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winky
Erfahrener Benutzer
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- 15. Dezember 2015
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- München
1. Ich will jetzt nicht endlos zitieren. Aus dem letzten Beitrag vom User vor mir geht hervor, dass Pauline versuchte rauszukriegen, wem der Kater gehört. Nachdem man niemanden fand, hat man angefangen, ihn zu füttern.
Na also. - Gechipt ist er auch nicht. Wenn man dann also denkt, er gehört niemanden und füttert ihn - ist das dann verwerflich?
2. Erst spät hat Paulini die Besitzerin gefunden. Dort ist er seit vier Jahren und hat sich offensichtlich nie wohl gefühlt. Soll man ihm dann verwehren, dass er wohin geht, wo er sich wohl fühlt?
3. Von einer Unterschlagung kann keine Rede sein, weil die Zueignungsabsicht fehlt. Außerdem wurde er nicht entwendet und eingesperrt. Vor allem: Es fehlt die Zueignungsabsicht und die ist Voraussetzung für den Tatbestand der Unterschlagung.
4. Aus dem Link mit rechtlichen Hinweisen von TIR: Dies ist übrigens Schweizer Recht. Aber egal. Auch im deutschen Recht hat ein Tierbesitzer das Recht, auf dem Privatklageweg (und nur hier) zu erwirken, dass der Fremdfütterer seine Katze nicht mehr füttert. D.h. eine Unterlassungsklage. Ein Straftatsbestand ist dies aber nicht, sondern geht nur im Wege einer Privatklage beim Zivilgericht.
Dies hat von der Besitzerin zu erfolgen, was in diesem Falle aber nicht zutrifft, da diese mit der Fütterung einverstanden ist.
5. Thema Fütterung: Katze wurde "entfremdet" durch Fütterung.....
Ich habe eine Freigängerin, die mit Sicherheit sich bei den Nachbarstöpfen auch bedient. Sie wird mir dadurch nicht entfremdet.
Ich kenne mehrere Freigänger-Besitzer, deren Katzen sich oft bei anderen Leuten aufhalten, zur eigenen Unterhaltung, weil sie halt gerne unterwegs sind. Sie kommen trotzdem zu den Besitzern zurück, wenn es ihnen dort gut geht.
6. Wir haben viele obdachlose Katzen oder Katzen, deren Besitzer verreist sind, die Katzen draußen lassen, oder Leute, die sich halt nicht optimal um die Katzen kümmern. Sollen die Katzen dann draußen hungern? Für diese Katzen ist es ein Glück, wenn sie dann von den Nachbarn gefüttert werden bzw. dort noch eine Anlaufstelle haben.
7. Ich fahre wegen meiner Katze nicht mehr in Urlaub, Manchmal muß ich aber doch für zwei oder 3 Tage weg (einmal im Jahr). Meine Katze muss ich draußen lassen, sie sollte von der Nachbarin gefüttert werden. Wenn sie aber merkt, ich bin nicht da, geht sie woanders hin. Und da bin ich sehr sehr froh, wenn sie dann bei anderen Leuten Futter findet.
Wenn sie mir durch so was entfremdet würde, dann würde ich sagen, stimmt was bei mir nicht.
8. Meine Katze bleibt im Sommer manchmal lange weg und ich mache mir weniger Sorgen, wenn ich weiß, o.k. notfalls findet sie was zu fressen.
9. Wenn sich eine Katze nicht wohl fühlt in ihrem zu Hause, sucht sie sich ein neues, wenn sie clever ist. Warum soll sie wo bleiben, wo es nicht gut für sie ist? Geht es hier um den "Besitz" oder um das Wohl eines Tieres? Jede Katze sucht sich ihr Zuhause. Man sagt doch, Katzen suchen sich ihre Menschen. Hier zählt das auf einmal nicht mehr. Und ehrlich, wenn meine Katze sich anders entscheiden würde, und gerne woanders sein will, dann wäre dies schmerzlich für mich, aber ich liebe meine Katze und möchte, dass sie glücklich ist, egal wo, ob bei mir oder bei jemandem anderen. Alles andere ist Besitzen wollen und hat mit Liebe nichts zu tun.
Bei der "Bürokatze" ist es doch offensichtlich: Die Besitzerin hat doch selbst gesagt, dass sich die Katze nie zu Hause wohl gefühlt hat, weil vielleicht zuviel Tumult ist. Soll man die Katze jetzt zwingen, in einem Zuhause zu sein, was sie nicht haben will? Wenn sie nicht im Büro wäre, wäre sie woanders und vielleicht obdachlos, weil sie nicht zu Hause sein will.
Das ist ein sehr starres Besitzdenken. Katzen sind freie Tiere und warum soll ich stinksauer sein, wenn sie sich woanders auch noch Zuwendung und vielleicht Leckerli holt? Wenn sie glücklich ist, bin ich es auch.
Meine Katze wird mir deswegen jedenfalls nicht entfremdet.
Ich bin entsetzt, wenn hier geschrieben wird, man soll die Katze wegjagen..Wer bitte, bringt so was übers Herz? Dann hat sie niemanden und - wie gesagt - wieso geht man davon aus, dass sie nach Hause zu der Besitzerin geht? Sie wird nicht nach Hause gehen, sondern woanders hin oder obdachlos sein, so wie viele andere Katzen auch schon.
Falls Du noch liest, liebe Pauline: Redet doch mit der Besitzerin, ob sie mit einer Vermittlung einverstanden ist bzw. wie das geregelt werden soll mit Arztbesuchen usw. Und interessant wäre ja, wo er am Wochenende ist.
Wenn die jetzige Situation weiter bestehen soll, dann sollte er am Wochenende und in der Nacht eine Unterkunft finden. Ich kenne in meiner Umgebung 2 Läden, die haben jeweils eine "Ladenkatze". Die eine Katze kommt am Abend rein und ist auch am Wochenende im Laden (sehr großer Laden). Unter der Woche kann sie raus und rein, wie sie will. Im andern Laden kann sie am Wochenende im Hof bleiben mit Hütte und kann von dort aus in andere Höfe z.B.
Ein Büro hier (fällt mir grad ein, dass ich ja doch eine Bürokatze kenne), hat eine Klappe, die Katze kann immer raus und rein, auch am Wochenende. Es haben sich dort mittlerweile noch zwei weitere Katzen dazugesellt. Die Katzen werden am WE auch versorgt.
Wenn die Katze am Abend/Nacht und am Wochenende versorgt wäre, wäre es eine ähnliche Situation und ich finde, nicht die Schlechteste: Katze ist versorgt und hat die Freiheit. Aber wie gesagt: Abend und Wochenende müßten geklärt werden und natürlich mit der Besitzerin.
Ich finde es gut, dass man nicht wegschaut und sich Gedanken macht. Deshalb hast Du ja auch hier im Forum gefragt. Es tut mir leid, dass Du hier so attackiert wurdest.
Na also. - Gechipt ist er auch nicht. Wenn man dann also denkt, er gehört niemanden und füttert ihn - ist das dann verwerflich?
2. Erst spät hat Paulini die Besitzerin gefunden. Dort ist er seit vier Jahren und hat sich offensichtlich nie wohl gefühlt. Soll man ihm dann verwehren, dass er wohin geht, wo er sich wohl fühlt?
3. Von einer Unterschlagung kann keine Rede sein, weil die Zueignungsabsicht fehlt. Außerdem wurde er nicht entwendet und eingesperrt. Vor allem: Es fehlt die Zueignungsabsicht und die ist Voraussetzung für den Tatbestand der Unterschlagung.
4. Aus dem Link mit rechtlichen Hinweisen von TIR: Dies ist übrigens Schweizer Recht. Aber egal. Auch im deutschen Recht hat ein Tierbesitzer das Recht, auf dem Privatklageweg (und nur hier) zu erwirken, dass der Fremdfütterer seine Katze nicht mehr füttert. D.h. eine Unterlassungsklage. Ein Straftatsbestand ist dies aber nicht, sondern geht nur im Wege einer Privatklage beim Zivilgericht.
Dies hat von der Besitzerin zu erfolgen, was in diesem Falle aber nicht zutrifft, da diese mit der Fütterung einverstanden ist.
5. Thema Fütterung: Katze wurde "entfremdet" durch Fütterung.....
Ich habe eine Freigängerin, die mit Sicherheit sich bei den Nachbarstöpfen auch bedient. Sie wird mir dadurch nicht entfremdet.
Ich kenne mehrere Freigänger-Besitzer, deren Katzen sich oft bei anderen Leuten aufhalten, zur eigenen Unterhaltung, weil sie halt gerne unterwegs sind. Sie kommen trotzdem zu den Besitzern zurück, wenn es ihnen dort gut geht.
6. Wir haben viele obdachlose Katzen oder Katzen, deren Besitzer verreist sind, die Katzen draußen lassen, oder Leute, die sich halt nicht optimal um die Katzen kümmern. Sollen die Katzen dann draußen hungern? Für diese Katzen ist es ein Glück, wenn sie dann von den Nachbarn gefüttert werden bzw. dort noch eine Anlaufstelle haben.
7. Ich fahre wegen meiner Katze nicht mehr in Urlaub, Manchmal muß ich aber doch für zwei oder 3 Tage weg (einmal im Jahr). Meine Katze muss ich draußen lassen, sie sollte von der Nachbarin gefüttert werden. Wenn sie aber merkt, ich bin nicht da, geht sie woanders hin. Und da bin ich sehr sehr froh, wenn sie dann bei anderen Leuten Futter findet.
Wenn sie mir durch so was entfremdet würde, dann würde ich sagen, stimmt was bei mir nicht.
8. Meine Katze bleibt im Sommer manchmal lange weg und ich mache mir weniger Sorgen, wenn ich weiß, o.k. notfalls findet sie was zu fressen.
9. Wenn sich eine Katze nicht wohl fühlt in ihrem zu Hause, sucht sie sich ein neues, wenn sie clever ist. Warum soll sie wo bleiben, wo es nicht gut für sie ist? Geht es hier um den "Besitz" oder um das Wohl eines Tieres? Jede Katze sucht sich ihr Zuhause. Man sagt doch, Katzen suchen sich ihre Menschen. Hier zählt das auf einmal nicht mehr. Und ehrlich, wenn meine Katze sich anders entscheiden würde, und gerne woanders sein will, dann wäre dies schmerzlich für mich, aber ich liebe meine Katze und möchte, dass sie glücklich ist, egal wo, ob bei mir oder bei jemandem anderen. Alles andere ist Besitzen wollen und hat mit Liebe nichts zu tun.
Bei der "Bürokatze" ist es doch offensichtlich: Die Besitzerin hat doch selbst gesagt, dass sich die Katze nie zu Hause wohl gefühlt hat, weil vielleicht zuviel Tumult ist. Soll man die Katze jetzt zwingen, in einem Zuhause zu sein, was sie nicht haben will? Wenn sie nicht im Büro wäre, wäre sie woanders und vielleicht obdachlos, weil sie nicht zu Hause sein will.
Das ist ein sehr starres Besitzdenken. Katzen sind freie Tiere und warum soll ich stinksauer sein, wenn sie sich woanders auch noch Zuwendung und vielleicht Leckerli holt? Wenn sie glücklich ist, bin ich es auch.
Meine Katze wird mir deswegen jedenfalls nicht entfremdet.
Ich bin entsetzt, wenn hier geschrieben wird, man soll die Katze wegjagen..Wer bitte, bringt so was übers Herz? Dann hat sie niemanden und - wie gesagt - wieso geht man davon aus, dass sie nach Hause zu der Besitzerin geht? Sie wird nicht nach Hause gehen, sondern woanders hin oder obdachlos sein, so wie viele andere Katzen auch schon.
Falls Du noch liest, liebe Pauline: Redet doch mit der Besitzerin, ob sie mit einer Vermittlung einverstanden ist bzw. wie das geregelt werden soll mit Arztbesuchen usw. Und interessant wäre ja, wo er am Wochenende ist.
Wenn die jetzige Situation weiter bestehen soll, dann sollte er am Wochenende und in der Nacht eine Unterkunft finden. Ich kenne in meiner Umgebung 2 Läden, die haben jeweils eine "Ladenkatze". Die eine Katze kommt am Abend rein und ist auch am Wochenende im Laden (sehr großer Laden). Unter der Woche kann sie raus und rein, wie sie will. Im andern Laden kann sie am Wochenende im Hof bleiben mit Hütte und kann von dort aus in andere Höfe z.B.
Ein Büro hier (fällt mir grad ein, dass ich ja doch eine Bürokatze kenne), hat eine Klappe, die Katze kann immer raus und rein, auch am Wochenende. Es haben sich dort mittlerweile noch zwei weitere Katzen dazugesellt. Die Katzen werden am WE auch versorgt.
Wenn die Katze am Abend/Nacht und am Wochenende versorgt wäre, wäre es eine ähnliche Situation und ich finde, nicht die Schlechteste: Katze ist versorgt und hat die Freiheit. Aber wie gesagt: Abend und Wochenende müßten geklärt werden und natürlich mit der Besitzerin.
Ich finde es gut, dass man nicht wegschaut und sich Gedanken macht. Deshalb hast Du ja auch hier im Forum gefragt. Es tut mir leid, dass Du hier so attackiert wurdest.