Halastjarna
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Im Gegenteil, er ist sogar in einer starken Position. Er hat die Unterschrift auf dem Vertrag. Eine Katze gilt vor Gericht immer noch als Sache, so traurig das auch ist. D.h. emotionale Bindung etc. hat da kaum Auswirkung auf einen möglichen Richterspruch. Und ein hangeschriebener Geschenkgutschein... Na ja, ob das so aussagefähig ist, zweifele ich an.Warum sollte sich der Ex darauf einlassen aus ner schwachen Position heraus auf nen Rechtsstreit einlassen?
Ich drücke euch jedenfalls ganz fest die Daumen, dass ihr euch doch noch gütlich geeinigt bekommt und die Sache für alle Beteiligten gut ausgeht.
Grüßle
Sandra