Katze gefunden, welche Folgen drohen?

  • Themenstarter Themenstarter Rajuka
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Die Behauptung z.B dass das Eigentum entwendet wurde ist m.M.n haltlos.
Das Eigentum streunerte unbeaufsichtigt in öffentlichen Raum herum. Es wurde also nicht vom z.B privaten Grundstück, dem privaten Besitz (Wohung, Handtasche, Auto etc.) entnommen.

Das könnte sogar für sie im Falle einer gerichtlichen Auseinanderseztung negativ ausgelegt werden, denn das die Situation so überhaupt enstehen konnte, lag ja daran, dass sie ihren Besitz nicht im Auge hatte, ordnungesgemäs gesichert hatte etc.
Zudem Bestand die Möglichkeit der Gefährdung des Strassenverkehrs (Unfallgefahr durch herrenloses Tier auf der Fahrbahn) und ein Eingreifen um Schaden abzuwenden, wird da in der Regel nicht als Entwendung ausgelegt. Ihre Aufgabe als Tierhalter wäre es, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ihre Tier auszuschliessen und es sicher zu verwahren..tja,tja..
Wenn so richtig doof für sie läuft, legt ein Gericht ihr unterlassene Sorgfaltspflicht sogar noch aus...

Starkes Ass im Ärmel ist für dich wirklich, dass der Kater jederzeit auf die Fahrbahn hätte hupfen können und somit eine Gefähdung des Strassenverkehrs nicht auszuschliessen war..😉
Das ist auch so unser Hauptargument, dass der Kater eine Gefährdung für den Straßenverkehr war und wir ihn zur Besitzerin rückführen wollten.
Mir ging es ja Tatsache nichtmal darum dass er verletzt ist sondern um die Rückführung da er und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet waren.
 
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Ja - aber nur wenn er in den richtigen Briefkasten geworfen wurde - und das war hier wohl nicht der Fall wenn ich's richtig verstanden habe, denn es war ja der Briefkasten der Mutter.

Und: Der Zeuge kann auch nur den Einwurf eines Kuverts bestätigen - ob da drin eine Locke von Adriano Celentano ist oder der fragliche Brief, kann er nicht wissen, es sei denn man lässt ihn den Brief direkt vorm Einwurf lesen und steckt ihn dann erst vor Ort in den Umschlag. Sowas ist immer ein bisschen tricky wenn man's ganz genau nimmt.

Ist es aber bei einem Einschreiben auch.
Daraus ist auch nur ersichtlich, dass etwas zugestellt wurde und der Inhalt ist unbekannt.
Daher empfiehlt es sich in beiden Fällen, ob privater Bote/Zeuge oder Postbote, dass der Inhalt und der Umschlag von einem Zeugen kopiert wird oder ein Foto gemacht wird und darauf das Datum der Zustellung bzw. Abgabe beim Postamt notieren, damit sichergestellt ist, dass dem Zeugen der Inhalt bekannt ist.
Glaubwürdiger sind Zeugen, die nicht der Familie oder dem engen Freundeskreis angehören.
 
Ist es aber bei einem Einschreiben auch.
Daraus ist auch nur ersichtlich, dass etwas zugestellt wurde und der Inhalt ist unbekannt.
Daher empfiehlt es sich in beiden Fällen, ob privater Bote/Zeuge oder Postbote, dass der Inhalt und der Umschlag von einem Zeugen kopiert wird oder ein Foto gemacht wird und darauf das Datum der Zustellung bzw. Abgabe beim Postamt notieren, damit sichergestellt ist, dass dem Zeugen der Inhalt bekannt ist.
Glaubwürdiger sind Zeugen, die nicht der Familie oder dem engen Freundeskreis angehören.
Wobei du auch da wieder das Problem hättest.
Machst Fotos etc und am Ende steckst du doch nen anderen Zettel rein.
Wenn man will kann man da alles machen.

Und das mit den Zeugen kommt nochmal dazu.
Fragst du irgendeinen Fremden auf der Straße dass er dir das bezeugt?
Eher nicht, sondern Partner, Kinder oder Freunde
 
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Wobei du auch da wieder das Problem hättest.
Machst Fotos etc und am Ende steckst du doch nen anderen Zettel rein.
Wenn man will kann man da alles machen.

Der Zeuge ist in diesem Fall auch gleichzeitig der Bote. Er tütet ein und gibt es entweder beim Postamt ab oder wirft den Brief selbst ein. Oder Absender und Zeuge geben es gemeinsam ab.

Und das mit den Zeugen kommt nochmal dazu.
Fragst du irgendeinen Fremden auf der Straße dass er dir das bezeugt?
Eher nicht, sondern Partner, Kinder oder Freunde

Sry, mein Fehler. Freunde und Bekannte gehen auch.

Edit: Wobei ich wirklich wichtige Dinge immer per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein abwickeln würde.
 
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Ist es aber bei einem Einschreiben auch.
Daraus ist auch nur ersichtlich, dass etwas zugestellt wurde und der Inhalt ist unbekannt.
Völlig richtig.
Daher empfiehlt es sich in beiden Fällen, ob privater Bote/Zeuge oder Postbote, dass der Inhalt und der Umschlag von einem Zeugen kopiert wird oder ein Foto gemacht wird und darauf das Datum der Zustellung bzw. Abgabe beim Postamt notieren, damit sichergestellt ist, dass dem Zeugen der Inhalt bekannt ist.
Glaubwürdiger sind Zeugen, die nicht der Familie oder dem engen Freundeskreis angehören.
Genau so macht man's!

Das einzige was wirklich 100% sicher ist, ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist garnicht mal so teuer.
 
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Edit: Wobei ich wirklich wichtige Dinge immer per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein abwickeln würde.
Einwurfeinschreiben ist sicherer - ein Einschreiben mit Rückschein muss man nicht annehmen.
 
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... war aber wohl auch noch der falsche Briefkasten, oder nicht?
..stimmt, da war ja noch was 🙂

Also ob mit oder ohne Zeugen, das Ding ist nicht an den richtigen Empfänger zugestellt worden.. 🤪 🤪
 
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..stimmt, da war ja noch was 🙂

Also ob mit oder ohne Zeugen, das Ding ist nicht an den richtigen Empfänger zugestellt worden.. 🤪 🤪

Wobei ich glaube, dass Empfänger, die einen falsch eingeworfenen Brief erhalten, verpflichtet sind, diesen weiterzuleiten. Entweder an den richtigen Empfänger oder wenn dieser nicht bekannt ist, an den Zusteller.
 
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Wobei ich glaube, dass Empfänger, die einen falsch eingeworfenen Brief erhalten, verpflichtet sind, diesen weiterzuleiten. Entweder an den richtigen Empfänger oder wenn dieser nicht bekannt ist, an den Zusteller.
Wobei es schwierig ist, wenn auf dem Briefumschlag kein Absender steht, und dieser wieder an die zustellende Post gehen soll.
Wenn also nicht einmal der richtige Mensch als Empfänger genannt ist, hätte die Mutter den Brief mit der Aufschrift "Irrläufer" und dem Datum der Post übergeben sollen sprich einfach in den nächsten Postbriefkasten werfen.

War das möglich? Wenn wir ebenso gemein sind?
 
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Wobei es schwierig ist, wenn auf dem Briefumschlag kein Absender steht, und dieser wieder an die zustellende Post gehen soll.
Wenn also nicht einmal der richtige Mensch als Empfänger genannt ist, hätte die Mutter den Brief mit der Aufschrift "Irrläufer" und dem Datum der Post übergeben sollen sprich einfach in den nächsten Postbriefkasten werfen.

War das möglich? Wenn wir ebenso gemein sind?

Hab ich da was falsch verstanden?
Ich dachte auf dem Schreiben ist ein Briefkopf?

(Ich möchte aber nicht das Verhalten der Absenderin verteidigen. Da distanziere ich mich ganz klar davon)
 
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Wenn also nicht einmal der richtige Mensch als Empfänger genannt ist, hätte die Mutter den Brief mit der Aufschrift "Irrläufer" und dem Datum der Post übergeben sollen sprich einfach in den nächsten Postbriefkasten werfen.
Landet er dann nicht in den nächsten Tagen wieder genau im gleichen Briefkasten?
Ich würde da eher sowas wie "unbekannt verzogen" oder in diesem Fall "wohnt hier nicht" draufschreiben...
 
Wenn er nur auf dem Schreiben steht...
Die Mutter hätte den Brief eigentlich garnicht öffnen dürfen...

Wenn ich ein unbeschriftetes Kuvert erhalte, mach ich das auch auf. Woher soll man wissen, für wen es ist?
 
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Wenn er nur auf dem Schreiben steht...
Die Mutter hätte den Brief eigentlich garnicht öffnen dürfen...

Das meinte ich: Wenn Absender und Empfänger nicht auf dem Umschlag stehen und man das "Nicht für mich" als Irrläufer bezeichnet kann die Post entweder richtig zustellen oder aber eben selbst öffnen von Amts wegen und ihn zusammen mit einem Strafporto an den Absender zurücksenden.

Briefe die von einem eventuellen Kläger an den falschen Empfänger geschickt werden haben vor Gericht keine Beweiskraft, egal ob Einschreiben oder Zeugeneinwurf.

Was man nicht erhält kann man nicht abstreiten, da nie angekommen.

Ich nehme nochmals die Thematik auf: Mutter wäre verpflichtet den Brief dem richtigen Empfänger zuzustellen:


1. Niemand ist verpflichtet alle Bewohner der näheren Umgebung zu kennen.
2. Die Post hat den Auftrag richtig zuzustellen, ist dies nicht möglich dies dem Absender mitzuteilen.
3. Weder die Post noch ein Zusteller sind für die Fehler des Absenders verantwortlich.

4. Untere den hier geschilderten Umständen kann die Dame nur ihr eigenes Fehlverhalten per Anwalt zur Sprache bringen und einklagen.
 
Ich würde es vermutlich wohl aussitzen, aber ich weiß, dass diese Ungewissheit stresst.
Dass du den Brief nie erhalten hast, kannst du jetzt auch schwer sagen, nachdem du uns öffentlich darüber informiert hast. Das sind Dinge, die man dann doch lieber für sich behält.

Das ist wieder einmal so ein Thema, da könnte ich innerlich so ...
Ja, aber wenn was passiert wäre, dann wäre das Geschrei groß (§ 833 BGB).
 
Was wäre den gewesen wenn die Katze der Dame tatsächlich einen Unfall verursacht hätte, hätte man sie dann nicht zur Rechenschaft gezogen? Immerhin ist es ja ihr Tier.
 
Was wäre den gewesen wenn die Katze der Dame tatsächlich einen Unfall verursacht hätte, hätte man sie dann nicht zur Rechenschaft gezogen? Immerhin ist es ja ihr Tier.

Das kommt darauf an wie der und was für ein Schaden verursacht wird.

Bremst ein Autofahrer zB. nur und ein anderer fährt ihm in Folge hinten drauf, dann ist das ein ganz normaler Auffahrunfall der nicht der Katze zur Last gelegt wird. Dann ist der auffahrende Autofahrer in der Haftung.

Weicht der Fahrer aus und verursacht so einen Unfall, dann macht er den Fehler. Haftet also. Er hätte weiter fahren müssen, wenn er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

Kollidiert der Wagen mit der Katze haftet der Halter für den Schaden. Das wird im Normalfall von der Privathaftpflicht des Halters mit abgedeckt.
 
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