Katze beißt Tierärztin

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Was ist, wenn der Handwerker über die Katze stolpert? Das kann böse ausgehen, wie wir wissen. Und die blöden Katzen müssen sich ja immer in den Weg legen 🤔.

Ich denke, da bin ich dann schuld und muss zahlen.
Ja, genau.
Egal ob das Tier sich im öffentlichen Raum, in einem Laden oder in einer Privatwohnung in den Weg legt.
 
A

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Du findest das man die Situationen vergleichen kann?
Ja, sehr sehr gut sogar!
Dann erklär mir bitte, wo du den Unterschied siehst, ich finde ihn nämlich wirklich nicht. Ich verarsch dich nicht, ich bin wirklich ratlos.
 
Es geht um die Tiergefahr, da ist die Rechtslage sehr streng..

Was man, wenn man beispielsweise einen Hund oder eine Katze hat, über die Tierhalterhaftung wissen sollte

Und bei Luxustieren ist die Rechtslage ziemlich eindeutig:

Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB)

Wenn es sich um ein Luxustier handelt, ist die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung, für die kein Verschulden erforderlich ist (§ 833 S. 1 BGB). Luxustiere sind solche, die kein zahmes Haustier oder zwar ein Haustier sind, aber nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind (kein Nutztier) (§ 833 S. 2 BGB). Darunter fallen in der Regel etwa Reitpferde oder Katzen, die nur Liebhaberinteressen dienen.

Ich kann das Urteil daher nachvollziehen, davor schützt wohl nur eine Haftpflichtversicherung.

Wobei die einen auch kündigen kann.

Bei Pferden ist es z.B. so, wenn sich jemand unbefugt Zutritt verschafft zu einer Weide und verletzt wird, haftet auch der Pferdehalter.

Daher finde ich das mit der Tierärztin durchaus nachvollziehbar.
 
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Das empfinde ich nicht so.
Wer mit Tieren arbeitet, der muss halt auch mit sowas rechnen.
Es kann halt passieren.
Dann muss der Tierhalter eventuell auch damit rechnen, wenn Tierärzte sich weigern, manche Tiere zu behandeln. Ich könnte das jedenfalls nachvollziehen.
 
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Ja, sehr sehr gut sogar!
Dann erklär mir bitte, wo du den Unterschied siehst, ich finde ihn nämlich wirklich nicht. Ich verarsch dich nicht, ich bin wirklich ratlos.

Für mich ist es ein normales Verhalten wenn ein Tier sich beim Tierarzt wehrt, etwas womit der Tierarzt rechnen muss.
Etwas wo auch der Besitzer nicht aufpassen kann.

Gehe ich jetzt zb spazieren, dann muss ich nicht damit rechnen plötzlich über einen Hund zu stolpern und hier ist auch der Besitzer dazu in der Lage auf sein Tier zu achten.

Ich muss jetzt aber tatsächlich in die Küche und werde so schnell hier nicht mehr antworten...
 
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Dann muss der Tierhalter eventuell auch damit rechnen, wenn Tierärzte sich weigern, manche Tiere zu behandeln. Ich könnte das jedenfalls nachvollziehen.
Oder, das wäre auch eine Konsequenz, wenn man das ins Letzte zu Ende denkt: Dass jedes Tier automatisch sediert wird.
Wär mir bei meinen treudoofen Trotteln VOLL nicht recht. Mir hat's schon gereicht, dass man der zahnlosen Phoebe in der TK per Default einen Trichter angezogen hat.
 
Dann muss der Tierhalter eventuell auch damit rechnen, wenn Tierärzte sich weigern, manche Tiere zu behandeln. Ich könnte das jedenfalls nachvollziehen.

Das wiederum ist etwas was ich nachvollziehen könnte.

Bin jetzt aber wirklich erstmal raus hier
 
Für mich ist es ein normales Verhalten wenn ein Tier sich beim Tierarzt wehrt, etwas womit der Tierarzt rechnen muss.
Etwas wo auch der Besitzer nicht aufpassen kann.
Bin ich völlig bei dir!

Nur passt ja auch Zuhause niemand dauernd auf, wo der Hund sich hinlegt. Du bist in der Küche, machst das Abendessen für die Gäste, Hund legt sich unbemerkt knapp neben den Stuhl des Gastes, der fällt über Wauz.
Passiert. Kann niemand was für.

Ich glaub, wir unterscheiden uns am Ende nur darin, dass du mit dieser "Halter haftet auch für zufälliges Verhalten des Tieres für das niemand was kann automatisch"-Regelung nicht zufrieden bist und ich schon.
 
Dann muss der Tierhalter eventuell auch damit rechnen, wenn Tierärzte sich weigern, manche Tiere zu behandeln. Ich könnte das jedenfalls nachvollziehen.
Hatte ich selbst erlebt. Nachdem Artus nach der Attacke des Tierarztes traumatisiert war und sich fortan vor TA-Besuchen fürchtete, hat mich ein Tierarzt tatsächlich mal mit den Worten weggeschickt "sie müssen leider wieder gehen, ich kann ihr Tier nicht untersuchen, wir tun uns gegenseitig keinen Gefallen".
Sedieren wollte er nicht, weil er schon 16 war.
 
Der Unterschied ist, dass ein Lebewesen immer einen Unbekannte mitbringt: Sein eigenes Handeln.
Genau darum verwundert mich das aber. Es geht mit nicht darum zu sagen " ja blöd gelaufen, Problem des Arztes". Ich hätte aber vermutet, dass bei einem Job wo das Risiko gebissen zu werden halt sehr hoch ist, eine Versicherung abgeschlossen werden muss, die in solchen Fällen greift. Und die natürlich finanzielle auf die Kunden umgelegt wird (Betriebskosten).
 
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Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Gang zur nächsten Instanz, und das wär der BGH,
Ist die Frage, ob der Rechtsweg überhaupt offen ist, es dürfte sich ja schon um die 2. Instanz gehandelt haben.
 
Genau darum verwundert mich das aber. Es geht mit nicht darum zu sagen " ja blöd gelaufen, Problem des Arztes". Ich hätte aber vermutet, dass bei einem Job wo das Risiko gebissen zu werden halt sehr hoch ist, eine Versicherung abgeschlossen werden muss, die in solchen Fällen greift. Und die natürlich finanzielle auf die Kunden umgelegt wird (Betriebskosten).
Ich würde auch annehmen, dass im Normalfall eine Versicherung gegen sowas besteht. Wär ich selbstständig, bräuchte ich auch eine Berufshaftpflicht.
Denn lass mich mal nicht merken, dass jemand mit seinem Leben abgeschlossen hat. Auch hier wieder: Wir merken es meist. Aber nicht immer, denn naja - ich kann Leuten auch nur vorn Kopp gucken und wenn jemand das wirklich verheimlichen will: Schafft er in der Regel.
Solange ich meine Einschätzung nachvollziehbar dokumentiert hab, bin ich aus dem Schneider. Ich kläre das so sorgfältig ab und dokumentiere das, wie ich nur kann, denn auch hier wieder: Da hab ich aus verschiedenen Gründen gar gar gar keine Lust drauf. Ich mag mir nix vorwerfen müssen und rechtliche Konsequenzen muss ich auch nicht haben. Aber lass mal wen klagen. Lass mich einen schlechten Tag haben und was übersehen.

An all diesen Punkten, wo Menschen etwas 100% ausschließen oder sicher stellen sollen, was sie Natur gegeben NIE können, muss man bis an die Zähne versichert sein.

Was jetzt in dem konkreten Fall dazu führte, dass die Halterin zahlt, wüsst ich auch gerne.
 
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Was passiert eigentlich, wenn ich, als Mensch, operiert werde... Ich, weil die Narkose zu niedrig bemessen war, aufwache... unter Schock stehe... und dem Arzt eine scheuer, dass er ne Gehirnerschütterung hat? Muss ich das dann auch bezahlen?

Bestimmt 🙈.
Ich wurde einmal von einem unter Verfolgungswahn leidenden Patienten, der in einer exzellenten körperlichen Verfasung war, geschlagen. Folge war eine gebrochene Nase und ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades.

Berufsrisiko als Krankenpflegerin? Nein. Die Versicherung des Patienten hat gezahlt. Und nicht zu knapp. Verdienstausfall. Schmerzengeld. Folgeschäden nicht absehbar.
 
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Auch wenn das Gesetz das so sieht, komisch finde ich die Haftung in dem Fall dennoch.
Da frag ich mich wer zahlt, wenn ich ein verletztes Tier zum Tierarzt bringe, welches mir nicht gehört (auf der Straße verletzt gefunden), das dann den Tierarzt verletzt.

Wenn sich kein Besitzer finden lässt, die Unfallversicherung des Tierarztes, die Berufsgenossenschaft oder die öffentliche Hand (z.B. die Stadt oder Gemeinde).
Wenn das Tier gechipt ist, der Tierhalter.
 
Genau darum verwundert mich das aber. Es geht mit nicht darum zu sagen " ja blöd gelaufen, Problem des Arztes". Ich hätte aber vermutet, dass bei einem Job wo das Risiko gebissen zu werden halt sehr hoch ist, eine Versicherung abgeschlossen werden muss, die in solchen Fällen greift. Und die natürlich finanzielle auf die Kunden umgelegt wird (Betriebskosten).
Die Unfallversicherung greift ja, z.B. bei Streunern, die keinen Halter haben.
Gibt es aber einen Halter, kann sich die Versicherung das Geld vom Halter/seiner Versicherung zurückholen.

Und das Risiko von Schäden durch Patienten, z.B. auch kaputte Geräte, Instrumente etc., ist nicht in den tierärztlichen Gebühren eingepreist.
 
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Ich wurde einmal von einem unter Verfolgungswahn leidenden Patienten, der in einer exzellenten körperlichen Verfasung war, geschlagen. Folge war eine gebrochene Nase und ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades.

Berufsrisiko als Krankenpflegerin? Nein. Die Versicherung des Patienten hat gezahlt. Und nicht zu knapp. Verdienstausfall. Schmerzengeld. Folgeschäden nicht absehbar.
Aber im Vergleich - wie oft passiert einer Krankenschwester das? Ich hoffe doch im Durchschnitt sehr selten bis nie. Und in der Regel wird medizinisches Personal hoffentlich auch möglichst gut geschützt, wenn die Diagnose bekannt ist.

Aber bei einem Tierarzt besteht doch im Grunde bei jedem Tier ein gewisses Risiko und sei es nur, weil es sich eben erschreckt. Und es geht (mir) auch wie gesagt nicht um "Pech gehabt" sondern ob ich mich da als Tierhalter mit 0 Spielraum bei den Sicherheitsvorkehrungen in Verantwortung sehe oder eben ne Berufshaftpflicht erwarten/vermuten würde.
 
Berufshaftpflicht
Haftpflicht ist, wenn der Versicherte selber Schaden anrichtet. Der TA z.B. die Wärmematte bei der OP zu warm stellt und das Tier Verbrennungen hat.
Verletzungen des Tierarztes während der Berufsausübung dürften in den Bereich Berufsunfallversicherung fallen.
 
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Das ist ein schwieriges Kapitel, was daran auch zu sehen ist, dass die beiden erstangerufenen Gerichte gegen die Haftpflicht des Besitzers entschieden haben.

Ich glaube die meisten Schäden in unserem "kleinen" Alltag passieren ohne Vorsatz. Dass ich die Parklücke größer einschätze als sie ist, dass meine Handtasche im Supermarkt die Ölflasche abräumt...etc. Dabei wird da durch eine direkte Handlung meinerseits ein Schaden verursacht.

Beim Tierarzt tue ich nichts, außer den TA zu bitten, mein Tier zu behandeln. Un daraus leitet sich dann der Anspruch des Behandlers ab, wenn das ängstliche Wesen sich wehrt? ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ein Halter zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Hund mit Tollwut), aber dass prinzipiell alles was mein Tier beim TA macht, mir angelastet werden kann, hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl und ein Fragezeichen.

Ich zweifle nicht die Tatsache der BHG Entscheidung an, aber aus meiner Warte ( ok, ich bin kein TA) geht es in die falsche Richtung.
Im Prinzip kann ich dann auch verantwortlich gemacht werden, wenn ich meine Ärztin mit Pest (oder sonstwas) anstecke, oder mein Auto wegen kaputter Feststellbremse während der Reparatur über den Fuß des Mechanikers rollt.

Interessanterweise tendiert die Interpretation der Gesetze bei Kindern genau in die andere Richtung. Eltern haften für Schäden ihrer nicht strafmündigen Kinder nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
 
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Interessanterweise tendiert die Interpretation der Gesetze bei Kindern genau in die andere Richtung. Eltern haften für Schäden ihrer nicht strafmündigen Kinder nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Abgesehen von der Tatsache, dass das Alter für Strafmündigkeit längst herabgesetzt werden müsste, bringt mich diese Tatsache auf die Palme, denn in den meisten Fällen sind - im Gegensatz zu Tierhaltern, deren Tiere beim Tierarzt beißen - Eltern sehrwohl indirekt für die Strafdaten ihrer Kinder verantwortlich.
 

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