Katzenhaltung trotz Verbot der Vermieterin?

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    katze vermieter wohnung
Hallo,

mir ging es vor einiger Zeit fast ähnlich. Ich bin 2012 hierhin gezogen und habe dringend eine Wohnung gesucht, was hier in der Stadt ziemlich schwierig ist. Ich habe dann ne schöne Wohnung gefunden und im Mietvertrag war die Tierhaltung verboten. Da ich die Wohnung brauchte (und noch keine Tiere hatte), habe ich trotzdem unterschrieben.
Ich wollte schon seit meinem Auszug von zu Hause (2004) immer Tiere haben, aber die Umstände haben es einfach nie hergegeben. Dann wohnte ich jetzt in einer Wohnung, alles passte, aber die Tierhaltung war verboten.
Ich habe mich dann - wie du - über die Rechtslage informiert, aber das wäre mir persönlich alles viel zu heikel gewesen, die Tierhaltung ohne Einverständnis des Vermieters.

Also habe ich dann 2014 einen Brief geschrieben, erzählt wie gerne ich mir Katzen wünsche, dass ich zwei nehme, damit sie gut ausgelastet sind, dass ich versichere mich gut um sie zu kümmern, sodass keine Schäden an der Wohnung entstehen und die Nachbarn nicht belästigt werden. Außerdem habe ich einen Auszug aus meiner Hausratsversicherung beigelegt, die mögliche Schäden übernehmen würde.
Kurze Zeit später hat mich meine Vermieterin angerufen und gesagt, dass sie es mir erlaubt (und später auch schriftlich gegeben hat) und das nur im Vertrag stand, weil es eben so üblich ist oder ihr empfohlen wurde... Sogar den Balkon durfte ich ohne Probleme vernetzen..

Im Nachhinein bin ich froh, dass es so gelaufen ist. Es sind meine ersten Katzen und ich bin überrascht wie laut die sind (Sprung vom Regal/Schrank/Tisch/Kommode, Jagen durch die ganze Bude..), sodass ich sie niemals heimlich hätte halten können/wollen!

Sprich mit dem Vermieter! Schreib einen persönlich Brief, sichere zu, dass du dich gut kümmerst und du und die Versicherung für Schäden aufkommt. Auch wichtig, dass du zwei Katzen hast, damit sie sich gemeinsam beschäftigen können! Und bitte gleich mit um die Balkonvernetzung, falls ihr einen Balkon habt.

Etwas unglücklich finde ich allerdings, dass ihr ja grade mal 3 Wochen da wohnt... Da kann es dem Vermieter natürlich schon sehr komisch vorkommen... Würde ich ihm Brief auch gleich mit ansprechen.

Oh ja. ...verheimlichen 😀

Ich weiß noch....die ersten Nächte 🙄

Speedy hat dermaßen gejault und miaut :dead:

Er hat auf jeden Fall die Wohnungen im mich herum unterhalten 👽
 
A

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Jetzt mal von der rechtlichen Lage ganz ab (dafür müsste man die Vereinbarung und die genauen Umstände kennen), glaube mir, irgendein Nachbar wird früher oder später mitbekommen, dass da dauerhaft eine Katze bei euch lebt.

Mit 4 Jahren ist er auch noch so jung, dass man über Gesellschaft nachdenken sollte. Dann bist du schon bei zwei Katzen.

Wollt ihr ab da ernsthaft immer in "Angst" leben, man könnte die Katze👎 entdecken? Im Zweifel landet sowas sowieso vor Gericht und das ist recht zeitintensiv, kostet Nerven und Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen davon kann und DARF der Vermieter den Zuzug eines Lebenspartners nicht untersagen- schon gar nicht, wenn eine Wohnung ausreichend Platz für 2 Personen bietet. Er kann (und sollte) lediglich die Betriebskosten anpassen.
Man könnte als Frau ja auch schwanger sein und ein Baby bekommen...

Du solltest dich mal mit Mietgesetzen auseinandersetzen, ein Vermieter darf sehr wohl darauf bestehen, dass nur die Mietvertrag genannten Personen im Haus wohnen und dass jeder weitere Zuzug mit dem Vermieter besprochen und abgesegnet werden muss.

Und nur mal so nebenbei, Mietverträge sind Verträge mit Regelungen, die sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter nutzen. Vermieter haben auch ihre Rechte und denken sich was bei diversen Abmachungen, Ver- und Geboten. Das ist nicht nur reine Willkür des Vermieters.

@ Nawina: Bevor du den Mietvertrag verletzt, rede erst mal mit dem Vermieter, die meisten sind umgänglich und beissen nicht. WENN sie beissen, dann haben sie vorher schon ihre Erfahrungen mit Vormietern gemacht.
 
Außerdem habe ich einen Auszug aus meiner Hausratsversicherung beigelegt, die mögliche Schäden übernehmen würde.
Wozu? Eine Hausratversicherung versichert nur DEINEN Hausrat, nicht aber Schäden an der Mietwohnung bzw. mitvermietete Möbel wie z.B. EBK.

Sprich mit dem Vermieter! Schreib einen persönlich Brief, sichere zu, dass du dich gut kümmerst und du und die Versicherung für Schäden aufkommt.
Dann aber bitte die RICHTIGE Versicherung, also die HAFTPFLICHT-Versicherung (mit dem entsprechenden Zusatz - es ist noch nicht mal Standard dass Schäden am Gemieteten mitversichert sind die Menschen verursachen, übrigens auch ein Zusatz den man dringend dazubuchen sollte wenn man zur Miete wohnt - da bitte explizit mit der Versicherung sprechen).
 
Anmerkung: Dazu sollte einem aber klar sein, dass eine Haftpflicht keine Schäden ersetzt, die dem vertragsgemäßem Gebrauch unterliegen zB indiziert die Erlaubnis zur Katzenhaltung, dass es zu zB leichten Kratzern (durch das drüberlaufen der Katze) am Laminat kommen kann. Ebenso nicht erfasst sind Allmählichkeitsschäden zB Katze zerkratzt über 3 Jahre die Tapeten.

Und wie Louisella schreibt, bitte darauf achten und am besten konkret die Tiere benennen, die von der Versicherung erfasst sein sollen. Katzen sind zwar häufig umfasst, allerdings nicht immer.
 
na,.heutzutage geht das schonmal schnell mit dem zusammenziehen..
Das mag schon sein, aber wenn man gerade noch hoch und heilig schwört dass man die Wohnung auf Jahre hinaus alleine bewohnen will und 3 Tage nach Einzug zieht der Lebensgefährte dazu (der vorher angeblich garnicht existiert hat), dann würde ich das schon als Täuschung betrachten wollen.

Abgesehen davon kann und DARF der Vermieter den Zuzug eines Lebenspartners nicht untersagen- schon gar nicht, wenn eine Wohnung ausreichend Platz für 2 Personen bietet.
Richtig, verbieten kann der Vermieter den Zuzug des Lebenspartners nicht.
Aber der Mieter muss dafür die Erlaubnis des Vermieters einholen (steht so in den allermeisten Mietverträgen), und - wie oben schon erwähnt - kann genau das dann der Knackpunkt sein, holt man sich diese Erlaubnis NICHT ein (die der Vermieter per Gesetz beim Lebenspartner und Angehörigen garnicht verweigern darf), dann verstösst man gegen den Mietvertrag und Verstösse gegen den Mietvertrag sind nun mal regelmässig Grund für fristlose Kündigungen... Klingt schräg, ist aber so. Der Vermieter kann's nicht verbieten, aber es muss der offizielle Weg gegangen werden mit der Einholung der Erlaubnis, sonst verstösst man gegen den Mietvertrag und riskiert die Kündigung.
 
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Also in meinem MV steht, dass Kleintiere zwar nicht gezüchtet werden darf, aber Haltung ist ok.
Die Haltung von Kleintieren darf sowieso nicht verboten werden (außer es geht über das "normale Maß" hinaus). Bezüglich Zucht weiss ich nicht, ob das verboten werden darf - aber da spielt vermutlich das "normale Maß" mit rein.
 
Anmerkung: Dazu sollte einem aber klar sein, dass eine Haftpflicht keine Schäden ersetzt, die dem vertragsgemäßem Gebrauch unterliegen zB indiziert die Erlaubnis zur Katzenhaltung, dass es zu zB leichten Kratzern (durch das drüberlaufen der Katze) am Laminat kommen kann.
Bei vertragsgemäßem Gebrauch ist seitens des Mieters garnichts zu ersetzen - dafür bezahlt er Miete. Erst wenn's darüber hinausgeht wird's kritisch.
Wobei die Grenze zu ziehen da echt schwierig ist und sehr sehr häufig zu harten Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter führt.

Ebenso nicht erfasst sind Allmählichkeitsschäden zB Katze zerkratzt über 3 Jahre die Tapeten.
Jepp. Da sagt die Versicherung einfach "Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt und die Katze gewähren lassen" und zahlt keinen Cent.

Und wie Louisella schreibt, bitte darauf achten und am besten konkret die Tiere benennen, die von der Versicherung erfasst sein sollen. Katzen sind zwar häufig umfasst, allerdings nicht immer.
Als Vermieterin frage ich auch immer ob die Tiere kastriert sind - aus gutem Grund. Einen unserer schlimmsten Fälle von Schäden durch Tierhaltung hatten wir durch zwei unkastrierte Kater, die in der Wohnung so sehr markiert (und wohl auch gepieselt) haben, dass nicht nur der Estrich komplett neu gemacht werden musste sondern auch der Putz im unteren Teil der Wände. Da war nichts zu wollen, da musste ALLES weg, das Material war durch die aggressive Flüssigkeit derart zersetzt dass flicken nicht mehr möglich war.
Das war mit der teuerste Schaden den wir jemals durch Mieter hatten.

Und ja klar: Durch Schaden wird man klug und stellt künftig die entsprechenden Fragen.
 
Die Haltung von Kleintieren darf sowieso nicht verboten werden (außer es geht über das "normale Maß" hinaus). Bezüglich Zucht weiss ich nicht, ob das verboten werden darf - aber da spielt vermutlich das "normale Maß" mit rein.

Ja, wollte nur zeigen, dass obwohl Katze als Kleintier gelten soll, so sind viele Klauseln eingesetzt worden, ...lieber einmal zu viel gefragt / geredet als Ärger am Po 😉
 
Ja, wollte nur zeigen, dass obwohl Katze als Kleintier gelten soll, so sind viele Klauseln eingesetzt worden, ...lieber einmal zu viel gefragt / geredet als Ärger am Po 😉

Vlt verstehe ich dich falsch(?), aber zur Klarstellung: Katzen sind rechtlich gesehen keine Kleintiere. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sie werden von der Rechtsprechung nicht unter diesen Begriff gefasst.
 
Vlt verstehe ich dich falsch(?), aber zur Klarstellung: Katzen sind rechtlich gesehen keine Kleintiere. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sie werden von der Rechtsprechung nicht unter diesen Begriff gefasst.

Die Unterlagen hat(te) leider mein Ex-Mann, aber uns wurde damals bescheinigt " Eine Katze ist ein Fisch im Sinne des Gesetzes" ( Fand die Formulierung so klasse)
 
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Vlt verstehe ich dich falsch(?), aber zur Klarstellung: Katzen sind rechtlich gesehen keine Kleintiere. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sie werden von der Rechtsprechung nicht unter diesen Begriff gefasst.

M.w. wird das durchaus sehr unterschiedlich gehandhabt von den Gerichten. Zumindest in der neueren Zeit.

Nichtsdestotrotz würde das wegen uneinheitlich Handhabung der Richter letzenendes in der Klage entschieden werden. Ich gehe mal nicht davon aus, liebe TE dass du es darauf anlegst.

Ich würde auch fragen auf die Gefahr hin, dass es ne deutliche Absage gibt. Dann könnt ihr immer noch eine Wohnung suchen in der Tierhaltung erlaubt ist.
 
Die Unterlagen hat(te) leider mein Ex-Mann, aber uns wurde damals bescheinigt " Eine Katze ist ein Fisch im Sinne des Gesetzes" ( Fand die Formulierung so klasse)

Wer hat das "bescheinigt"?

M.w. wird das durchaus sehr unterschiedlich gehandhabt von den Gerichten. Zumindest in der neueren Zeit.

Nichtsdestotrotz würde das wegen uneinheitlich Handhabung der Richter letzenendes in der Klage entschieden werden. Ich gehe mal nicht davon aus, liebe TE dass du es darauf anlegst.

Ich würde auch fragen auf die Gefahr hin, dass es ne deutliche Absage gibt. Dann könnt ihr immer noch eine Wohnung suchen in der Tierhaltung erlaubt ist.

Ich habe noch kein bedeutendes Urteil gelesen, in dem man an dem Kleintier- Begriff gerüttelt hat, gleichwohl die neuere Rsprch durchaus zugunsten vieler Tierhalter ist.
Aber klar, natürlich gab es schon Entscheidungen vom AG Hintertupfingen (😉), dass ein Chihuahua ein Kleintier ist. Aber eben keine nennenswerte Entwicklung in Richtung dieser Annahmen.
 
Nicht mal Frettchen gehören zu Kleintieren 😀

Laut Definition sind Kleintiere, Tiere, die ÜBERWIEGEND in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Und das kann man von Katzen nun wirklich nicht behaupten.

Klar, auch Kaninchen sollte man nicht im Knast halten, aber so macht es nun mal die Mehrheit der Deutschen
 
Vlt verstehe ich dich falsch(?), aber zur Klarstellung: Katzen sind rechtlich gesehen keine Kleintiere. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, sie werden von der Rechtsprechung nicht unter diesen Begriff gefasst.

😱

<====blond, alt wird und heute nicht so aufm Damm :massaker:
 
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Mein letztes wissen war, dass auch Hunde und Katzen nicht generell ohne Würdigung des Einzelfalles verbieten kann, was ja hier wohl mit der Klausel aber passiert ist.

Ich kann dir nun leider nicht das BGH Urteil nennen hatte das nur in der Presse am Rande mitbekommen. Und dann nicht genauer nachgeforscht weil ich im Eigentum da auch nicht tangiert bin. Das war nur die Quintessenz die bei mir hängen geblieben ist.

Damit der Vermieter hier den Einzelfall betrachten kann, muss er natürlich gefragt werden. Ein nettes Gespräch auf dass man gut vorbereitet sein sollte (was könnte sorge des Vermieters sein und was kann ich da tun um diese sorge zu mildern?) Ist dafür sicher nie verkehrt.
 
Mein letztes wissen war, dass auch Hunde und Katzen nicht generell ohne Würdigung des Einzelfalles verbieten kann, was ja hier wohl mit der Klausel aber passiert ist.

Ich kann dir nun leider nicht das BGH Urteil nennen hatte das nur in der Presse am Rande mitbekommen. Und dann nicht genauer nachgeforscht weil ich im Eigentum da auch nicht tangiert bin. Das war nur die Quintessenz die bei mir hängen geblieben ist.

Damit der Vermieter hier den Einzelfall betrachten kann, muss er natürlich gefragt werden. Ein nettes Gespräch auf dass man gut vorbereitet sein sollte (was könnte sorge des Vermieters sein und was kann ich da tun um diese sorge zu mildern?) Ist dafür sicher nie verkehrt.

Das Urteil ist aber nur für die Fälle einer vorliegenden AGB relevant. Individualvertragliche Vereinbarungen sind davon nicht erfasst- so schrieben es die beiden Foris (ich meine nicker und Louisella) ja schon ganz zu Beginn.

Aber davon ab stimme ich dir zu. Man sollte einfach mal das Gespräch suchen. Das ist 1000 Mal besser und moralisch deutlich korrekter, als sich zu überlegen, wie man den anderen am besten betuppen kann und am Ende dann in Streit zu leben.
 
Sorry heute ist eh nicht mein Tag.

Rest hat sich erledigt. Wer lesen kann.... hatte das mit der zusatzvereinbarung überlesen.
 
So klar ist es hier ja nicht, was die TE da überhaupt unterzeichnet hat. Also zumindest geht es für mich aus dem Geschriebenen nicht eindeutig hervor.
Also von daher ist es ja nicht falsch, was du schreibst. Ich wollte nur kurz nochmal auf die Unterscheidung hinweisen.
 

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