Jorun
Forenprofi
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Genauso und nicht anders ist es.Das einsacken und fortbringen von Nachbarskatzen ist genauso strafrechtklich verfolgbar wie das unbefugte Betreten von fremden Grundstücken.😉
Erschwerend kommt hier noch dazu, dass die Nachbarin WEISS wem die Katze gehört und ebendarum den 'Fund' dem Besitzer zurückgeben kann ohne den Umweg Fundbüro oder Tierheim. Zudem führen Nachbars immer wieder entgegen dem Willen der Besitzerin eine zeitweilige Enteignung durch, indem sie die Katze drinnenbehalten.
Ein wirklich findiger Anwalt kann aus all diesen Dingen den Nachbarn einen Strick drehen, an dem sie ersticken werden.
Und ganz ehrlich, bei so Nachbarn würde ich mir einen Anwalt suchen, der keinerlei Hemmungen hat, denen vor Gericht so richtig einen enzuschenken.