich hatte mal den Fall, dass ein Tierarzt extrem grob zu meinem Kater war, hat nach ihm geschlagen. Im Fall einer Verletzung müsste ich also nach dieser Logik und dem Gerichtsurteil immer zahlen, egal wie sich der Tierarzt verhält und ob er möglicherweise die Verletzung durch ungeschicktes Verhalten selbst provozierte.

Schwierig...
 
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