Unkooperativ Nachbarn, wie ist die Rechtslage?

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Ok, Missverständnis, ich hab gedacht du gehst durch das Loch.
Entschuldigung, in dem Fall ist das natürlich nicht dreist.
Nein, zur Zeit gehen ich noch nicht mal da zur Türklingel, ich habe da Hausverbot. Wer das missachtet macht sich strafbar.
 
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Also, bei 8 von 10 Nachbarn haben wir gefragt, und dürfen dauerhaft deren Grünstücke betreten, auch wenn sie nicht da sind. Eine Nachbarin will immer gefragt werden, und auch mitgehen, was vollkommen o.k. ist. Und dann gibt es halt diesen einen Problemfall.

Und das Kätzchen wird auch nicht jeden Tag beim gleichen Nachbarn abgeholt. Bei unserem Problemfall dürfte ich zwei mal aufs Grundstück, einmal war sie in deren Garage eingesperrt, und dann kam es zum Verbot. Das ganze geschah innerhalb von von 18 Monaten, und da kann man wohl kaum von einer Belästigung sprechen, m.E.

2-3mal in 18 Monaten ist wirklich nicht so viel. Da habe ich mir bei eurer leidenschaftlichen Freigängerin und der Info „mehrfach“ auch etwas „mehr“ vorgestellt. Da gibt es durchaus Katzen, die täglich abgeholt werden müssen.

Wenn du anhand des Senders eindeutig ausmachen kannst, dass eure Katze eingesperrt ist, wird euer Nachbar hoffentlich zugänglich sein und ihr würdet sicherlich Unterstützung bekommen. Bei deutlichen Spuren, die auf eine Verletzung hinweisen, kann ich mir das auch vorstellen.
Alles andere würde ich rechtlich klären lassen. Das hilft euch in der Situation selbst aber auch nur bedingt weiter, weil ihr euren Rechtsanspruch im Zweifel erst einmal durchsetzen lassen müsstet.
 
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Das Problem wird eben sein, wenn sich Nachbarn wehren. Und das können sie mit einer Verfügung, dass deine Katze nicht mehr den Garten betreten darf. Dann wird es leider richtig teuer, denn jedesmal, wenn du das mißachtest (so wird das gehandhabt, weil du ja die Katze daran hindern musst), können sie mit der Verfügung von dir Geld einfordern.

Ich kann dir nur dazu raten, eine friedliche Lösung zu suchen, denn letztendlich sitzen alle außerhalb eures Grundstücks am längeren Hebel, denn dulden muss das niemand, dass eure Katze durch deren Gärten streift. Wenn euch die Gartensicherung zu teuer ist, vielleicht der Katze beibringen, an der Leine zu gehen? Ich kann mit meiner Katze spazierengehen, sie läuft richtig zuverlässig im Geschirr mit. Das muss man aber üben.
 
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Also ich würde mir das auch verbitten, dass Nachbarn nach Gutdünken auf meinem Grundstück herumstreifen. Weshalb sie das wollen, wäre für mich völlig unerheblich. (Bei mir geht das aber auch nicht, weil ich einen hohen Zaun habe und das Tor immer abgeschlossen ist, damit niemand auf die Idee kommt die Hunde rauszulassen.)

Ich würde anbieten, das Tier vom Grundstück zu scheuchen. Allerdings nicht sofort, sondern nur, wenn es wirklich notwendig ist, also wenn die Katze eingesperrt oder verletzt ist. Sitzt sie da einfach nur rum, könntest du bei mir gerne von außen rufen und locken, aber ich würde keinen Anlass sehen, mich an der Aktion zu beteiligen.

Am einfachsten wird es sein, wenn du a) deinen Garten sicherst oder b) am Rückruf arbeitest oder c) einfach mit einer gewissen Unsicherheit lebst. Wenn du weißt, dass sich die Katze auf dem Nachbargrundstück aufhält, ist sie mit relativer Sicherheit nicht in unmittelbarer Gefahr. Irgendwann wird sie von selbst zurückkommen.
 
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2-3mal in 18 Monaten ist wirklich nicht so viel. Da habe ich mir bei eurer leidenschaftlichen Freigängerin und der Info „mehrfach“ auch etwas „mehr“ vorgestellt. Da gibt es durchaus Katzen, die täglich abgeholt werden müssen.

Wenn du anhand des Senders eindeutig ausmachen kannst, dass eure Katze eingesperrt ist, wird euer Nachbar hoffentlich zugänglich sein und ihr würdet sicherlich Unterstützung bekommen. Bei deutlichen Spuren, die auf eine Verletzung hinweisen, kann ich mir das auch vorstellen.
Alles andere würde ich rechtlich klären lassen. Das hilft euch in der Situation selbst aber auch nur bedingt weiter, weil ihr euren Rechtsanspruch im Zweifel erst einmal durchsetzen lassen müsstet.
Wenn ich sie holen , ist sie meistens woandere
Also ich würde mir das auch verbitten, dass Nachbarn nach Gutdünken auf meinem Grundstück herumstreifen. Weshalb sie das wollen, wäre für mich völlig unerheblich. (Bei mir geht das aber auch nicht, weil ich einen hohen Zaun habe und das Tor immer abgeschlossen ist, damit niemand auf die Idee kommt die Hunde rauszulassen.)

Ich würde anbieten, das Tier vom Grundstück zu scheuchen. Allerdings nicht sofort, sondern nur, wenn es wirklich notwendig ist, also wenn die Katze eingesperrt oder verletzt ist. Sitzt sie da einfach nur rum, könntest du bei mir gerne von außen rufen und locken, aber ich würde keinen Anlass sehen, mich an der Aktion zu beteiligen.

Am einfachsten wird es sein, wenn du a) deinen Garten sicherst oder b) am Rückruf arbeitest oder c) einfach mit einer gewissen Unsicherheit lebst. Wenn du weißt, dass sich die Katze auf dem Nachbargrundstück aufhält, ist sie mit relativer Sicherheit nicht in unmittelbarer Gefahr. Irgendwann wird sie von selbst zurückkommen.
Das ist Dein gutes Recht, was ich auch immer respektieren werde um mich nicht strafbar zu machen!

Alles andere kann man in vernünftigen Gesprächen abklären, meistens jedenfalls.
 
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Das ganze geschah innerhalb von von 18 Monaten, und da kann man wohl kaum von einer Belästigung sprechen, m.E.

Deines Erachtens.
Aber für den Anderen kann es eben sich schon einschränkend anfühlen. Zumal man ja auch nicht vorhersehen kann ob die Katze nicht doch auch öfter mal dort auftaucht und wie häufig du dann letztendlich dort in den privaten Bereich eindringen würdest.

Ein ganz einfaches Beispiel z.B wo oder warum ich mich durch sowas z.b etwas eingeschränkt fühlen würde.

Unser Garten ist von Aussen nicht einsehbar. Wir haben nachen hinten zum Garten raus, breite Fensterfronten eingesetzt. Will heissen, wenn man im Garten bei uns ist, kann man weite Teile unseres Hauses einsehen.
Nun habe ich z.B die leidige Angewohnheit, stets zu vergessen mir die frische Kleidung gleich mit ins Bad zu nehmen. Somit tuckere ich unbekleidet oder maximal mit einem Handtuch umwickelt vom Bad durchs Haus aus zum Kleiderschrank und krusche dann meine Klamotten zusammen. Dabei kann man mich vom aussen im Garten durch die Fenster sehen.
Wenn da nun jederzeit fremde Menschen im Garten rumturnen könnten, wäre mir das doch etwas unangenehm, dass diese mir auch immer in Haus gucken könnten, wenn ich gerade nackig durch Selbiges wusel. Ich würde mich in meiner Gewohnheit und Freiheit hier doch etwas eingeschränkt fühlen, wenn ich blanko einfach den Nachbarn erlauben würde meinen Garten zu betreten um die Katze, den Ball oder was weiß ich nicht immer spontan einsammeln zu können.

Was und warum Jemand nicht möchte das Fremde unangekündigt in privaten Bereich auftauchen, sind recht individuell aber sind hier einfach zu akzeptieren. Es geht dich nichts an warum und weshlab, sich da Jemand belästigt fühlt. Auch wenn es nur darum geht gelegentlich eine Katze einzusammeln.

Andersherum betrachtet hat auch der Nachbar z.B keine Handhabe zu unterbinden, dass deine Katze da auf dem Grunstück rumturnt. Er muss das hinnehmen und kann so gut wie nichts dagegen tun. Völlig egal ob er Katzen mag oder nicht, er muss hinnehmen, dass Freigängerkatzen durch sein Gelände stromern.

Wenn der Nachbar nicht will, dass du unagekündigt auf seinem Grunstück bist um deine Katze zu suchen, dann ist das schade, aber das ist einfach hinzunehmen. Wie gesagt im Gegenzug hat der Nachbar auch keine Handhabe zu unterbinden, dass Freigängerkatzen sich auf seinem Grunstück aufhalten, er muss das eben auch leider hinnehmen ober nun will oder nicht. Lediglich, wenn deine Katze da was kaputt macht, hätte er in der Theorie zumindest die Chance, dir den Schaden in Rechnung zu stellen.
 
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Das Problem wird eben sein, wenn sich Nachbarn wehren. Und das können sie mit einer Verfügung, dass deine Katze nicht mehr den Garten betreten darf. Dann wird es leider richtig teuer, denn jedesmal, wenn du das mißachtest (so wird das gehandhabt, weil du ja die Katze daran hindern musst), können sie mit der Verfügung von dir Geld einfordern.

Ich kann dir nur dazu raten, eine friedliche Lösung zu suchen, denn letztendlich sitzen alle außerhalb eures Grundstücks am längeren Hebel, denn dulden muss das niemand, dass eure Katze durch deren Gärten streift. Wenn euch die Gartensicherung zu teuer ist, vielleicht der Katze beibringen, an der Leine zu gehen? Ich kann mit meiner Katze spazierengehen, sie läuft richtig zuverlässig im Geschirr mit. Das muss man aber üben.

Also mit der friedlichen Lösung gehe ich zu 100% konform. Mit den anderen Absätzen nicht unbedingt, es besteht eine Duldungsflicht für Grundstückeigentümer, und zwar für einzelne Freigängerkatzen, es besteht auch grundsätzlich die Pflicht das Nachbarn im guten Willen miteinander umgehen. Na gut hier kann man sagen, dass Papier ist geduldig.

Wo wir total dagegen sind, obwohl das unsere Katze bestimmt jetzt schon machen würde, dass wir sie wie einen Hund ausführen. Das ist überhaupt nicht artgerecht, und auch gefährlich wenn wirkliche Hunde den Weg kreuzen.

Ganz allgemein: Ohne jetzt speziell auf Antworten eingehen zu wollen, dass gehört sich nicht, ich habe gefragt und Antworten bekommen, und das ist schon mal sehr gut, ich bedanke mich sehr! Aber beeim manchen Tönen/ Untertönen habe ich schon noch mal geschaut ob das hier noch ein Katzenforum ist, oder schon zu "Bau und Grund" gehört.
 
Deines Erachtens.
Aber für den Anderen kann es eben sich schon einschränkend anfühlen. Zumal man ja auch nicht vorhersehen kann ob die Katze nicht doch auch öfter mal dort auftaucht und wie häufig du dann letztendlich dort in den privaten Bereich eindringen würdest.

Ein ganz einfaches Beispiel z.B wo oder warum ich mich durch sowas z.b etwas eingeschränkt fühlen würde.

Unser Garten ist von Aussen nicht einsehbar. Wir haben nachen hinten zum Garten raus, breite Fensterfronten eingesetzt. Will heissen, wenn man im Garten bei uns ist, kann man weite Teile unseres Hauses einsehen.
Nun habe ich z.B die leidige Angewohnheit, stets zu vergessen mir die frische Kleidung gleich mit ins Bad zu nehmen. Somit tuckere ich unbekleidet oder maximal mit einem Handtuch umwickelt vom Bad durchs Haus aus zum Kleiderschrank und krusche dann meine Klamotten zusammen. Dabei kann man mich vom aussen im Garten durch die Fenster sehen.
Wenn da nun jederzeit fremde Menschen im Garten rumturnen könnten, wäre mir das doch etwas unangenehm, dass diese mir auch immer in Haus gucken könnten, wenn ich gerade nackig durch Selbiges wusel. Ich würde mich in meiner Gewohnheit und Freiheit hier doch etwas eingeschränkt fühlen, wenn ich blanko einfach den Nachbarn erlauben würde meinen Garten zu betreten um die Katze, den Ball oder was weiß ich nicht immer spontan einsammeln zu können.

Was und warum Jemand nicht möchte das Fremde unangekündigt in privaten Bereich auftauchen, sind recht individuell aber sind hier einfach zu akzeptieren. Es geht dich nichts an warum und weshlab, sich da Jemand belästigt fühlt. Auch wenn es nur darum geht gelegentlich eine Katze einzusammeln.

Andersherum betrachtet hat auch der Nachbar z.B keine Handhabe zu unterbinden, dass deine Katze da auf dem Grunstück rumturnt. Er muss das hinnehmen und kann so gut wie nichts dagegen tun. Völlig egal ob er Katzen mag oder nicht, er muss hinnehmen, dass Freigängerkatzen durch sein Gelände stromern.

Wenn der Nachbar nicht will, dass du unagekündigt auf seinem Grunstück bist um deine Katze zu suchen, dann ist das schade, aber das ist einfach hinzunehmen. Wie gesagt im Gegenzug hat der Nachbar auch keine Handhabe zu unterbinden, dass Freigängerkatzen sich auf seinem Grunstück aufhalten, er muss das eben auch leider hinnehmen ober nun will oder nicht. Lediglich, wenn deine Katze da was kaputt macht, hätte er in der Theorie zumindest die Chance, dir den Schaden in Rechnung zu stellen.
Ist es nicht schön, dass man sich weiterhin beliebige Fälle ausdenken kann, obwohl ich schon zig mal geschrieben habe, dass ich nicht auf Grundstücke gehe wo ich expliziet nicht daruf darf.
 
...schade, dass du meine Zeilen, die nicht angreifend gemeint waren, sondern lediglich um die Situation noch mal etwas plastischer aufzuführen, hier als negativ wertest.

Ich habe wohl verstanden, dass du nicht auf das Grundstück gehst. Wollte dir nur noch mal verdeutlichen, dass dein Wunsch deine Katze enzusammeln eben auf der anderen Seite sich einfach anders anfühlen kann.

Zusammenfassend hast du halt einfach wenig Möglichkeiten ausser eben, was dir schon hier zusammengetragen wurde.
 
Du bist da leider im Irrtum, was die Duldung von fremden Tieren auf dem eigenen Grundstück angeht. Das gilt insbesondere für Tiere, die keinem Eigentümer zuzuordnen sind, und für Wildtiere. Aber ich möchte eigentlich hier nicht weiterschreiben, der Ton ist mir zu unfreundlich
Viel Glück mit deiner Haltung zu dem ganzen
 
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Ein Nachbar wollte mir verbieten meine Katzen auf seinen Grund zu lassen.
Ich hab ihm erklärt dass meine Katzen nicht dressierbar sind.
Am 3.3.2019 war eine tot, am 5.3.2019 noch eine.
Am 10.8.2019 wieder eine, nur war das die Katze die zwei Häuser weiter gewohnt hat.
War halt auch schwarz wie mein Kater.

Wenn jemand schon ein Hausverbot verhängt wäre ich vorsichtig.
Ist die Katze in seiner Garage würde ich der Polizei mitteilen das Du anhand eines Senders weißt in seiner Garage ist eine Katze.
Vielleicht kontaktiert die Polizei den Nachbar und teilen ihm mit das das töten eines Wirbeltieres eine Straftat ist.
Vielleicht haben sie auch grad keine Lust da kein öffentliches Interesse.
 
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...schade, dass du meine Zeilen, die nicht angreifend gemeint waren, sondern lediglich um die Situation noch mal etwas plastischer aufzuführen, hier als negativ wertest.

Ich habe wohl verstanden, dass du nicht auf das Grundstück gehst. Wollte dir nur noch mal verdeutlichen, dass dein Wunsch deine Katze enzusammeln eben auf der anderen Seite sich einfach anders anfühlen kann.

Zusammenfassend hast du halt einfach wenig Möglichkeiten ausser eben, was dir schon hier zusammengetragen wurde.
Sorry wenn es nicht richtig rüber kam, ich achte Deinen Beitrag empfinde diesen aber nicht als kooperativ von der Sache her. Was Dein gutes Recht ist(!!!!), aber uns als besorgte Tierhalter nicht glücklich macht.

Die Möglichkeiten der Tierhalter sind m.E. nicht so klein wie man glaubt, wenn denn kein Konzens (der immer vorzuziehen ist) gefunden wird, wenn man sich schlau macht findet man schon was. Ich hatte mir nun vorgestellt, das in einem Tierforum so etwas einen etwas höheren Stellenwert darstellt, aber es scheint mir nicht der Fall zu sein.
 
Ein Nachbar wollte mir verbieten meine Katzen auf seinen Grund zu lassen.
Ich hab ihm erklärt dass meine Katzen nicht dressierbar sind.
Am 3.3.2019 war eine tot, am 5.3.2019 noch eine.
Am 10.8.2019 wieder eine, nur war das die Katze die zwei Häuser weiter gewohnt hat.
War halt auch schwarz wie mein Kater.

Wenn jemand schon ein Hausverbot verhängt wäre ich vorsichtig.
Ist die Katze in seiner Garage würde ich der Polizei mitteilen das Du anhand eines Senders weißt in seiner Garage ist eine Katze.
Vielleicht kontaktiert die Polizei den Nachbar und teilen ihm mit das das töten eines Wirbeltieres eine Straftat ist.
Vielleicht haben sie auch grad keine Lust da kein öffentliches Interesse.
Genau so sehe ich das auch! Ich darf mich nicht strafbar machen, wir müssen uns aber trotzdem ums das Tierwohl kümmern! Unabhängig von dieser Diskussion habe ich mich parallel u.a. auch schlau gemacht bei einer Nachbarin die Jahrzehnte ehrenamtlich im Tierschutz gearbeitet hat, die können worst case so einiges durchsetzen , auch einiges was nach erstem Anschein gegen das Hausrecht verstößt.

Und ganz klar, so etwas stellt nur eine Notbremse dar, eine gütliche Einigung ist immer viel besser! Eigentlich darf es so nicht eskalieren.
 
Dann überdenke mal deinen Ton und auch die Unterstellungen, die du hier schon geschrieben hast gegen Menschen, die nur helfen wollen und die du gar nicht kennst. Wenn du so auch im real life auftrittst, ist das mit einer offenen Kommunikation schwierig und endet eher als Konfrontation.
Auch wenn es Situationen gibt, in den du vielleicht im Recht bist, ist es trotzdem nicht richtig, jemanden, der etwas nicht will, vor allem wenn es um ihn und sein Eigentum geht, zu ignorieren und plattzubügeln.

Das hättest du hier eigentlich wirklich schön üben können, aber für mein Empfinden wurde dein Ton hier immer bissiger. Daher wünsche ich dir Glück mit so einer Lebenseinstellung und bin jetzt wirklich raus hier
 
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Genau so sehe ich das auch! Ich darf mich nicht strafbar machen, wir müssen uns aber trotzdem ums das Tierwohl kümmern! Unabhängig von dieser Diskussion habe ich mich parallel u.a. auch schlau gemacht bei einer Nachbarin die Jahrzehnte ehrenamtlich im Tierschutz gearbeitet hat, die können worst case so einiges durchsetzen , auch einiges was nach erstem Anschein gegen das Hausrecht verstößt.

Und ganz klar, so etwas stellt nur eine Notbremse dar, eine gütliche Einigung ist immer viel besser! Eigentlich darf es so nicht eskalieren.

Gefühltes Tierwohl und rechtliche Lage sind zwei Paar Schuhe.
Und was eine Nachbarin, die ehrenamtlich Jahrzehnte im Tierschutz gearbeitet hat, durchsetzen soll, ist mir schleierhaft.
Tatsächlich kann "der Tierschutz" allein gar nichts ausrichten.
 
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Dann überdenke mal deinen Ton und auch die Unterstellungen, die du hier schon geschrieben hast gegen Menschen, die nur helfen wollen und die du gar nicht kennst. Wenn du so auch im real life auftrittst, ist das mit einer offenen Kommunikation schwierig und endet eher als Konfrontation.
Auch wenn es Situationen gibt, in den du vielleicht im Recht bist, ist es trotzdem nicht richtig, jemanden, der etwas nicht will, vor allem wenn es um ihn und sein Eigentum geht, zu ignorieren und plattzubügeln.

Das hättest du hier eigentlich wirklich schön üben können, aber für mein Empfinden wurde dein Ton hier immer bissiger. Daher wünsche ich dir Glück mit so einer Lebenseinstellung und bin jetzt wirklich raus hier
Dann bitte ich mal im ein paar anstößige Absätze meinerseits, und wenn da Du was findest werde ich mich sehr gerne entschuldigen, vielen Dank. Des weiteren ist mir jetzt klar das wir in der Sache nicht auf einen grünen Zweig kommen, was aber auch gar nicht sein muss letztendlich entscheiden das worst case halt dritte. Oder noch besser, es kommt gar nicht zum worst case, und dann stehen die verschiedenen Meinungen halt nebeneinander.
 
Unabhängig von dieser Diskussion habe ich mich parallel u.a. auch schlau gemacht bei einer Nachbarin die Jahrzehnte ehrenamtlich im Tierschutz gearbeitet hat, die können worst case so einiges durchsetzen , auch einiges was nach erstem Anschein gegen das Hausrecht verstößt.


..du wirst hier sicherlich auch die einen oder anderen aktiven Tierschützer finden, die dir sagen werden, dass auch diese nur sehr schwer und in sehr wenigen Ausnahmefällen hier eine andere Handhabe haben, als du als privater Katzenbesitzer.

Auch als aktives Mitglied in einem Tierschutzverein, ist es nicht möglich eine Katze, die einfach auf einem fremden Grundstück sich aufhält, diese einfach einzusammeln, wenn der Besitzer des Grundstückes das Betreten untersagt und sich unkoopeartiv verhält.

Die wenigen Fälle, wo man hier mal eine Ausnahme erhält, sind meist langwierig im Vorfeld mit Behörden wie z.B die verterinär Ämter abzusegnen und mit Polizei und Begleitungen abzustimmen.
Selbst bei direkter Tierwohlgefährdung wie z.B nicht versorgte, stark vernachlässigte, verwahrloste Tiere in einer Wohnung, ist es für den Tierschutz hier nur sehr, sehr schwer möglich irgendeinen Zugang zu erhalten um die Tiere aus dem Umfeld herauszuholen. Häufig erhält man hier auch von den Behörden gar kein grünes Licht und kann nichts ausrichten.

Eine Freigängerkatze, die sich einfach in einem anderen Garten aufhält (ohne eine erkennbare Gefahr wie irgendwo eingesperrt zu sein oder unglücklich auf einem Baum festzusitzen etc.) kann auch der Tierschutz nicht einfach aus Selbigen rausholen oder dem Besitzer des Gartens veranlassen Zutritt zu gewähren. Eingesperrte Katze in Garage, Katze auf Baum oder ein Nachbar, der einfach die Katze ins Haus lässt und sie nicht mehr raus lässt/hergibt, sind eigentlich meist Fälle wo der Tierschutz nicht verantwortlich ist, es nicht zu den Aufgaben und Befugnissen des Tierschutzes gehört und somit dieser hier auch keine rechtliche oder gestzliche Handhabe hat.

In euren Fall ist ja nichtmal wirkich eine Gefahr in Verzug, sondern nur euer Wunsch eine Freigängerkatze mehr zur Wohnungkatze zu machen, damit ihr weniger Sorgen habt, dass ihr draussen was passiert. Ihr wollt eure Katze nach Uhrzeit zu Hause wissen und wenn sie nicht püknklich zu euren gewählten Zeiten zuhause ist, wollt ihr sie eben einsammeln gehen.
Das ist leider kein Fall wo der Tierschutz dir hier beistehen kann oder irgendeine Handhabe hat, dass der Nachbar euch gegen seinen Willen auf das Grundstück lässt. Also dein Problem fällt hier leider in keinster Weise unter "worst case" wo Behörden aktiv werden müssten oder der Tierschutz euch beistehen kann.

Wenn ihr die Vermutung habt, das Katze eingesperrt ist und der Nachbar euch nicht nachschauen lassen will oder euch verwehrt sein Grundstück zu betreten, dann kann man bei so einer Sache die Polizei um Vermittlung bitten.
Aber die Polizei wird sicherlich nicht ausrücken nur weil eure Katze in einem fremden Garten sitzt und ihr sie einfach zum bestimmten Zeiten drin haben wollt. Das ist halt weder das Problem eures Nachbarn, noch ist die Katze in Gefahr.
 
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Gefühltes Tierwohl und rechtliche Lage sind zwei Paar Schuhe.
Und was eine Nachbarin, die ehrenamtlich Jahrzehnte im Tierschutz gearbeitet hat, durchsetzen soll, ist mir schleierhaft.
Tatsächlich kann "der Tierschutz" allein gar nichts ausrichten.
Die Nachbarin kann kann konkret gar nichts mehr machen, sie ist nicht mehr im Amt. Aber sie hat mir glaubhaft als reines Beispiel, was hier kaum zieht aber es geht ja ums Prinzip, mit Hilfe der Polizei, gegen den Willen der Besitzer, kleine Kätzchen hat sterilisieren lassen, damit das Elend nicht noch größer wurde. Dazu mussten u.a. auch auf ein fremdes Grundstück.
 
Also, bei 8 von 10 Nachbarn haben wir gefragt, und dürfen dauerhaft deren Grünstücke betreten, auch wenn sie nicht da sind. Eine Nachbarin will immer gefragt werden, und auch mitgehen, was vollkommen o.k. ist. Und dann gibt es halt diesen einen Problemfall.

Und das Kätzchen wird auch nicht jeden Tag beim gleichen Nachbarn abgeholt. Bei unserem Problemfall dürfte ich zwei mal aufs Grundstück, einmal war sie in deren Garage eingesperrt, und dann kam es zum Verbot. Das ganze geschah innerhalb von von 18 Monaten, und da kann man wohl kaum von einer Belästigung sprechen, m.E.
Wenn es dermaßen selten vorkommt, sollte es doch für euch kein Problem darstellen, in diesen Fällen einfach zu warten, bis die Katze das Grundstück wieder verlassen hat.
 
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