Unkooperativ Nachbarn, wie ist die Rechtslage?

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..du wirst hier sicherlich auch die einen oder anderen aktiven Tierschützer finden, die dir sagen werden, dass auch diese nur sehr schwer und in sehr wenigen Ausnahmefällen hier eine andere Handhabe haben, als du als privater Katzenbesitzer.

Auch als aktives Mitglied in einem Tierschutzverein, ist es nicht möglich eine Katze, die einfach auf einem fremden Grundstück sich aufhält, diese einfach einzusammeln, wenn der Besitzer des Grundstückes das Betreten untersagt und sich unkoopeartiv verhält.

Die wenigen Fälle, wo man hier mal eine Ausnahme erhält, sind meist langwierig im Vorfeld mit Behörden wie z.B die verterinär Ämter abzusegnen und mit Polizei und Begleitungen abzustimmen.
Selbst bei direkter Tierwohlgefährdung wie z.B nicht versorgte, stark vernachlässigte, verwahrloste Tiere in einer Wohnung, ist es für den Tierschutz hier nur sehr, sehr schwer möglich irgendeinen Zugang zu erhalten um die Tiere aus dem Umfeld herauszuholen. Häufig erhält man hier auch von den Behörden gar kein grünes Licht und kann nichts ausrichten.

Eine Freigängerkatze, die sich einfach in einem anderen Garten aufhält (ohne eine erkennbare Gefahr wie irgendwo eingesperrt zu sein oder unglücklich auf einem Baum festzusitzen etc.) kann auch der Tierschutz nicht einfach aus Selbigen rausholen oder dem Besitzer des Gartens veranlassen Zutritt zu gewähren. Eingesperrte Katze in Garage, Katze auf Baum oder ein Nachbar, der einfach die Katze ins Haus lässt und sie nicht mehr raus lässt/hergibt, sind eigentlich meist Fälle wo der Tierschutz nicht verantwortlich ist, es nicht zu den Aufgaben und Befugnissen des Tierschutzes gehört und somit dieser hier auch keine rechtliche oder gestzliche Handhabe hat.

In euren Fall ist ja nichtmal wirkich eine Gefahr in Verzug, sondern nur euer Wunsch eine Freigängerkatze mehr zur Wohnungkatze zu machen, damit ihr weniger Sorgen habt, dass ihr draussen was passiert. Ihr wollt eure Katze nach Uhrzeit zu Hause wissen und wenn sie nicht püknklich zu euren gewählten Zeiten zuhause ist, wollt ihr sie eben einsammeln gehen.
Das ist leider kein Fall wo der Tierschutz dir hier beistehen kann oder irgendeine Handhabe hat, dass der Nachbar euch gegen seinen Willen auf das Grundstück lässt. Also dein Problem fällt hier leider in keinster Weise unter "worst case" wo Behörden aktiv werden müssten oder der Tierschutz euch beistehen kann.

Wenn ihr die Vermutung habt, das Katze eingesperrt ist und der Nachbar euch nicht nachschauen lassen will oder euch verwehrt sein Grundstück zu betreten, dann kann man bei so einer Sache die Polizei um Vermittlung bitten.
Aber die Polizei wird sicherlich nicht ausrücken nur weil eure Katze in einem fremden Garten sitzt und ihr sie einfach zum bestimmten Zeiten drin haben wollt. Das ist halt weder das Problem eures Nachbarn, noch ist die Katze in Gefahr.
Ich gehe weitestgehend konform! Nur wenn Katzen ohne Fressen und Wasser eingesperrt sind, und bewusst/ böswillig nicht geöffnet wird um das Tier zu befreien, dann brechen die Beamten ggf. auch Türen auf. Oben habe ich dazu ein Beispiel gebracht, was aber auf meinen Fall naturlich nicht zutrifft.
 
A

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Und das können sie mit einer Verfügung, dass deine Katze nicht mehr den Garten betreten darf.

Das stimmt nicht. Freigängerkatzen sind in einem gewissen Umfang zu tolerieren. Eine einzelne Freigängerkatze die einfach nur über das Grundstück läuft darf das, das muss der Nachbar hinnehmen. Rein rechtlich gesehen.

Kritisch wird es, wenn es sich um mehr als zwei Tiere des gleichen Halters handelt und wenn die Tiere nachweisbar Schäden verursachen. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Problem bei der Geschichte ist halt, dass man nicht viel von seinem Recht hat in so einem Fall. Nichts ist schlimmer als ein Nachbar der glaubt auch dann im Recht zu sein, wenn er es nicht ist. Und die meisten Leute die so drauf sind, die ändern ja ihre Ansicht auch dann nicht, wenn man ihnen klar vor Augen führt, dass sie nicht im Recht sind.

Solange es nur der verlorene Peilsender ist würde ich es als "Verlust" einfach hinnehmen in dem Fall, um die Situation nicht noch weiter anzuheizen. Wenn die Katze wirklich auf dem Grundstück gefangen sein sollte und dadurch gefährdet ist, dann würde ich - so sich der Nachbar auch dann nicht kooperativ zeigt - die Polizei einschalten.

Was ich mich aber frage ist, ob der Nachbar wirklich was gegen die Katze hat oder ob der sie nicht vielleicht sogar ganz gerne bei sich hat? So Leute gibt es ja auch.

So oder so, saublöde Situation.
 
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Wenn es dermaßen selten vorkommt, sollte es doch für euch kein Problem darstellen, in diesen Fällen einfach zu warten, bis die Katze das Grundstück wieder verlassen hat.
Ja klar! Ich traue mich z.Z. nur das Tier von außen zu locken, wenn sie nicht kommt hat sie halt weiter Freigang. Tätig werden müsste man allerings am anderen Tag, denn wenn das Tier nicht nach Hause gekommen wäre, könnte es auch eingesperrt sein.
 
Das stimmt nicht. Freigängerkatzen sind in einem gewissen Umfang zu tolerieren. Eine einzelne Freigängerkatze die einfach nur über das Grundstück läuft darf das, das muss der Nachbar hinnehmen. Rein rechtlich gesehen.

Kritisch wird es, wenn es sich um mehr als zwei Tiere des gleichen Halters handelt und wenn die Tiere nachweisbar Schäden verursachen. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Problem bei der Geschichte ist halt, dass man nicht viel von seinem Recht hat in so einem Fall. Nichts ist schlimmer als ein Nachbar der glaubt auch dann im Recht zu sein, wenn er es nicht ist. Und die meisten Leute die so drauf sind, die ändern ja ihre Ansicht auch dann nicht, wenn man ihnen klar vor Augen führt, dass sie nicht im Recht sind.

Solange es nur der verlorene Peilsender ist würde ich es als "Verlust" einfach hinnehmen in dem Fall, um die Situation nicht noch weiter anzuheizen. Wenn die Katze wirklich auf dem Grundstück gefangen sein sollte und dadurch gefährdet ist, dann würde ich - so sich der Nachbar auch dann nicht kooperativ zeigt - die Polizei einschalten.

Was ich mich aber frage ist, ob der Nachbar wirklich was gegen die Katze hat oder ob der sie nicht vielleicht sogar ganz gerne bei sich hat? So Leute gibt es ja auch.

So oder so, saublöde Situation.
Auch hier gehe ich mittlerweile weitesgehnd konform, besser im Frieden leben als für 40€ ein Fass aufzumachen.
 
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum hier so gegen den Nachbarn gewettert wird. Ich würde wahrscheinlinlich auch sparsam gucken, wenn irgendwer das Grunstück betreten möchte, nur damit seine Katze um 17 Uhr in die Transportbox steigen kann.
 
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@Katifreund was ich mich seit dem Eingangsposting frage ist, warum ihr dort Hausverbot habt. Es geht mich nichts an und ich will es auch nicht wissen.. Aber vor einem solchen Hintergrund halte ich eine gütliche Einigung für unmöglich. Da scheint doch bereits was im argen zu liegen. Vielleicht wäre es sinnvoll, zunächst daran zu arbeiten.
 
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum hier so gegen den Nachbarn gewettert wird. Ich würde wahrscheinlinlich auch sparsam gucken, wenn irgendwer das Grunstück betreten möchte, nur damit seine Katze um 17 Uhr in die Transportbox steigen kann.
Das ist Dein gutes Recht, und es muss respektiert werden! Ich kann Dir aber versichern, dass die allermeisten unserer Nachbarn anderes regieren, denn erstens kommt die "Verhaftung" auf ein und dem selben Grundstück nicht so oft vor. Und die meisten haben selber Tiere und verstehen, nach einer freundlichen Erklärung unsere Sorgen, und Bemühungen. Was wir im Grunde als eine gute Nachbarschaft auffassen, man kennt sich, feiert teilweise miteinander, und verhält sich bei so Angelegenheiten meist tolerant.

Ja und von was reden wir denn hier bitte? So eine zahme Katze wie unsere zu "verhaften" dauert höchstens 2 Minuten, es wird nichts kaputt gemacht, und auch immer so hinterlassen wie es vorgefunden wurde.
 
Du bist da leider im Irrtum, was die Duldung von fremden Tieren auf dem eigenen Grundstück angeht. Das gilt insbesondere für Tiere, die keinem Eigentümer zuzuordnen sind, und für Wildtiere. Aber ich möchte eigentlich hier nicht weiterschreiben, der Ton ist mir zu unfreundlich
Viel Glück mit deiner Haltung zu dem ganzen
Also soweit ich weiß gehen die meisten Urteile zu Freigängerkatzen in die Richtung, dass auch die geduldet werden müssen in einem gewissen Maß. Ausnahme kann sein, soweit ich weiß, wenn du als betroffene Person nachweisen kannst, dass genau diese eine Katze eine große Belästigung darstellt.

Wobei evtl. durchaus der Nachbar mit der Begründung, sich durch die Einfangaktionen belästigt zu fühlen, da durchaus versuchen könnte es auf dem Weg umzusetzen. Welcher Seite das Gericht dann folgt bliebe abzuwarten.

Auf "Freigängerkatzen müssen auch geduldet werden" würd ich mich aber auch nicht zu 100% verlassen.

Nachtrag: Quellen
Freigängerkatzen und Nachbarschaftsrecht: Was ist erlaubt?
Tierhaltung und Nachbarn
 
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@Katifreund was ich mich seit dem Eingangsposting frage ist, warum ihr dort Hausverbot habt. Es geht mich nichts an und ich will es auch nicht wissen.. Aber vor einem solchen Hintergrund halte ich eine gütliche Einigung für unmöglich. Da scheint doch bereits was im argen zu liegen. Vielleicht wäre es sinnvoll, zunächst daran zu arbeiten.
Nee eigentlich nicht, es sind etwas entferntere Nachbarn und die einzige Schnittmenge ist unsere Katze.
 
Ja und von was reden wir denn hier bitte? So eine zahme Katze wie unsere zu "verhaften" dauert höchstens 2 Minuten, es wird nichts kaputt gemacht, und auch immer so hinterlassen wie es vorgefunden wurde.
Das würde mich auch interessieren... was meinst du denn, warum der Nachbar nicht einfach gesagt hat "kein Problem, holense die Katze kurz raus"? Hast du nett und höflich gefragt oder wie war die Situation?

Und warum genau kann eine derart harmlose Situation derart eskalieren, dass du meinst, mit der Polizei kontaktieren zu müsen? Sorry wenn ich so nachbohre, ich kann mir die Situation nicht vorstellen.
 
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Was mir noch auffällt: Das ganze Thema mit Gefahr im Verzug finde ich auch schwierig, denn die Gefahr muss halt dann auch belegbar sein. Also auf das Argument (Katze könnte eingesperrt, verletzt, etc. sein) würde ich tatsächlich auch nicht zu sehr bauen, weil das nur anhand des GPS zu argumentieren dürfte schwierig sein, vor allem wenn es schon einmal vorgekommen ist, dass nur das GPS im Garten der Nachbarn lag und die Katze gar nicht da war.
Nachtrag: Also nur weil jemand sagt "ist Gefahr im Verzug" muss da weder die Polizei noch sonst wer tätig werden. Kenne ich von einer Bekannten die als Sozialarbeiterin mit vielen solcher Fälle konfrontiert war, wo Nachbarn dem Jugendamt wegen Gefahr im Verzug Bescheid gegeben haben wo es um kleine Kinder ging. Selbst da durften weder die Behörden, noch Verwandte, Freunde, etc. selbst tätig werden, solange die Gefahr nicht wirklich eindeutig belegt war.
 
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Ja und von was reden wir denn hier bitte? So eine zahme Katze wie unsere zu "verhaften" dauert höchstens 2 Minuten, es wird nichts kaputt gemacht, und auch immer so hinterlassen wie es vorgefunden wurde.
Warum muss denn dann so eine "zahme" Katze ständig von fremden Grundstücken "eingesammelt" werden?
So eine Katze hat vier Beine, die kann von allein nach Hause kommen 🙄
und wenn Katze samt Besitzer das nicht hinbekommen, dann hat die Katze draußen unbeaufsichtig nichts zu suchen.
Das ist ja keine entlaufene Wohnungskatze, die gar nicht allein draußen klar kommt.
Du lässt die Katze nach draußen und behauptest selbst, dass das eine Haustierkatzenrasse ist. Was auch immer das heißen soll?
dann ist es deine Verantwortung, dass die Katze wieder nach Hause kommt, ohne sie ständig irgendwo einzusammeln.
 
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Wie ich es verstanden habe, ist die Katze Freigänger, soll aber zu bestimmten Zeiten rein. Dafür müsstet ihr auf Nachbarsgrundstücke. Soweit so gut, wenn alle Nachbarn das ok finden. Wenn einer nicht, jagut, dann habt ihr ein Problem. Aber das ist dann nicht das Problem des Nachbarn, sondern eures.

Die Gründe fürs Einsammeln sind für mich ja nachvollziehbar, aber dann sammelt sie halt weiter ein, nur eben nicht, wenn sie bei diesem Nachbarn ist, sie wird das mit der Zeit trotzdem verstehen.

Im Grunde geht es dich (und uns auch) nichts an, warum er das nicht möchte. Er hat ja monatelang akzeptiert, dass die Katze auf seinem Grundstück herumläuft und hat damit so wie ich es verstanden habe, kein Problem. Nur eben dass ihr sein Grundstück betretet. Also lasst die Katze doch machen, sie wird schon wiederkommen. Was genau ist dein Problem an der Sache? Denn wie ich es verstanden habe, war die Katze innerhalb von 18 Monaten nur 1x versehentlich eingesperrt, sowas kommt nunmal vor, leider. Dann geht man rüber, bittet nett, mal die Garagentür zu öffnen und gut ist. Insofern frage ich mich eben, was da wohl abgegangen sein muss, dass so eine harmlose Sache so eskaliert...
 
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So eine Katze hat vier Beine, die kann von allein nach Hause kommen 🙄

Es wurde doch eingangs geschrieben, dass die Katze vor dem Einzug verwildert gelebt hat, deshalb viel draußen ist und scheinbar von allein eben nicht nach Hause kommt. Bei der Vorgeschichte finde ich es nachvollziehbar, dass man versucht die Katze daran zu gewöhnen, dass es auch mal "nach Hause" gehen muss zwischendurch um zu verhindern, dass die wieder komplett verwildert.

Ich habe es so verstanden, dass das aktuell halt eine "Übergangsmassnahme" ist um die Katze wieder daran zu gewöhnen, dass sie ein Zuhause hat.

Dass es keine "Hauskatzen" gibt sehe ich allerdings auch so, also das Ziel sollte nicht sein die Katze jetzt zur "Hauskatze" zu machen, nur weil sie eine bestimmte Rasse hat. Und wenn sie zuverlässig gelernt hat, dass sie ein Zuhause hat, würde ich sie auch nicht mehr einsammeln. Solange sie das nicht gelernt hat finde ich es aber legitim, dass man es so versucht.

Kann aber durchaus sein, dass der besagte Nachbar es aus eben diesen Gründen ablehnt zu kooperieren.
 
Es wurde doch eingangs geschrieben, dass die Katze vor dem Einzug verwildert gelebt hat

...das kann man so oder so interpretieren. Ich habe die Zeilen z.B nun nicht so interpretiert, dass die Katze wirklich "verwildert" gelebt hat, sondern eine passionierte Freigängerin mit Besitzer war. So lesen sich zumindest für mich die untigen Zeilen.

die Vorgeschichte: Aufgrund u.E. unglücklicher Umstände, die vor unsere Zeit stattfanden, ist unsere Schönheit leider ein wenig ausgewildert und leidenschaftliche Freigängerin/ Jägerin, obwohl Ragdolls ja eigentlich Wohnungskatzen sind.

Wir wollen durch die Reduzierung des Ausgangs auch die Tierarztkosten reduzieren, die uns so langsam wirklich über den Kopf wachsen. Durch diese halbe Auswilderung, bevor wir sie in Pflege/ Besitz nahmen, ergaben sich direkt oder indirekt in Summe ein bisher nicht kleiner 4 stelliger Betrag innerhalb von ca. 18 Monaten. Zuletzt war ein nächtlicher Marderbiss, der behandelt werden musste.

wollen sie sehr behutsam mehr und mehr zur Hauskatze machen.

die geht immer noch mit der Vorbesitzerin spazieren, und wenn sie gut drauf ist läuft sie auch mit Fremden mit 🙁. Auch ein Grund warum wir möchten das sie zur Hauskatze wird.
 
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Also soweit ich weiß gehen die meisten Urteile zu Freigängerkatzen in die Richtung, dass auch die geduldet werden müssen in einem gewissen Maß. Ausnahme kann sein, soweit ich weiß, wenn du als betroffene Person nachweisen kannst, dass genau diese eine Katze eine große Belästigung darstellt.

Wobei evtl. durchaus der Nachbar mit der Begründung, sich durch die Einfangaktionen belästigt zu fühlen, da durchaus versuchen könnte es auf dem Weg umzusetzen. Welcher Seite das Gericht dann folgt bliebe abzuwarten.

Auf "Freigängerkatzen müssen auch geduldet werden" würd ich mich aber auch nicht zu 100% verlassen.
Schön wenn es so wäre, bzw. so ausginge! Aber Hausrecht ist ein hohes Rechtsgut, und m.E. muss eine Verletzung des selbigen bessere Gründe haben, als dass sich Katzenhalter um ihre Tiere sorgen.
...das kann man so oder so interpretieren. Ich habe die Zeilen z.B nun nicht so interpretiert, dass die Katze wirklich "verwildert" gelebt hat, sondern eine passionierte Freigängerin mit Besitzer war. So lesen sich zumindest für mich die untigen Zeilen.

...das kann man so oder so interpretieren. Ich habe die Zeilen z.B nun nicht so interpretiert, dass die Katze wirklich "verwildert" gelebt hat, sondern eine passionierte Freigängerin mit Besitzer war. So lesen sich zumindest für mich die untigen Zeilen.

Ich kann euch versichern, dass unser Kätzchen bevor wir Pflegeeltern und dann Besitzer wurden 9 Monate fast wild lebte. Sie war vorher eine reine Hauskatze die mit ihrer Mutterkatze zusammen eine Gemeinschaft bildete. Leider hat die Mutterkatze ihr Kind nach dem Umzug als fremd angesehen und verbissen, und die Kinderkatze lebte dann von der jagt und in diversen Nachbarsgärten. Die Vorbesitzerin ist übrigens ein herzensguter Mensch, und dachte sich wohl das sich irgendwann das Verhältnis der Katzen zueinander wieder bessert. Das hat sich aber nicht ergeben, und so stand unsere Bella am 8. Dezember 2022 bei -10°C vor unserer Haustür und wollte nur rein. Wir waren dann ein gutes halbes Jahr nur Pflegeeltern und durften sie nur füttern, und wenn sie von sich aus rein wollte einen Schlafplatz anbieten. Wir haben zunächst auch nicht versucht sie an uns zu binden, sondern sie durfte immer raus wenn sie wollte. Das war aber kein Zustand, sie wurde sehr Krank und wog September letzten Jahres nur noch 2,6kg was bei zu einer recht großen Rasse schon fast bedenklich ist. Nach Hege und Pflege wiegt sie jetzt mindestens 3,7kg und wird immer dicker. Sie pennt bei uns im Ehebett und wird immer mehr zur Hauskatze.

In der Geschichte ist aber auch der Grund drin, warum wir jetzt darauf achten das sie nicht wieder auswildert.
 
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Schön wenn es so wäre, bzw. so ausginge! Aber Hausrecht ist ein hohes Rechtsgut, und m.E. muss eine Verletzung des selbigen bessere Gründe haben, als dass sich Katzenhalter um ihre Tiere sorgen.
Eben. Deswegen wird es denke ich sehr sehr schwer sein gegen das Hausverbot des Nachbars etwas zu tun um die Katze einsammeln. Vor allem falls er gute Gründe dafür hat (wobei sowieso fraglich ist inwiefern er die braucht...).
 
Sie war vorher eine reine Hauskatze die mit ihrer Mutterkatze zusammen eine Gemeinschaft bildete. Leider hat die Mutterkatze ihr Kind nach dem Umzug als fremd angesehen und verbissen, und die Kinderkatze lebte dann von der jagt und in diversen Nachbarsgärten.

Ich finde den Begriff "Hauskatze" etwas verwirrend in dem Zusammenhang, magst Du das mal genauer erklären?

Wenn die beiden Tiere reine Wohnungstiere (ohne Freigang) waren, dann hätte die Mutterkatze die Kleine ja an sich nicht vertreiben können?

Falls Du sie zur reinen Wohnungskatze machen möchtest, dann halte ich das allerdings für keine gute Idee, denn eine Katze die mal Freigang genossen hat verzichtet in den seltensten Fällen wirklich gern und freiwillig darauf. Und Eure scheint es klar nicht zu wollen.
 
@Katifreund - Also ich finde es gerade echt unschön was du grad hier veranstaltest.
 
..warum ist es zwingend erforderlich, dass ihr überhaupt auf das Grundstück des Nachbarn müsst. Es geht doch auch, dass wenn ihr die Vermutung habt, Katze sitzt in der Garage fest, dass der Nachbar eben schauen geht und sie rauslässt, sollte sie dort drin sein. Das muss er auch nicht jetzt sofort machen, nur weil ihr vor der Tür steht, sondern eben so bald und zeitnah es ihm eben möglich ist. Damit hat er eigentlich alles getan was von Nöten ist, damit eure Katze wieder heim kann.
Ein betreten des Grundstücks von euch ist dafür nicht notwendig.
Auch (sofern der Nachbar möchte und Muse und Zeit dafür hat) kann er einfach die Katze zu euch scheuchen/aus seinem Garten lotsen, wenn ihr sie gerade auf seinem Grundstück vermutet und ihr könnt die Katze dann eben vor seinem Grundstück in die Box packen und nachhause tragen. Also auch hierfür ist ein Betreten von euch nicht zwingend erforderlich.

Vielleicht, wenn ihr nicht darauf besteht sein Grundstück betreten zu wollen um eure Katze nach Hause zu holen, lässt sich so ein Kompromiss noch mit den Nachbarn erziehlen.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.

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