Hallo zusammen,
ich habe diesen Thread mit wachsender Begeisterung gelesen. Wir haben auch zwei Katzen, denen wir gern einen sicheren Katzengarten errichten lassen würden. Dabei ergibt sich gleich die erste große Hürde: Der Bebauungsplan.
In der Hessischen Nachbarschaftsordnung und dem Bebauungsplan unserer Gemeinde ist eine Einfriedung nur mit Holzäunen (Staketen) oder Hecken zulässig. Hinter den Hecken ist auch ein Maschendrahtzaun zulässig.
Für den sicheren Katzengarten wäre uns aber ein Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,8m und einem Überkletterschutz, ggf. mit Strom lieber(Durch unseren Maschendrahtzaun hat eine unserer Mietzen schonmal den Kopf durchgesteckt und wäre ohne unsere Hilfe nichtmehr rausgekommen).
Wie kann man eine Baugenehmigung für ein solches Bauvorhaben rechtssicher umsetzen?
Sind für den Überkletterschutz und den Strom separate Baugenehmigungen erforderlich?
Gab es hier schonmal bei jemandem Probleme mit Genehmigungen oder Einfriedungen?
Abgesehen davon möchten wir ungern einen Bauantrag stellen, der dann abgelehnt wird und uns somit keine brauchbare Alternative bleibt.
Und wie lang würde eine solche Baugenehmigung in etwa dauern?
Vielen Dank im voraus und frohe Ostern,
Chris
Hallo Chris,
ich kann natürlich nicht viel zu den Abläufen und Bestimmungen in Hessen sagen, da ich in RLP lebe.
Allerdings kann ich erzählen wie es bei uns war und welche "Tipps und Tricks" mir im Vorfeld der Planung verraten wurden.
Bei uns ist es so, dass grundsätlich Sichtschutzzäune (zu denen auch Stabmatten mit Einflächtung zählen) bis 1,80m angrenzend an Verkehrsbereiche genehmigungsfrei sind. Es sei denn, die Gemeinde hat es für den speziellen Ort anders festgelegt (da kommt das sogenannte "Ortsbild" zum Tragen)
Unsere Zäune Grenzen allerdings nicht an Verkehrsbereiche sondern an ein Gemeindegrundstück (hier hatte die Gemeinde vorher selber schon L-Steine mit Zaun gesetzt und aufgrund eines Niveau-Unterschieds der Grundstücke ist von unserer Seite aus dieser Bau 3m hoch)
Und seitlich grenzen die Zäune zum einen an das Grundstück des Nachbarn und zum anderen an eins, welches auch uns gehört.
Da wir die Zäune min. 2m hoch haben wollten, klärten wir das Vorhaben mit dem Nachbarn ab und befragten den Gemeinderat bezüglich des "Ortsbildes". Alle Beteiligten waren damit einverstanden.
Im Vorfeld hatte ich mich natürlich schon informiert und einige Tipps erhalten. Zwei davon könnten für dich ggf. hilfreich sein:
1. Begutachte deine Nachbarschaft bzw. deinen Ort. Gibt es dort Einfriedungen, die deinen Vorstellungen entsprechen? Ein gutes Zeichen dafür, dass man deinen Anträgen zustimmen wird.
Bei uns hat selbst der Ex-Bürgermeister einen solchen Zaun und somit war uns klar, dass alles andere nur noch Formsache ist.
2. Wenn alles nichts hilft und gerade wenn bei euch Hecken oder Holzzäune vorgeschrieben sind: Setze einen 1,20m Staketenzaun (für den brauchst du nirgendwo in Deutschland eine Genehmigung) und friede damit dein Grundstück offiziell ein.
Danach gehst du hin und setzt deinen Wunschzaun in einem Abstand von 3m zum Staketenzaun. Hierbei handelt es sich rechtlich nicht mehr um eine Einfriedung und dein Vorhaben unterliegt in der Regel keinen Bestimmungen mehr.
Ganz klar machst du dir damit keine Freunde und ich würde das nur als absolute Notlösung ansehen, wenn alles andere Erfolglos bleibt und dein Vorhaben vom gesicherten Freigang ansonsten scheitern würde.