Q
Quartett
Forenprofi
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- 6. März 2008
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Ah! Ich glaub, da gucken wir aus zwei verschiedenen Perspektiven drauf: Bei dir klingt das so nach "wenn ich zahlen soll, gibt man mir offenbar Schuld an dem Vorfall".
....
Der Ablauf ist ja folgender:
- Katze, Hund, Pferd... verletzt Tierarzt.
- Eine spezielle Unfallversicherung für Tierärzte kann beispielsweise bei einem Tierbiss greifen und eine einmalige Invaliditätsleistung auszahlen, wenn eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt. Außerdem gibt es noch die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die die die Kosten für medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation übernimmt und Verletztengeld als Ersatz für den Verdienstausfall während der Rehabilitation bezahlt.
- jetzt wenden sich die Versicherungen der Tierärzte an die Haftpflicht/Tierhalterhaftplicht und fordern das Geld zurück
- das geschieht unabhängig vom Verschulden des Tierhalters
- weigert sich die Versicherung des Tierhalters zu zahlen, kann die Sache vor Gericht landen