Wenn es um Katzen und deren Wohlergehen geht, würde ich viel machen, das außerhalb der schwammigen, rechlichen Voraussetzungen ist.
Ich weiß nicht, wie bindend die Unterschriften aufm Übergabevertrag sind, wenn die Katzen nur innerhalb der 'Familie' sozusagen den Besitzer, aber nicht ihre Wohnstatt wechseln.
Ich würde zuallererst die Katzen so verwahren, daß der Ex sie nicht mehr ungehindert holen kann.
Laß sie chippen, dann bist Du als Eigentümer eingetragen. Und laß Dir vom TA Duplikate der Rechnungen ausstellen.
Zugvogel
Hoppala, bei diesem posting bin ich dann doch hängen geblieben.
Rechtlich gesehen ist zunächst derjenige Eigentümer, der im Vertrag steht. Davon wird jedes Gericht bei einer Herausgabeklage ausgehen. Wenn Du etwas anderes behauptest, musst Du das beweisen. Wenn die Beiden jetzt noch nicht gechipt sind, und Du mit der TA-Rechnung, die ja erst jetzt ausgestellt werden würde, zum Beweis für Deine Eigentümerstellung bei Gericht antrittst, kann es Dir passieren, dass der Richter die Akte postwendend der Staatsanwaltschaft weitergibt. Damit hast Du nämlich selbst bewiesen, dass Du das Eigentum an der Katze unterschlagen willst.
Ob Du das Risiko eingehen willst, würde ich mir gut überlegen.
Ich würde auch vieles für meine Katzen tun. Aber mich selbst strafbar machen würde ich wohl eher nicht.
Ob der örtliche TSV da etwas ausrichten kann, wage ich, ganz ehrlich gesagt, zu bezweifeln. Was soll er denn tun? Deinem Ex sagen, dass er nicht eine Katze mitnehmen kann, weil es für das Wohl der Katze nicht gut ist. Mehr kann der TSV nicht tun, denke ich. Und dann ist Dein Ex entweder einsichtig oder nicht. Der TSV kann sicher nicht verlangen, dass die Katze bei Dir bleibt.
Allerdings kennen die solche Fälle vielleicht und können Tipps geben, wie damit umzugehen ist. Anrufen würde ich also da auf jeden Fall mal. Nur Wunder darfst Du Dir da nicht erwarten.
Rechtlich ist das hier leider weder schwammig, noch eine Grauzone. Die Katzen gehören auf dem Papier Deinem Ex. Es ist hier zunächst einmal nicht die Frage, wer für die Beiden gesorgt hat etc. Am Anfang steht der Vertrag. Und Du musst beweisen, dass das Eigentum auf Dich übergegangen ist. Das geschieht auch nicht einfach dadurch, dass Du sie fütterst und für die Kosten aufkommst. All das können Indizien sein, aber es bedeutet nicht zwingend, dass auch das Eigentum auf Dich übergegangen ist.
Ich könnte z.B. auch die Katze der Nachbarn füttern, die TA-Kosten tragen und alles, was dazugehört. Solange nicht die Nachbarn sagen: "Die Katze gehört Dir", gehört sie mir nicht.
Ich weiß, dass juristische Gedanken in Katzenforen höchst ungern gelesen werden, weil zum einen Katzen rechtlich noch immer nach den Vorschriften für Sachen behandelt werden. Zum anderen stimmt oft auch die rechtliche Beurteilung nicht mit der emotionalen Lage überein.
Dennoch kann ich nur hoffen, dass Du keinen Unsinn machst. Und wenn Du ihn machst, dann sei Dir der möglichen Konsequenzen bewußt. Dein Ex wird, wenn er so drauf ist, wie Du es beschreibst, auch nicht davor zurückschrecken, Dich anzuzeigen. Dann kriegst die Katzen eh nicht.