Wenn du in 21605 Buxtehude wohnst, ist diese Aussage schlicht falsch:
http://www.buxtehude.de/v1/upload/Formulare/ortsrecht/7_12_a_Satz_Geb_Feuerwehr.pdf
@all
Ob eine freiwillige Feuerwehr Einsätze berechnet, ist grundsätzlich auf Landes- und Gemeindeebene geregelt. Und Einsätze mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten sind sicherlich teurer als das Ausfahren einer Leiter, um eine Katze vom Baum zu holen.
Ich finds ja cool, das unter dieser PLZ tatsächlich auch ein Buxtehude ist, aber nein, das ist die Falsche PLZ. Im Übrigen hast du den Link selber wohl eher nicht gelesen?
§ 2
Entgeltliche Pflichtaufgaben
Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist
kostenersatzpflichtig:
a) Leistungen bei Unglücksfällen und in
sonstigen Bedarfsfällen, wenn Menschenleben nicht
oder nicht mehr in Gefahr sind
§3
Gebührenpflichtige freiwillige Leistungen
Für freiwillig erbrachte Leistungen werden vom Antragsteller Gebühren erhoben. Gebührenpflicht
besteht für alle Hilfs- und Sachleistungen der Feuerwehr, die nicht im Zusammenhang
mit den in § 2 der Satzung bezeichneten Aufgaben stehen. Diese freiwilligen Leistungen sind:
a) Beseitigung von Ölschäden und sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen
b) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.
c) zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen
Hilfsgeräten
d)
Einfangen von Tieren, Entfernung von Wespennestern
e) Auspumpen von Kellern
f) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten
g) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen
h) Gestellung von Feuerwehrkräften und evtl. weiterem technischen Gerät zu anderen als in
§ 2 dieser Satzung genannten Fällen.
§ 4
Kosten- und Gebührenschuldner
(1)Der Kostenschuldner bestimmt sich bei Leistungen nach
a) § 2 a), d) und e) der Satzung gemäß § 26 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz, wonach
zur
Zahlung der Gebühren verpflichtet ist:
1. derjenige, dessen Verhalten die Leistungen erforderlich gemacht hat
2. der Eigentümer der Sache oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache
ausübt, deren Zustand die Leistungen erforderlich gemacht hat
3.
derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistungen erbracht werden
4. derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig den Einsatz einer Feuerwehr auslöst
Also, wenn ich das richtig verstehe muss man zahlen. Was aber krass ist und was ich nicht wusste, ist das Tiere retten freiwillig ist.
😱 Wenn die Jungs von der Feuerwehr also grad ein bißchen gemütlich Karten spielen wollen statt ein Tier zu retten ist das voll normal?
Nun, da die PLZ nicht stimmt hoffe ich mal dass das hier nicht zutrifft.