Das ist ein schwieriges Kapitel, was daran auch zu sehen ist, dass die beiden erstangerufenen Gerichte gegen die Haftpflicht des Besitzers entschieden haben.
Ich glaube die meisten Schäden in unserem "kleinen" Alltag passieren ohne Vorsatz. Dass ich die Parklücke größer einschätze als sie ist, dass meine Handtasche im Supermarkt die Ölflasche abräumt...etc. Dabei wird da durch eine direkte Handlung meinerseits ein Schaden verursacht.
Beim Tierarzt tue ich nichts, außer den TA zu bitten, mein Tier zu behandeln. Un daraus leitet sich dann der Anspruch des Behandlers ab, wenn das ängstliche Wesen sich wehrt? ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ein Halter zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Hund mit Tollwut), aber dass prinzipiell alles was mein Tier beim TA macht, mir angelastet werden kann, hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl und ein Fragezeichen.
Ich zweifle nicht die Tatsache der BHG Entscheidung an, aber aus meiner Warte ( ok, ich bin kein TA) geht es in die falsche Richtung.
Im Prinzip kann ich dann auch verantwortlich gemacht werden, wenn ich meine Ärztin mit Pest (oder sonstwas) anstecke, oder mein Auto wegen kaputter Feststellbremse während der Reparatur über den Fuß des Mechanikers rollt.
Interessanterweise tendiert die Interpretation der Gesetze bei Kindern genau in die andere Richtung. Eltern haften für Schäden ihrer nicht strafmündigen Kinder nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.