Jaboticaba
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- Osterzgebirge
habe ich irgendwo was anderes behauptet? Es ist nicht nett einem Worte in den Mund zu legen. und nein, ich habe ne Katze im Gegensatz zur Nachbarin.
und wenn meine kleine Mist baut dann nehme ich meine Verantwortung und verstecke mich nicht hinter
-Gesetz
-es ist ne KAtze
-sie hat nen eigenen Willen
-du kannst nicht beweisen das meine Katze mist gebaut hat
-sie müssen dafür sorgen das meine Katze keinen Mist bauen kann
-es ist halt ein Freigänger
-du hast Kritik auf meine Katze also bist du ein Katzenhasser
-...
die Te muss schauen wo ihr Teil in diesem Nachbarstreit liegt, ne Medaille hat immer 2 Seiten. "ich habe nichts gemacht und nur der andere hat schuld" erinnert mich an der Grundschule
Leider fehlt diese Einsicht bei beiden, sowohl Te als Nachbarin und wenn man das Tier des Nachbarn mit Pepperspray attackieren will, Wie kommt man überhaupt auf so einen Gedanken, dann ist ne Lösung immer noch ganz weit weg.
Tolya, scheinbar liest du die Posts der TE nicht. Nicht eines deiner hier aufgeführten Argumente trifft den Kern des Problems.
1. Befinden sich die Kater auf ihrem höchsteigenen Grundstück. Sie dürfen dort den Mist bauen, den sie wollen, solange es die TE nicht stört. Erkläre uns doch bitte, was Nachbarin + Nachbarshund da zu melden haben? Auf dem eigenen Grundstück darf die Katze
- Katze sein
- ihren eigenen Willen haben
- sich als Freigänger benehmen.
2. Hat die TE 6 (!) Jahre versucht, das Problem durch Gespräche und dergleichen, auf freundlichem Wege aus der Welt zu schaffen. 6 Jahre, das ist eine Menge Zeit. Andere haben da nicht so viel Geduld.
3. Finde ich es ausserordentlich vermessen von dir, der TE zu unterstellen, sie würde sich hinter dem Gesetz verstecken. Das Gesetz ist für solche Fälle da, und ein Glück, dass es das gibt. Anderswo gibt es solche Gesetze nicht, da werden Probleme auf ganz andere Art und Weise aus der Welt geschafft, uynd das wäre noch viel schlimmer!
4. Muss ein Hund ausserhalb seines Grundstückes angeleint sein, also auch beim Gassigehen, um so mehr ein Hund, der nicht abrufbar ist. Er stellt eine potentielle Gefährdung dar, nicht nur für Katzen. Wenn eine Gemeinde bzw. ein Bundesland die Leinenpflicht verordnet, dann deshalb, weil man es nicht zum Äussersten kommen lassen will. Wenn Frauchen das nicht tut, handelt sie gesetzeswidrig. Ich weiss nicht, was daran nicht zu verstehen ist?
Was ist dein Problem? Wenn du keinen zweckdienlichen Ratschlag hast, der der TE auch wirklich nützt, halte dich aus der Diskussion heraus. Deine Sticheleien und unsinnigen Behauptungen sind hier völlig fehl am Platz.