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chocoletta
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- 16. Juli 2010
- Beiträge
- 86
Ich würde mal in den umliegenden Tierheimen nachfragen!
Hab ich schon, ich war selbst dort.... nix
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Ich würde mal in den umliegenden Tierheimen nachfragen!
GHHast du Suchzettel in der Nachbarschaft aufgehangen?
Aber mal sowas von absolut gar nicht. Ständiges Schellen (mehr als 10x pro Tag), Nachstellen, abpassen und dann herumstänkern ist schon weit mehr als 'einfache' Belästigung - das ist die Steigerung davon und das nennt man Stalking.Soweit ich das hier gerade überblicke, würde es für Stalking/Belästigung sehr schwer werden.
Ach ja, da diese NAchbarszicke vor Zeugen damit gedroht/geprahlt hat, die Katze ins Tierheim zu stecken und diese Katze jetzt tatsächlich grad verschwunden zu sein scheint, rechtfertigt das ne saftige Anzeige wegen Diebstahl.
Wenn sie die Katze nicht behält, ist es auch kein Diebstahl.
Quelle§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn sie die Katze nicht behält, ist es auch kein Diebstahl.
Wenn ich auf der Straße ein Fahrrad "mitnehme" und es dann nicht behalte, dann ist es kein Diebstahl?
Cool. Muss ich mir merken.
Korrekt, weil Dir die erforderliche Zueignungsabsicht fehlt. Aber in jeder Konstellation auf die Tatbestandsmerkmale des §242 einzugehen, wäre hier ziemlich fehl am Platz.
Ich würde wirklich zu einem Anwalt gehen und mit dem zusammen überlegen, was man gegen den Nachbarn machen kann. Oft reicht schon ein Schreiben, um der "Gegenseite" ein bisschen Angst zu machen, und sie dazu zu bringen, endlich die Katze in Ruhe zu lassen.
überleg doch mal. Wenn dir etwas weggenommen wird ohne dein Einverständnis dann ist das ein Diebstahl. Was dann mit dem Gegenstand passiert ist doch unerheblich: Tierheim, Pfandhaus etc ... das wäre dann alles kein Diebstahl?
Hast gemerkt wo dein Denkfehler ist? 😀
Wenn eine gechippte Katze im Tierheim abgegeben wird, dann habe ich als Eigentümer ziemlich gute Karten, das Tier wiederzubekommen, richtig? Im vorliegenden Fall, weiß die Nachbarin das. Ergo: ich, als Eigentümer, werde nicht dauerhaft enteignet. Also liegt kein Diebstahl vor.
Nur "Wegnehmen" um jemanden zu ärgern? Da könnte man eine Sachentziehung annehmen. Die ist allerdings straffrei.
Wenn ich also die Nachbarskatze einsacke und ins TH bringe, ist das straffrei?
Da hab ich doch meine Zweifel...