Rechtliche Frage

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Torty

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Also, bei Hunden ja, bei Katzen wäre ich mir nicht sicher. Da sind wir wahrscheinlich wieder beim Erziehungsproblem und das Katzen ohne Aufsicht rumlaufen dürfen und man sie auch nicht ständig unter Aufsicht haben kann(selbst wenn man wollte), kurz gesagt: nein.
Ihr könnt den Besitzer natürlich bitten, aber müssen würde ich sagen, muss er eben nicht.
Achso: unsere Katze wurde vom nachbarshund fast totgebissen - wir verstehen uns super mit den Nachbarn -trotzdem haben wir es als : nun gut, unsere Katze ist im Hunde-Terrotorium rumgelaufen,was will man machen" einsortiert. Tiere sind nunmal Tiere. Unser Hund wurde aber mal von einem anderen angefallen und hier musste der Besitzer zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Haftpflichtversicherung meines Pferde hat die Tierarztrechnung übernommen, als er auf der Weide beim spielen ein anderes Pferd verlezt hat.
Ich würde einfach mal fragen, ob sie eine Haftpflicht haben und ob die bereit wäre zu zahlen.
Wenn man nicht selber zahlen muß, sondern es mit einer Versicherung geht zahlen Leute meistens lieber.
Vielleicht sind sie auch so bereit was dazu zu tun, wenn man nett genug fragt.
 
Grundsätzlich sind Schäden, die von Katzen angerichtet werden, über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber in wieweit bei Katzenprügeleien eine Versicherung für die Verletzungen von Artgenossen einsteht kann ich nicht einschätzen. Das wird sicher schwierig eine Versicherung in so einem Fall zur Zahlung zu bewegen, aber eine Nachfrage ist es sicher wert.
 
Grundsätzlich sind Schäden, die von Katzen angerichtet werden, über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber in wieweit bei Katzenprügeleien eine Versicherung für die Verletzungen von Artgenossen einsteht kann ich nicht einschätzen. Das wird sicher schwierig eine Versicherung in so einem Fall zur Zahlung zu bewegen, aber eine Nachfrage ist es sicher wert.

Das unterstreiche ich mal mit 🙂
 
Grundsätzlich gibt es ja die Tierhalterhaftpflicht (nicht die Versicherung).. Danach muss der Halter jeden Schaden ersetzen, den sein Tier verursacht.
Wenn der Katzenhalter das seiner Versicherung einreicht und sich dafür einsetzt, dass diese bezahlt, seh ich gar nicht so schlechte Chancen. Ich krieg jetzt auch eine TA-Rechnung gezahlt, weil mein Pferd auf der Wiese verwemst worden ist.

Hilft euch allerdings der Besitzer der anderen Katze nicht, dann befürchte ich, stehen eure Karten schlecht, da ihr das beweisen müsstet - gegen den Tierhalter bzw gegen seine Versicherung, wenn er denn überhaupt eine hat.. Ob da ein "ich habs gesehen" ausreicht, halte ich für fraglich..

drück euch die daumen..
 
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aber die besitzer können doch nichts dafür was ihre katze macht, oder?😕😕😳

Lies mal § 833 BGB..

Es soll sogar Urteile gegeben haben, wo sich ein Mensch sich bei einem Spaziergang vor einem angeleinten Hund, der nicht gebellt hat, erschreckt hat, umgeknickt ist und sich den Knöchel gebrochen/verstaucht hat - UND erfolgreich Schmerzensgeld und Scadensersatz eingeklagt hat.. Kann auch eine Urban Legend sein, zeigt aber, wie weitgehend die Halterpflicht ist..

LG
 
Für Katzen brauchts keine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die sind in der normalen Privathaftpflicht als Kleintiere mitversichert. Lt. meinem Verständnis müsste dieser Fall mitversichert sein. Anfragen kost nix.
 
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn eine freigängerkatze einen autounfall oder auch nur einen autoschaden verursacht? ist dann die haftpflichtversicherung des katzenhalters dafür zuständig?
 
Lies mal § 833 BGB..

Es soll sogar Urteile gegeben haben, wo sich ein Mensch sich bei einem Spaziergang vor einem angeleinten Hund, der nicht gebellt hat, erschreckt hat, umgeknickt ist und sich den Knöchel gebrochen/verstaucht hat - UND erfolgreich Schmerzensgeld und Scadensersatz eingeklagt hat.. Kann auch eine Urban Legend sein, zeigt aber, wie weitgehend die Halterpflicht ist..

LG
Hunde sind Steuerzahler, und somit meldepflichtig. Sie gelten nicht als Sache wie Katzen. Darum sind auch Schadensansprüche anders geregelt.

Zugvogel
 
Wenn es eindeutig beweisbar ist, dass es Deine Katze war, dann bist Du auch dafür verantwortlich. Schäden , die die eigenen Tiere verursachen, die muss man tragen.
 
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Wenn es eindeutig beweisbar ist, dass es Deine Katze war, dann bist Du auch dafür verantwortlich. Schäden , die die eigenen Tiere verursachen, die muss man tragen.

ja klar, ich denke, das ist selbstverständlich. aber springt dafür die private haftpflichtversicherung ein?
 
ja klar, ich denke, das ist selbstverständlich. aber springt dafür die private haftpflichtversicherung ein?


Bei uns ja, aber bei uns sind die Katzen auch mit eingetragen..... aber selbst wenn nicht, dann muss der Besitzer für die Schäden, die seine Tiere verursachen, geradestehen.
 
Für Katzen brauchts keine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die sind in der normalen Privathaftpflicht als Kleintiere mitversichert. Lt. meinem Verständnis müsste dieser Fall mitversichert sein. Anfragen kost nix.
Richtig!!
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn eine freigängerkatze einen autounfall oder auch nur einen autoschaden verursacht? ist dann die haftpflichtversicherung des katzenhalters dafür zuständig?

Auch richtig!
 
kann mir jemand sagen, was passiert, wenn eine freigängerkatze einen autounfall oder auch nur einen autoschaden verursacht? ist dann die haftpflichtversicherung des katzenhalters dafür zuständig?
Ja

Hunde sind Steuerzahler, und somit meldepflichtig. Sie gelten nicht als Sache wie Katzen. Darum sind auch Schadensansprüche anders geregelt.

Zugvogel

doch!, tun sie.. ebenso wie Pferde oder anderes Getier.


Hunde sind KEINE Steuerzahler!, sondern ihre Halter- Ebenso, wie einem PKW keine Persönlichkeitsrechte eingeräumt werden, nur, weil man für ihn Steuern bezahlt

Ein Tier wird zwar inzwischen vom Gesetzgeber nicht mehr ganz als "Sache" behandelt, wie früher, aber man spricht nach wie vor vom "Kaufgegenstant"- egal, ob es um eine Katze, einen Hund, ein Kaninchen oder ein Pferd geht.
 
Ja



doch!, tun sie.. ebenso wie Pferde oder anderes Getier.


Hunde sind KEINE Steuerzahler!, sondern ihre Halter- Ebenso, wie einem PKW keine Persönlichkeitsrechte eingeräumt werden, nur, weil man für ihn Steuern bezahlt

Ein Tier wird zwar inzwischen vom Gesetzgeber nicht mehr ganz als "Sache" behandelt, wie früher, aber man spricht nach wie vor vom "Kaufgegenstant"- egal, ob es um eine Katze, einen Hund, ein Kaninchen oder ein Pferd geht.

Ja, daß Hunde ihre Steuer nicht selber entrichten, sondern deren Halter ist klar 😀

Leider gibts genügend Urteile über angefahrene Katzen (z.B.), in denen nicht berücksichtigt wird, daß Katzen lebendige Tiere sind, sondern oft geht es auf 'Sachbeschädigung' raus. Schlimm genug 😕

Zugvogel
 
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danke euch!
 

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