Nachbar - falsch verstandene Tierliebe

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GHHast du Suchzettel in der Nachbarschaft aufgehangen?
 
Aber wenn sie beim Nachbarn im Haus wäre, dann hättest du sie doch sicher mal gesehen oder gehört, oder?

Och Mensch, ich drück dir so die Daumen, das sie bald wieder vor der Tür steht.
 
Mein Gott Chocoletta bist Du Masochistin oder was?
Ab zum Gericht, Unterlassungsklage und Anzeige wegen Belästigung, Stalking und übler Nachrede und zudem Diebstahl (Katzen sind bei sowas vor Gericht Sachen).
Ausserdem wegen Körperverletzung (da Du ja schon krank drüber geworden bist).

Fertig aus.

Bei all dem was vorgefallen ist, geht die Unterlassungsklage in jedem Fall durch und wenn die sich dann noch irgendwas in de Richtung leisten, dann wird das _richtig teuer_ für die.

Solche Hinterhofkläffer geben leider erst dann Ruhe, wenn sie richtig eine auf ihr großes Maul bekommen haben. Also stell Dich auf die Hinterfüße und wehr Dich endlich zielgerichtet und mir der gesamten Härte des Gesetzes.
 
Mir geht gerade so das Messer in der Tasche auf...lass dich mal drücken!

Leider kam mir gerade der Gedanke, dass die die Katze evtl. zu Bekannten geschleppt haben könnten?!
Oder aber sie bei sich iwie halten?! (du hast vorher ja auch nicht immer mitbekommen, wenn sie da war, oder?!)

Das was du Anzeigen kannst, wäre "üble Nachrede" - für Verleumdung reicht es nicht.

Üble Nachrede = eine ehrverletzende Behauptung über eine Person, die man jedoch nicht beweisen kann

Verleumdung = eine ehrverletzende Behauptung über eine Person, von der man weiß, dass diese nicht stimmt (ist in deinem Fall denkbar, jedoch sehr schwer nachzuweisen!)

Soweit ich das hier gerade überblicke, würde es für Stalking/Belästigung sehr schwer werden.
Da hier sehr hohe Hürden angerechnet werden (zudem ist stalking ja auch erst relativ neu strafbar) und es sein kann, dass bei dir "zu wenig" vorliegt!" (ich weiß, ist nicht nachvollziehbar)
Aber ich bin kein Anwalt, such dir am besten wirklich mal ne Rechtsberatung, denn so kann es nicht weitergehen! (im schlimmsten Fall wenden sich die Nachbarn -die jetzt noch auf deiner Seite sind- gegen dich, weil sie auch irgendwann nicht mehr können)

Ich schick dir ganz viel Kraft!
Such dir Hilfe, egal von welcher Seite!
Denn mit Herzrhythmusstörungen ist auch nicht zu spaßen!

Alles Liebe
Chrissi
 
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Soweit ich das hier gerade überblicke, würde es für Stalking/Belästigung sehr schwer werden.
Aber mal sowas von absolut gar nicht. Ständiges Schellen (mehr als 10x pro Tag), Nachstellen, abpassen und dann herumstänkern ist schon weit mehr als 'einfache' Belästigung - das ist die Steigerung davon und das nennt man Stalking.
Und dass Chocoletta darüber krank geworden ist, hat sie schriftlich vom Doc. Und das ist dann ein absolut anderes Kaliber - ein findiger Anwalt kann da Körperverletzung draus drehen und das ist ein heftiger Straftatbestand.

Hier wird meiner Ansicht nach das Gericht sofort die Unterlassung aussprechen.

Nur zu einem ordentlichen Anwalt muss Chocoletta schon gehen, der dann für sie die Unterlassung durchpaukt.

Ach ja, da diese NAchbarszicke vor Zeugen damit gedroht/geprahlt hat, die Katze ins Tierheim zu stecken und diese Katze jetzt tatsächlich grad verschwunden zu sein scheint, rechtfertigt das ne saftige Anzeige wegen Diebstahl.
 
Ach ja, da diese NAchbarszicke vor Zeugen damit gedroht/geprahlt hat, die Katze ins Tierheim zu stecken und diese Katze jetzt tatsächlich grad verschwunden zu sein scheint, rechtfertigt das ne saftige Anzeige wegen Diebstahl.

Wenn sie die Katze nicht behält, ist es auch kein Diebstahl.
 
Wenn sie die Katze nicht behält, ist es auch kein Diebstahl.

Wenn ich auf der Straße ein Fahrrad "mitnehme" und es dann nicht behalte, dann ist es kein Diebstahl?

Cool. Muss ich mir merken.

§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle
 
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt!
Recht haben und Recht bekommen sind immer (leider) zwei paar Schuhe!

Es nützt der TE nichts, wenn wir hier wild rumspekulieren und wir ihr unsere HobbyanwaltsRatschläge geben (es sei denn unter uns befindet sich ein Anwalt).

Mein Rat:
Such dir nen Anwalt und lass dich beraten!

Hat sich denn sonst irgendwas getan?!

LG Chrissi
 
Na aber selbstverständlich ist das Diebstahl

Wenn sie die Katze nicht behält, ist es auch kein Diebstahl.

überleg doch mal. Wenn dir etwas weggenommen wird ohne dein Einverständnis dann ist das ein Diebstahl. Was dann mit dem Gegenstand passiert ist doch unerheblich: Tierheim, Pfandhaus etc ... das wäre dann alles kein Diebstahl?

Hast gemerkt wo dein Denkfehler ist? 😀
 
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Wenn ich auf der Straße ein Fahrrad "mitnehme" und es dann nicht behalte, dann ist es kein Diebstahl?

Cool. Muss ich mir merken.

Korrekt, weil Dir die erforderliche Zueignungsabsicht fehlt. Aber in jeder Konstellation auf die Tatbestandsmerkmale des §242 einzugehen, wäre hier ziemlich fehl am Platz.

Ich würde wirklich zu einem Anwalt gehen und mit dem zusammen überlegen, was man gegen den Nachbarn machen kann. Oft reicht schon ein Schreiben, um der "Gegenseite" ein bisschen Angst zu machen, und sie dazu zu bringen, endlich die Katze in Ruhe zu lassen.
 
Erklär mir das mal

Korrekt, weil Dir die erforderliche Zueignungsabsicht fehlt. Aber in jeder Konstellation auf die Tatbestandsmerkmale des §242 einzugehen, wäre hier ziemlich fehl am Platz.

Ich würde wirklich zu einem Anwalt gehen und mit dem zusammen überlegen, was man gegen den Nachbarn machen kann. Oft reicht schon ein Schreiben, um der "Gegenseite" ein bisschen Angst zu machen, und sie dazu zu bringen, endlich die Katze in Ruhe zu lassen.

"Zueignungsabsicht" ... ich muss gestehen, ich bin am grübeln 😀
 
überleg doch mal. Wenn dir etwas weggenommen wird ohne dein Einverständnis dann ist das ein Diebstahl. Was dann mit dem Gegenstand passiert ist doch unerheblich: Tierheim, Pfandhaus etc ... das wäre dann alles kein Diebstahl?

Hast gemerkt wo dein Denkfehler ist? 😀

Wenn eine gechippte Katze im Tierheim abgegeben wird, dann habe ich als Eigentümer ziemlich gute Karten, das Tier wiederzubekommen, richtig? Im vorliegenden Fall, weiß die Nachbarin das. Ergo: ich, als Eigentümer, werde nicht dauerhaft enteignet. Also liegt kein Diebstahl vor.

Nochmal: alle Konstellationen (sei es Katze, Fahrrad, Auto) können nicht über einen Kamm geschoren werden. Wenn die Nachbarin aus Rache die Katze ins Tierheim bringt, und das der Eigentümerin auch noch mitteilt, dann ist das kein Diebstahl. Sie will die Katze nicht SELBER behalten, will nicht, dass die Katze dem Tierheim gehört und will auch die Eigentümerin nicht dauerhaft enteignen, sondern ihr eins auswischen. Und dann ist es kein Diebstahl, so gerne ihr auch einen draus konstruieren wollt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine gechippte Katze im Tierheim abgegeben wird, dann habe ich als Eigentümer ziemlich gute Karten, das Tier wiederzubekommen, richtig? Im vorliegenden Fall, weiß die Nachbarin das. Ergo: ich, als Eigentümer, werde nicht dauerhaft enteignet. Also liegt kein Diebstahl vor.

Und was ist es dann?
 
Nur "Wegnehmen" um jemanden zu ärgern? Da könnte man eine Sachentziehung annehmen. Die ist allerdings straffrei.

Liebe chocoletta, ab zum Anwalt und versuchen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen!
 
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Hay chocoletta,
habe mir alles noch einmal durchgelesen
und kann dich sehr gut verstehen ich habe auch so einen Nachbarn,nur bei mir geht es nicht um eine Katze aber das ist eine andere geschichte.
Ich hab glesen du hast ihn einige male zur rede gestellt und das er es unterlassen soll,aber vieleicht solltest du doch mal einen Anwalt aufsuchen nur um dich erstmal beraten zu lassen.Oder vieleicht bringt es etwas wen du versuchst noch einmal mit der Gatin deines nachbarn zu reden und ihr euch ruhig ohne den Herrn Nachbarn mit der Dame unterhalten.Ich weiß nicht ob du das schon getan hast wäre aber auch ne alternative.
Die Tigerin kommt bestimmt bald heim,dafür drücke ich dir die Daumen.
 
Nur "Wegnehmen" um jemanden zu ärgern? Da könnte man eine Sachentziehung annehmen. Die ist allerdings straffrei.

Wenn ich also die Nachbarskatze einsacke und ins TH bringe, ist das straffrei?

Da hab ich doch meine Zweifel...
 
Bitte bitte, nicht alles pauschalisieren!! Kein Fall ist wie der andere.
In diesem Fall würde es - mE nach - strafrechtlich ohne Konsequenzen bleiben.
(Wenn du die Katze "einsackst" und ins TH bringst, weil du nicht möchtest, dass dein Nachbar sie wiederbekommt (=dauerhafte Enteignung), dann könnte es durchaus Diebstahl sein, im vorliegenden Fall geht es aber darum, dass die Nachbarin die TE nur ärgern will! Großer Unterschied! Oder sind die Zweifel die du hast juristischer Art? Dann bitte raus damit! 🙂)
 
Wenn ich also die Nachbarskatze einsacke und ins TH bringe, ist das straffrei?

Da hab ich doch meine Zweifel...


Ist es auch nicht. Was Die 4Bs her von sich gibt ist Nonsens.

Im übrigen ist es nicht ganz so einfach mit einer gechippten Katze im TH und die Karten stehen gar nicht so gut, wie Du hier schönreden möchtest. Das ist Wunschdenken und schon viel zu viele Katzen sind in den Tiefen von Tierheimtüren " verloren " gegangen.Viel zu oft wird schlampig geschaut und einfach weitervermittelt.
Das einsacken und fortbringen von Nachbarskatzen ist genauso strafrechtlich verfolgbar wie das unbefugte Betreten von fremden Grundstücken.😉
 
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