Es geht primär darum, dass eine gechipte und tätowierte Katze im TH einbehalten wird, weil man offensichtlich vermutet, dass sie schlecht gehalten wird, ohne zu versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Das ist eine Art Selbstjustiz und geht gar nicht.
Die Frage bleibt ob die Katze überhaupt bei TASSO & Co. registriert wurde. Falls das nicht passiert ist, bringen weder Tätowierung noch Chip etwas.
An der Tätowierung kann man auch nicht immer den Tierarzt ablesen - und selbst wenn, dann weiss der nicht zwingend wem die Katze aktuell gehört.
Ob hier also wirklich eine Straftat vorliegt, wird auch davon abhängig sein ob die Katzen registriert wurden oder nicht.
Ich habe aber mit großem Entsetzen hier in diesem Forum schon gelesen dass bei Katzen, die im Tierschutz gelandet sind, der Chip erst nach Jahren (!!!) ausgelesen wurde. So selten scheint das denn wohl auch nicht zu sein dass der Tierschutz da völlig versagt.
Auf der anderen Seite finde ich es aber auch sehr fahrlässig wenn gerade mal 16 Wochen alte Kitten frei auf der Straße rumlaufen und anscheinend schon seit Wochen in einer Gaststätte ca. 100m weiter von Gästen gefüttert werden usw...
Die Katzen sollen im Garten bleiben? Dass ich nicht lache.
Wie will man das denn ohne Sicherung des Gartens erreichen?
Und naja - selbst mit gesichertem Garten weiss ich nicht ob die Idee so gut ist, die Kitten von Geburt an an Freigang zu gewöhnen, wenn man sie später vermitteln will. Letztendlich kommen sie ja dann nur noch für die Freigangshaltung in Frage, und die kann ja bei weitem nicht jeder bieten...
Dass die TE davon auszugehen scheint dass Chip und Tätowierung zu einer Meldung beim Tierarzt führen würde, deutet auch meiner Meinung nach darauf hin dass die Katzen garnicht registriert wurden wie Cindyslilli völlig zurecht befürchtet. Wer jemals eine TASSO-Registrierung ausgefüllt hat weiss dass das NICHT so läuft.