Nachbar zerrt mich vor Schiedsmann ...

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Seinen Garten einzäunen... nun, zumindest wäre das eine Lösung, die man vor dem Schiedsmann vorschlagen könnte. Im Augenblick sieht es ja so aus, als ob der ziemlich auf der Seite der Nachbarn steht. Anders kann ich mir so einen dämlichen Vorschlag, das die Katzen ins Tierheim sollen, nicht erklären.

Wenn der Nachbar jetzt aber alle Vorschläge ablehnt und gegen alles dagegen ist, müßte eine neutrale Person auch sehen, das mit dem nicht zu reden ist und er nur auf Streit aus ist.

Übrigens, ich weiß nicht, wie groß bei dir ein Nutzgarten sein sollte. Aber Gemüse für den Hausgebrauch kann man durchaus auf 20 m² ziehen.
Das ist also keinesfalls ein Argument.

Und bei Gartengrößen von 400 m² ist das von meiner Sicht her auch eher weniger ländlich.

So ganz sicher bin ich mir nach deinen Posts ehrlich gesagt gar nicht, ob du wirklich eine einvernehmliche Lösung suchst, oder doch eher Richtung "ich habe eh recht, der Nachbar kann machen, was er will, hilft nix, weil ich recht habe" gehst.

Und wegen vergiften - immerhin werfen sie schon mit Steinen nach den Katzen. Noch sind es kleine, weißt du sicher, das es so bleibt?

Oder schenk ihm einen Katzenschreck für seine Beete. Such mal danach, gibt es einiges.
 
A

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Vergiften ? Ich hoffe das er hier nicht mitliest . Andersrum glaube ich nicht das er so intelligent ist nach seinen bisherigen Auftritten . Siehe kot aufs Auto . Wenn ich es drauf angelegt hätte dann wäre der A1 meiner Freundin hinten neu lackiert ....


Aber es geht mir nur um das Wohl der mietzen ...

Na ja, du schreibst, sie werfen Steine. Da muss nur einer mal ungeschickt ins Genick oder an den Kopf fliegen.
Vergiften war jetzt nur ein Beispiel.
Über die Jahre hört man leider die schlimmsten Dinge von anderen Katzenhaltern, sodass vieles dann nichtmehr so unwahrscheinlich zu sein scheint.
 
Ich habe ihm Katzenschreck geschenkt - steht auch im Post . Er ist nur nicht in der Lage es einzusetzen . Da steht ja drauf das es großflächig aufgebracht werden soll . Er hat es ja nur rund rum gestreut ....

Ich wollte ihm die Netze bezahlen , so ist es ja nicht ....

Und wie gesagt wen stört es wenn meine Katzen da lang laufen . Alle anderen Katzen aus der Nachbarschaft laufen da auch lang .

Er tut so als ob es bei ihm erst Katzen gibt seit dem wir unsere haben .
Und wenn er mir nachweißt das meine Katzen einen Schaden gemacht haben , Foto während der tat , dann bezahl ich das auch . Nur wenn da mal eine Blumenzwiebel rausgefühlt wird Grab ich die wieder ein und gut .

Ich hab da kein Verständnis für . Aber das die kleinen auch Mäuse aus dem Garten holen ist doch auch nicht schlecht
 
du gefährdest so aber deine Katzen - das siehst du schon, oder?
dein Nachbar möchte nicht mit sich reden lassen - er will deine Katzen nicht im seinem Garten haben. Es ist ihm anscheinend egal, dass das noch andere Katzen hin können ....
Was ist denn daran so schlimm, wenn du deinen Garten sicherst, damit dein Nachbar eben nicht deinen Katzen weiterhin etwas antun kann - denn das haben sie mit der Steinwurf-Aktion ja schon gemacht ...
 
Nun ging die Gartensaison los und ein Nachbar sprach mich an das die Katzen seinen Nutzgarten als Katzenklo missbrauchen . Ich sagte dann das ich mir mal etwas überlege .
Tage später erwischte meine Freundin die Nachbarin dabei das sie kleine Steine nach den Katzen warf . Sie sprach Sie an und bekam ein leck mich am A**** !!!
Steine nach den Katzen zu werfen ist natürlich absolut nicht OK!
Aber ich denke jeder Gartenbesitzer (ob selbst Katzenhalter oder nicht) kennt das, dass die mühsam feinsäuberlich zur Aussaat vorbereiteten Beete von den Katzen als Klo missbraucht werden. Aus Katzensicht total verständlich, das ist toller lockerer feinkrümeliger Boden, womöglich auch noch mit Hornspänen, Kompost etc. entsprechend "beduftet"...
Wir hatten auch schon bevor wir uns selbst Katzen zugelegt haben Katzendreck in den frischen Beeten. Gibt ja auch genug Freigänger hier. Hauptsächlich aber von Nachbarskatz.
Nervig wird's halt dann, wenn man schon etwas ausgesät hat, denn das weiss Katz ja nicht und buddelt alles um. Wenn die Pflanzen größer sind oder wenn man gleich Jungpflanzen nimmt (bei Tomaten z.B.) wird katzenseits aber dann meist Rücksicht genommen (zumindest unserer Erfahrung nach).
Klassisch hilft dagegeben eben das Abdecken mit einem Netz oder - typisch für Frühbeete - mit geeigneter Folie (hat natürlich auch den Vorteil dass die Saat besser angeht). Ich selbst hab auch schon die "Vietnam-Methode" angewandt, d.h. einfach kleine Stecken in regelmässigen Abständen ins Beet gesteckt so dass kein Katzenärschle durchpasst.

Vielleicht hättest Du dem Nachbarn gleich zu diesem Zeitpunkt Soforthilfe anbieten sollen, und wenn's nur wäre die Köttel aus den Beeten zu holen.
Das ist echt 'ne Drecksarbeit die niemand gerne macht.

Und es sind nur unsere !!! Obwohl hier bestimmt noch 5 Katzen von den Nachbarn rumschleichen .
Wenn Ihr die direkten Nachbarn seid ist die Wahrscheinlichkeit schon recht hoch dass zumindest ein relativ gesehen größerer Anteil von Euren Katzen stammt.

Es hat zwei Tage gedauert und dann Stand der Schiedsmann vor der Tür .
Wie lange hat's denn bei Dir insgesamt gedauert von "ich überleg mir mal was" bis zum Steinchenwerfen und letztendlich Deiner Nachfrage was denn genau loswäre?
Ich hab grad auch so 'ne Nachbarschafts-Streitpotential-Geschichte bezüglich Hecke. Aber nachdem der Nachbar sich beschwert hat, habe ich letztendlich direkt einen Gärtner beauftragt, nötig isses ja, das Problem ist nur dass wir's nicht selbst machen können. Das hat er zwischenzeitlich natürlich auch erfahren mit der Ratschlag sich selbst dranzuhängen was sein Gebüsch im weiteren Verlauf der Grundstücksgrenze angeht (der fragliche Gärtner ist beiderseits bekannt und vertrauenswürdig).
Mir geht da auch jedesmal der Hut hoch bei sowas und die Diplomatie flöten.
Da muss man dann echt aufpassen dass sich das nicht hochschaukelt.
Aber wir sind nun mal Nachbarn und müssen noch 'ne Weile gut miteinander auskommen.

Zu allem Überfluss wurden dann unsere Sachen mit Kot aus seinem Garten bombardiert .( Bild 3 und 4 )
Hm. Ich schmeiss immer freudig die blöden Kiefernzapfen vom Nachbarn rüber auf sein Grundstück...

Zweiter Vorschlag von Mir wir bauen über die Beete einen Rahmen und legen da ein Netz drauf . Seine Frau meinte die Katzen zerreißen diese und er sagte das er sich durch Netze in Seiner Freiheit beschränkt fühlt da er sich auf seinem Grundstück frei bewegen will . Also abgelehnt .
Die Netze brauchst Du ja nur eine gewisse Zeit lang.
Und für die Pflanzen interessieren sich die Katzen normalerweise dann ohnehin nicht, wenn sich grad nicht Mäuse drin verstecken.
Überhaupt ist das ein saisonales Problem wenn Du mich als Katzenhalterin und Gartenbesitzerin (mit nur wenig Gemüseanbau) frägst.

Ein Käfig kam vom Schiedsmann aber wie gesagt das hilft den Tieren nicht .
Käfig für die Katzen? Oder wie ist das gemeint?

... mein Nachbar sagte nachdem der Schiedsmann eine kosten Übernahme ins Spiel gebracht hat das seine Sämereien von uns auch ersetzt werden müssen und das er das nicht einsieht .
Na dann bezahl ihm halt die paar Euro. Oder ist das so exotisch was er da anbaut?

Zum Ende hat er noch ein Urteil vom Amtsgericht Ulm hervorgezaubert wo drin steht das wir nur eine Katze halten dürfen . Ich habe Urteile woraus hervor geht das im Ländlichen Raum eigentlich kaum Beschränkungen möglich sind .
Und es wird noch hunderte von anderen Urteilen geben.
So ein Amtsgerichtsurteil sagt nicht viel aus, das kann beim nächsten Mal komplett ungekehrt ausfallen.

Und das waren incl. Impfungen auch mal 400€ die wir investiert haben .
Das ist super dass ihr das gemacht hat, hat aber keinerlei Einfluss auf das Problem mit dem Nachbarn.

Wir haben jetzt hier einen 2 m² Sandkasten stehen den die Katzen auch benutzen .
Na also, da sind die Chancen dann doch gut dass das bevorzugt wird.

Wir sind da jedenfalls auseinander gegangen mit der Ankündigung von meinem Nachbarn das er weiter gegen uns gerichtlich vorgehen will .
Da bin ich schon gespannt.

Hat denn jemand Erfahrung was mir da drohen kann wenn er echt vor Gericht geht oder hat jemand einen Ähnlichen Fall ???
Ich glaube nicht dass Du Dir da große Sorgen machen musst - Deinerseits einen geeigneten Zaun zu setzen wäre aber vermutlich ein sinnvolles Angebot zur Einigung. Läuft doch eh auf einen Vergleich raus.
Viel mehr Sorge hätte ich da auch eher darum dass die Steine größer werden könnten bzw. andere Mittel gefunden werden.
 
Also sehr Interessant Eure Meinungen und Vorschläge . Ich denke die drei Rabauken wissen was Sie tun und ich kann und will nicht einem Quertreiber hier im Ort noch in die Karten Spielen .

Was den Zaun betrifft kann ich sagen das da ein Zaun ist der ggf. nur erhöht werden muss - nur warum sollte ich das Zahlen , von mir aus dürfen die Katzen dort lang laufen .Dabei werden Sie wohl nicht so viel zerstören ....

Wenn ich mich jetzt einzäune dann grenze ich mich von den anderen Nachbarn auch ab , die wiederum keinerlei Problem mit unseren Katzen haben . Das kann ich nicht oft genug sagen .

Hab heute auch mi meinem Anwalt gesprochen der dazu sagt das ohne Beweise ( Fotos ) nicht möglich ist mir was zu wollen . Der Streitwert dürfte auch so gering sein das ein Gericht die klage gar nicht erst zu lässt .
Was das Kot werfen betrifft könnte ich eine Unterlassung von Ihm Einklagen da der A1 doch schon einen Wert darstellt .

Mein anderer Nachbar hat mir dann auch gesagt das wir in der aller größten Not die Katzen in der Nachbarschaft zu "Verschenken" - das die sich dann alle hier aufhalten ist ebend Pech für den Nachbarn , den Bösen Nachbarn
 
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Was den Zaun betrifft kann ich sagen das da ein Zaun ist der ggf. nur erhöht werden muss - nur warum sollte ich das Zahlen , von mir aus dürfen die Katzen dort lang laufen .Dabei werden Sie wohl nicht so viel zerstören ....
Es geht ja nicht ums Durchlaufen sondern ums "Ins Beet kötteln".
Und dass das irgendwie reduziert wird sollte Dir schon am Herzen liegen, letztendlich weisst Du doch selbst dass das auf jeden Fall mehr in DEINE Verantwortung gehört als in die des Nachbarns.
Ein entsprechender Zaun kann da helfen, denn wenn der erste Weg raus aus dem Haus zum Beet des Nachbarn geht um dort zu kötteln wär's wohl besser das irgendwie umzuleiten. Und dass das möglich ist weiss ich aus eigener Erfahrung.

Wenn ich mich jetzt einzäune dann grenze ich mich von den anderen Nachbarn auch ab , die wiederum keinerlei Problem mit unseren Katzen haben . Das kann ich nicht oft genug sagen .
Sieh's mal aus der anderen Perspektive: Die Nachbarn tolerieren Dein Verhalten. Müssen sie aber nicht. Damit's keinen Ärger gibt solltest DU als Katzenhalter schon ein Auge drauf haben dass sich niemand belästigt fühlt und notfalls eben auch mal Nachbarsbeete entkötteln bzw. Umleitungen bauen.

Hab heute auch mi meinem Anwalt gesprochen der dazu sagt das ohne Beweise ( Fotos ) nicht möglich ist mir was zu wollen .
Stimmt.
Das wird aber wohl den Nachbarn nicht besänftigen. Und was passiert wenn jemand sich von Vater Staat benachteiligt fühlt und seine gefühlten "Rechte" selbst in die Hand nimmt wissen wir ja alle.
Wohnst Du zur Miete oder in Eigentum?
 
Also es gab schon mehrere Klagen, weil die Katzen beim Nachbarn alles vollgekackt haben. Sowas nennt sich Unterlassungsklage (auf eben Abschaffung der Freigängerhaltung).

Ein relativ aktuelles Beispiel dafür vom AG Westerstede, U.v. 21.10.2010, AZ 22 C 565 /10 II - dort wurde am Ende sogar nur eine Katze als zumutbar angesehen (der Nachbar hatte zwei), es ging hauptsächlich um die Vershcmtuzung durch Katzenurin und Kot nebst der Zerstörung einiger Beetpflanzen/Gemüse usw. (geringer Wert). Ging dann noch in die Berufung, da waren dann zwei Katzen doch okay.

Was ich damit sagen will, es geht ja nicht nur um die Beetpflanzen, sondern auch den Unterlassungsanspruch. Dieser hat auch einen Gegenwert. Und sowas wird auch verhandelt. Von daher kann ich die Aussage dieses Anwaltes nicht nachvollziehen.
 
< es handelt ich hier um Eigentum >

Schon Richtig , allerdings sind wir keine Bananenrepublik und es sollten schon Beweise da sein !!!!

Meinen Sandkasten nehmen die drei ganz gut an .
Um es nochmal Deutlich zu machen , ich hab ...

Den Ausgang der drei eingeschränkt
Katzenschreck gekauft
ein Großes Klo hingestellt
Netze angeboten

das Amtsgericht Bonn hat z.b. entschieden AZ. : 11 C 463/84

" Wer sich durch fremde Katzen in seinem Garten gestört fühlt , ist empfindlicher als der normale Durchschnittsbürger . Das überspitzte Empfinden eines Gestörten kann aber nicht dazu führen , das ein Katzenbesitzer seine Tiere nicht mehr Artgerecht halten kann . Auslauf ist für viele Hauskatzen artgerecht "

Wie kann ein Mensch eine Pflanze über ein Wirbeltier stellen ?

Ich habe irgendwie etwas mehr Verständnis erwartet , aber wie gesagt die Meinungen finde ich trotzdem interessant und ich bitte weiterhin um Wortmeldungen .
 
Was denn für Beweise. Die Scheiße liegt doch im Garten des Nachbarn oder was hat er dir da an dein Auto geworfen? 😀

Das Urteil von dir ist von 1984 sein. Das ist schon etwas sehr alt. 😉 und es ging um eine Katze. Wie gesagt, der "Trend" ist schon, dass 1-2 Katzen akzeptiert werden müssen. Aber du hast 4.
 
@doppelpack < Du willst mir also im Ernst erzählen das seit 20 Jahren ( so lange wohne ich hier ) keine Katze in seinen Garten geschissen hat 😕

Hier sind rund rum ca. 8 Katzen die ich bei Ihrem Durchmarsch durch unser Grundstück sehe ( hab eine Überwachungscam mit bewegungserkennung ) .
Das fällt mir schwer zu glauben .

Ich wusste nicht das Urteile von 1984 nicht mehr Gültig sind ....

:reallysad:
 
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das Amtsgericht Bonn hat z.b. entschieden AZ. : 11 C 463/84

" Wer sich durch fremde Katzen in seinem Garten gestört fühlt , ist empfindlicher als der normale Durchschnittsbürger . Das überspitzte Empfinden eines Gestörten kann aber nicht dazu führen , das ein Katzenbesitzer seine Tiere nicht mehr Artgerecht halten kann . Auslauf ist für viele Hauskatzen artgerecht ".

Danke für die Einstellung dieses Urteil, leider auch aus aktuellen Anlass.

Gruß
 
Urteile von irgendwelchen AGs oder LGs haben sowieso keine "Gültigkeit" für andere Gerichte. Dass mal vorweg. Dann ist jeder Einzelfall anders. Zu guter Letzt ging es mir bei dem Hinweis auf 1984 aber mehr auf die Besiedlungsentwicklung. So schreibst du ja, es wäre ländlich. Am Ende sind es aber nur 400qm und direkt angrenzende Nachbargärten. Wir haben 1500qm reinen Garten und es ist auch alles andere als ländlich. Das wiederum ist dann bei der Entscheidung aber ein wichtiger Faktor.
Und nein, wir reden scheinbar ständig aneinander vorbei. Ich wollte mit meiner Aussage nur sagen, dass es grundsätzlich erstmal ausreicht, dass der Kot im Nachbargarten liegt. Ganz egal, welche Katze da nachher hingemacht hat. Erstmal reicht diese Verschmutzung für eine Klage. Wie es dann später materiell-rechtlich aussieht, ist eine andere Frage.
 
Aber versteh ich es richtig, dass die Katzen sowieso schon dort waren und auch durch die Gärten gelatscht wären, wenn ihr sie nicht aufgenommen hättet? Sich sogar noch vermehrt hätten, und damit das Problem vervielfacht hätten? Dein Ärger ist mM nach sehr verständlich und ich würde auch keinen Käfig rund um mein Grundstück bauen, nur weil der Nachbar Salat anpflanzt - was macht er denn bei Schnecken und Vögel und anderen wildlebenden Tieren?
Ich weiß, das hilft dir nicht weiter, aber zumindest teile ich deinen Unmut!
 
Mein Anwalt sieht das irgendwie anders , ohne Beweise kann er mir keinen kot auf das Auto /Grundsück werfen .

Das darf er grundsätzlich nicht egal wo der Kot herkommt . Damit macht er sich strafbar !!!:grin:

@ balutti du hast es erkannt . Ich habe hier nachts Waschbären , Füchse , Igel von denen ich nicht weiß wo die hingehen wenn die hier über das Grundstück laufen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Anwalt sieht das irgendwie anders , ohne Beweise kann er mir keinen kot auf das Auto /Grundsück werfen .

Das darf er grundsätzlich nicht egal wo der Kot herkommt . Damit macht er sich strafbar !!!:grin:

Das habe ich doch schon vor Seiten geschrieben. Natürlich darf er dir keinen Kot aufs Auto werfen!!!!, das ist Sachbeschädigung. Ebenso wenig darf man dich beleidigen. Das wäre ja schöne Selbstjustiz. 😀

Wie gesagt, ich spreche von einer möglichen Klage.
 
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@ kater_mikesch

Viel Erfolg bei diesem Streit, bzw. einer evtl. Klage. So etwas braucht echt keiner!

Gruß
 
Kater Mikesch, er sollte zumindest beweisen, dass deine Katzen gekotet haben, es wäre ja noch schöner, wenn es dann langt, dass man Katzen hat um für alles belangt zu werden.

Ich habe auch einen sehr unausgeglichenen Nachbarn, man kann solch Leuten auch nicht ständig und mit allem nachgeben, sie finden sowieso immer wieder etwas was man nach ihren Vorstellungen umsetzen sollte, dabei sind nur sie selber das eigentliche Problem.

Nachbarschaftsrecht spielt bzgl. der Katzenanzahl auch mit rein, je nach Bundesland muss der Nachbar eine bestimmte Katzenanzahl (in Thür. sind es 3) gleichzeitig in seinem Garten ''dulden''.

Als wirksame Katzenvertreibung habe ich von Kaffeesatz im Beet gelesen.

Dieses hatte ich mir mal aus dem Forum gespeichert, ist gut erläutert mit ein paar Urteilen:
''Ich bin ja vom Fach und kann dir von der Rechtsprechung die Tage was raussuchen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass es im Nachbarrecht (das ist das Rechtsgebiet, das Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn, nicht aber Wohnungsnachbarn - dies wäre dann Mietrecht - behandelt) auch sehr viel örtliche Rechtsprechung beinhaltet. Schreib mir doch mal ne PN, wo in etwa ihr wohnt (Wohnort), und dann kann ich schauen, ob es für die Region aktuelle Rechtsprechung gibt.

Generell gilt schon, dass in einer ländlichen Gegend die Nachbarn das Betreten ihres Grundstücks durch eine begrenzte Zahl von Katzen dulden müssen. Nicht aber (beispielsweise) dass die Katzen das Haus betreten und wohlmöglich ins Wohnzimmer pinkeln. Der Nachbar, der die konkrete Katze nicht dulden möchte (oder muss), muss dann aber auch genau den korrekten Katzenhalter (Nachbarn) verklagen und kann sich nicht einfach irgendwen rausgreifen und diesem alle Katzen der Nachbarschaft andichten.

Von der Beweislage her ist es mit den Katzen ähnlich wie z. B. bei Nachbarn, die miteinander Stress wegen Lärm haben: wenn der eine Nachbar (egal ob Grundstück oder Wohnung) ewig Party macht bis 3 Uhr früh, muss das geplagte Lärmopfer ein genaues Protokoll führen, von wann bis wann an welchem Datum und mit welcher Lautstärke (und aus welcher Richtung!!) der Lärm kam. Natürlich wird man bei der Poolparty den Lärm genauer lokalisieren können als einem großen Appartmenthaus mit 10 Wohnungen pro Flur. Und genauso ist es mit den Katzen: in ländlicher Umgebung, wohlmöglich noch mit Landwirtschaft zwei Häuser weiter, sind die rumlaufenden Katzen letztlich wie Lärm auf einem Hausflur mit 100 Wohnungen.
Aber, wie gesagt, es kommt auf den konkreten Fall und die konkrete Rechtsprechung (soweit örtlich vorhanden) an.LG''
'' Re: Freigänger - Rechte und Pflichten
Jetzt bin ich endlich dazu gekommen, mal die Rechtsprechung anzugucken (sorry, vorher kam immer wieder was dazwischen..... ).

Dass Katzen des Nachbars auf dem eigenen Grundstück geduldet werden müssen, jedenfalls in Maßen, ist schon lange Rechtsprechung. Aber, wie der Jurist sagt (zwei Juristen: drei Meinungen.... ): es kommt darauf an! Daher hier jetzt der Crashkurs in Katzenrecht:

Jeder Grundstückseigentümer darf sogenannte "Immissionen" (wie Lärm, Staub, Gerüche u. ä., also z. B.: Kirchenglockengeläute, Gestank von der Müllkippe, den Rauch von Nachbars Grillen) beseitigen lassen, die sein Grundstück stören. § 1004 BGB. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Immission nicht älter ist als der Nachbar (= wer sein Haus direkt neben einer vorhandenen Kirche oder Müllkippe baut, hat Pech gehabt).
Katzen sind sog. "Grobimmissionen" (habe ich mir nicht ausgedacht!), also etwas Körperliches und nicht nur wie feiner Staub oder ein reiner Geruch. Im ländlichen Bereich sind freilaufende Katzen etwas Normales, was eben gewissermaßen auch zur Örtlichkeit gehört, losgelöst von der "Person" der Katze A oder der Katze B. Daher müssen jedenfalls in ländlichen Gegenden Katzen auch auf einem Privatgrundstück geduldet werden. Diese Rechtsmeinung wird schon seit den 1980er Jahren oder noch länger von den Gerichten vertreten.
Aber auch hier gilt: Grundstück und Haus sind zwei Paar Schuhe, d. h. das Betreten des Hauses durch Nachbars Katze muss der Grundstückseigentümer nicht dulden, nur dass die Katze auf seinem Grundstück rumläuft (incl. Balkon oder Terrasse im Einzelfall). Und Hinterlasschaften wie das Ausgraben von Blumen oder Koten bzw. Urinieren auf die Beete usw. zählt zu dem, was der Grundstückseigentümer dulden muss. Jedenfalls, sofern die Zahl der Katzen begrenzt ist (1-2 Katzen sind da immer auf der sicheren Seite; ganze Clans von Nachbars Reiterhof dagegen irgendwann nicht mehr).
Ich fang zeitlich jetzt mal von hinten an:
Landgericht Lüneburg vom 27.01.2000: generelle Duldungspflicht der Katzen auf dem Grundstück, aber nicht, dass das Auto beschädigt wird, weil die Katze darauf schläft (hier: Golf Cabrio oder ähnlich empfindlich, so dass die Krallen Kratzer hinterließen). Der Grundstückseigentümer hat gegen Nachbars Katze daher einen sog. Unterlassungsanspruch, aber nur für das Auto.
Amtsgericht Bremen vom 04.09.2003: In reinen Wohngebieten (= Einfamilienhaussiedlungen im städtischen Zusammenhang, also nicht ländlich-sittlich) müssen zwei Katzen auf dem Grundstück geduldet werden.
Landgericht Bonn vom 06.10.2009: In einer Eigentumswohnanlage muss das Betreten des eigenen Balkons bzw. Terrasse von Nachbars Katze geduldet werden (2 Katzen), aber nicht, dass die Katze in die Wohnung kommt und sich dort unmanierlich benimmt. Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass die Katze über dem Kläger wohnte und von obendrüber auf Balkon oder Terrasse des Klägers und dann in den Garten marschierte, kletterte oder schlich. Und dabei machte sie anscheinend auch mal einen Abstecher in die Klägerwohnung.
Landgericht Oldenburg vom 29.07.2011: wie die generelle Rechtsprechung: es kommt zuallererst auf die Umgebung an (ländlich usw.). Aber: es kommt nicht so sehr auf die Zahl der rumlaufenden Katzen an, sondern zuerst auf die Umgebung, so dass mitten in der Stadt die Duldung der Katze entfallen könnte.
Amtsgericht Offenbach vom 25.07.2012: wie die generelle Rechtsprechung: in ländlichen Gebieten sind die Hinterlassenschaften von einer oder zwei freilaufenden Katzen irrelevant, selbst wenn der Kot nicht von der Katze verbuddelt würde.

Für deine konkrete Gegend konnte ich nun nicht direkt was finden, aber ihr wohnt ja nicht direkt am Brandenburger Tor in Berlin, sondern auch in aufgelockerter Bebauung, wenn ich das richtig verstanden habe. Also eher Einfamilienhausgegend bzw. freistehende Häuser mit Gärten umrum? Dann hat eure fiese Nachbarin schon aus diesem Grund mit Zitronen gehandelt, wenn sie die Kater aus ihrem Garten raushaben will, und als weiteres hat sie noch das Beweisproblem, welche von Nachbars Katzen (also von welchem Nachbarn!) die Hinterlassenschaften hinterlassen hat.

Ich hoffe, ich habe das jetzt einigermaßen verständlich beschrieben (bei den Urteilen ist immer der Blickwinkel vom Kläger aus, also dem Katzenfeind, der die Miezen weg haben will) und du kannst aufhören, dir Gedanken um die Nachbarin zu machen.

LG

_________________
Tini & das Dreimäderlhaus

& die Sternchen Nicker, Nero & die Bezaubernde Jeannie

''
 
Na da qualmt mir jetzt die Birne :yeah:

Kann aber auch am Wetter liegen . Ich erlese aus den Ausführungen von rim das was mir mein Anwalt auch gesagt hat . Dies betrifft die Duldung und auch die beweispflicht .

Mir ist klar das das Amtsgericht Holzminden letztendlich selbst entscheiden muss ob eine Klage zugelassen wird oder nicht .
Von den vier Katzen sind auch nur drei dort unterwegs . Der alte Kater hat keinen Bock auf rumlaufen nebenan .

Und wie gesagt , was soll ich als Schaden anerkennen ? Das eine Katze über das Beet läuft und ev. Da hin kotet ? Was ist das dann Wert ?

Ich muss einfach abwarten , oder ich gewöhne den dreien ein Halsband an und versehe sie mit einem GPS Sender . Dann kann ich klar nachweisen wie oft und ob unsere Katzen sich dort rumtreiben .
Das kann allerdings auch eine Weile dauern bis die drei sich daran gewöhnt haben 😱
 
Als wirksame Katzenvertreibung habe ich von Kaffeesatz im Beet gelesen.
Wir haben jede Menge Kaffeesatz in den frischen Beeten weil wir den als Kompost und gegen Schnecken beigeben - das hat die Katzen bisher keinen Millimeter am buddeln gehindert, eher im Gegenteil.
 

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