Black Perser
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Hhmm.. was sagt denn das Deutsche Tierschutzgesetz dazu, wenn ein Tier nicht ordnungsgemäß behandelt wird und Schmerzen erleiden muss? 🧐ja ds mit dem Thema Zähne ist meine Sache ob ich es machen lasse oder nicht und geht auch keinen anderen was an.
Bei uns im Tierschutzgesetz steht das:
Versorgung bei Krankheit oder Verletzung
§ 15.
Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes. Kranke oder verletzte Tiere sind diesen besonderen Ansprüchen angemessen und erforderlichenfalls gesondert unterzubringen.Wenn dies nicht erfolgt, kann man den Amtstierarzt einschalten.
Quelle: RIS - Tierschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 07.12.2022