Hallo,
gibts inzwischen etwas Neues?
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass so ein "mobiles" Katzennetz, das man also bei Bedarf aufstellt und dann wieder wegnimmt, den Status eines "Sonnenschirms" hat. Den darf man ja auch auf seinen Balkon stellen und soweit ich weiß, darf einem das auch niemand verbieten. Weil man ja auch als Mieter seinen Balkon so nutzen darf (innerhalb der erlaubten Grenzen, und draussen unter einem Schirm sitzen gehört da offenbar dazu) wie man möchte. Wenn z.B. alles verboten wäre (keine Sitzmöbel, kein Schirm etc.), dann könnte ich den Balkon ja nicht gemäß seinem Zweck nutzen.
Deshalb denke ich, dass ein mobiles Netz nicht so leicht zu verbieten wäre, vorausgesetzt es ist wirklich mobil und wird auch immer abgenommen. Dass dann natürlich tagsüber ein Netz zu sehen ist, ist klar. Aber ich glaub, das muss einfach hingenommen werden. Wenn man z.b. Wäsche aufhängt am Balkon, dann verändert das ja auch die Fassade, zumindest für die Zeit, in der die Wäsche hängt.
Auch wenn der Vermieter Rechtsanwalt ist, so glaube ich doch, dass er es etwas übertrieben hat. Und vielleicht hat er sich auch drauf verlassen, dass ihn als Anwalt eh niemand in Frage stellt. Ich würde mit dem Mietvertrag einmal an eine andere, neutrale Stelle gehen und überprüfen lassen. Das muss er dann ja nicht erfahren, aber dann siehst du wenigstens, ob diese ganzen Bestimmungen rechtens sind oder nicht.
Ich hab daran so meine Zweifel... bin aber natürlich kein Experte, das muss ich zugeben. Ich habe nur vor meinem Wohnungskauf einige Bücher über Wohnrecht und Hausverwaltung durchgelesen, damit ich einigermaßen auf dem Laufenden bin.