Rajuka
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Das ist auch so unser Hauptargument, dass der Kater eine Gefährdung für den Straßenverkehr war und wir ihn zur Besitzerin rückführen wollten.Die Behauptung z.B dass das Eigentum entwendet wurde ist m.M.n haltlos.
Das Eigentum streunerte unbeaufsichtigt in öffentlichen Raum herum. Es wurde also nicht vom z.B privaten Grundstück, dem privaten Besitz (Wohung, Handtasche, Auto etc.) entnommen.
Das könnte sogar für sie im Falle einer gerichtlichen Auseinanderseztung negativ ausgelegt werden, denn das die Situation so überhaupt enstehen konnte, lag ja daran, dass sie ihren Besitz nicht im Auge hatte, ordnungesgemäs gesichert hatte etc.
Zudem Bestand die Möglichkeit der Gefährdung des Strassenverkehrs (Unfallgefahr durch herrenloses Tier auf der Fahrbahn) und ein Eingreifen um Schaden abzuwenden, wird da in der Regel nicht als Entwendung ausgelegt. Ihre Aufgabe als Tierhalter wäre es, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ihre Tier auszuschliessen und es sicher zu verwahren..tja,tja..
Wenn so richtig doof für sie läuft, legt ein Gericht ihr unterlassene Sorgfaltspflicht sogar noch aus...
Starkes Ass im Ärmel ist für dich wirklich, dass der Kater jederzeit auf die Fahrbahn hätte hupfen können und somit eine Gefähdung des Strassenverkehrs nicht auszuschliessen war..😉
Mir ging es ja Tatsache nichtmal darum dass er verletzt ist sondern um die Rückführung da er und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet waren.