Kranke Katzen bekommen was kann ich tun ???

  • Themenstarter Themenstarter Anakin2806
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Es wäre schön,wenn vom TE mal was dazu kommen würde.
 
A

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Oh Jeh!
Wenn es in Zukunft jedesmal Anzeigen und Schadensersatzklagen hagelt, wenn eine Katze nach Besitzerwechsel sich als krank heraus stellt, dann müssen die meisten Tierheime und Vereine ja demnächst alle wegen Pleite schließen!!! 😱
Was wird dann aus den Katzen?
 
Oh Jeh!
Wenn es in Zukunft jedesmal Anzeigen und Schadensersatzklagen hagelt, wenn eine Katze nach Besitzerwechsel sich als krank heraus stellt, dann müssen die meisten Tierheime und Vereine ja demnächst alle wegen Pleite schließen!!! 😱
Was wird dann aus den Katzen?

1. wird hier eine Anzeige wegen Schadensersatz eh sinnlos sein. Und auch wenn sich die Freundin angesteckt hat, war es die Entscheidung des TE die kranken Tiere zu behalten und somit ist man auch bewusst das Risiko einer Ansteckung eingegangen, vor allem da ja bekannt war das sich bereits ein Kind angesteckt hat.

Deshalb bin ich der Meinung Anzeige wegen Betrug/arglistiger Täuschung weil es keine Rassekatzen waren und gut ist.

2. Bekommt man bei Vereinen und Tierheimen Verträge und dort ist sich geregelt das es sein kann das das Tier evtl Krank ist, bekannte Krankheiten werden ja benannt. Also davon gehe ich einfach mal aus. Und auch da hat man die Möglichkeit ein Tier wieder zurückzugeben und entscheidet dann selbst ob man das Tier behalten möchte auch wenn es Krank ist.
 
Deshalb bin ich der Meinung Anzeige wegen Betrug/arglistiger Täuschung weil es keine Rassekatzen waren und gut ist.

Wir wissen doch gar nicht, als was die Kätzchen angeboten wurden und wir wissen auch nicht wie sie aussehen. Vielleicht wurden sie ja als Mixe angeboten? Der TE schreibt doch selbst, dass er sich nicht auskennt.
 
Wenn die Katzen überhaupt beim Tierarzt waren. Was ich eigentlich bezweifle, da wäre es interessant wenn die TE schreiben würde, ob sie überhaupt einen Impfpass bekommen hat.

Hat er doch in seinem Eingangspost geschrieben, dass er einen bekommen hat.
 
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es gibt keine Sammelklagen so wie es aussieht sondern
siehe nachfolgende Zusammenfassung:

Situation in Deutschland

In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.
 
Angie ist schon klar, aber ich bin ein Mensch, der nicht alles gleich glaubt ohne Fakten zu sehen oder auch die Gegenseite zu hören. Und nachdem der TE ja ziemlich uninformiert an die ganze Sache rangegangen ist und er ja auch geschrieben hatte, dass er sich mit den Rassen nicht auskennt wäre es ja durchaus denkbar, dass es BKH-Mixe sind und auch als solche verkauft wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Angie ist schon klar, aber ich bin ein Mensch, der nicht alles gleich glaubt ohne Fakten zu sehen oder auch die Gegenseite zu hören. Und nachdem der TE schon geschrieben hat, dass er sich mit den Rassen nicht auskennt wäre es ja durchaus denkbar, dass es BKH-Mixe sind und auch als solche verkauft wurden.

Und wenn der TE schon nicht mal weiß wie eine BKH aussieht wenn er eine kauft, sorry, aber da kann ich halt auch nicht alles blind glauben was er schreibt.

der TE sollte sich vielleicht eh mal wieder melden, bevor wir uns die Köpfe heiß reden und so schöne Ideen entwickeln :verschmitzt:

und auch wenn er sich nicht auskennt, muss er ja wissen was er eigentlich kaufen wollte und was ihm angeboten wurde. Er meinte ja auch er hätte die Facebookseite, das würde mich auch mal interessieren.
 
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Ich bin hier raus,von der TE kommt ja nix mehr.🙁
 
Ich habe einen Urteilsspruch vom Bundesgerichtshof gefunden in dem es um einen ähnlichen Fall geht bezüglich Pilserkrankung:

Angie also PilS trinke ich ab und an Abends gerne mal eins. Wusste nicht, dass sowas vor Gericht verhandelt wird. 😀

Was die Sammelklagen angeht - natürlich gibts das wegen Betrug. Ich war selbst schon an 2 beteiligt (ging da um Internetbetrugssachen).
Anklagen tut der Staatsanwalt aufgrund der gesammelten Anzeigen mehrerer geschädigter Leute und deren Zeugen gegen ein und den selben 'Täter' und es mus STRAFrechtlich sein. D.h. eben Betrug, Unterschlagung etc.
 

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