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und auch hier habe ich nichts gegenteiliges zu gesagt. es gebietet dann allein schon die logik, dass es im ermessen des richters liegt, die sachlage zu beurteilen.Korrekt, hast du dir fein aus dem Internet rausgesucht.
Tut mir leid, aber werf bei eindeutigen Sachen nicht mit irgendwelchen juristisch völlig falschen Laiengehabe um dich, weil du das mal von einem Freundes Freund gehört hast. Sorry, dass ich das jetzt so hart ausdrücken muss, aber das ist der TE absolut unfair gegenüber.
hm, ich hatte allerdings auch geschrieben, dass ich in einer ähnlichen situation bin/war und damit nicht mein wissen von freunden habe. wenn du zu faul bist, meine aussagen komplett zu lesen, dann wirf mir bitte im nachhinein nicht irgendwelche unwahrheiten an den kopf.
1. Muss sie NIEMANDEN in ihre Wohnung lassen, egal wem was gehört, Punkt. Ohne Durchsuchungsbefehl kein reinkommen. Ausnahme Vermieter unter bestimmten Umständen, aber auch nicht wie er will.
ich habe nie etwas gegenteiliges behauptet
2. Kann man Zeugenaussagen ebenfalls als "Beweis" gelten, ein mündlicher Vertrag ist aber grundsätzlich genauso wirksam wie ein schriftlicher.
ja, jedoch ist die beweisführung erheblich schwieriger. aber hast recht, ich behaupte jetzt auch einfach irgendwelche dinge, die ich natürlich nicht schriftlich belegen kann und dann wird das schon klappen ganz sicher!
3. Die Vorbesitzer haben der TE das Tier überlassen. Ich weiß jetzt nicht, wielange das her ist, aber klingt so, als wäre das schon etwas her. Glaubst du wirklich, dass irgendein Richter so dumm ist, den anderne zu glauben, dass sie das Tier nur auf unbestimmte Zeit verliehen haben? Ich bitte dich... selbst beim dümmsten Menschen würde da der gesunde Menschenverstand greifen, dass die Katze entweder geschenkt oder verkauft wurde, aber mit Sicherheit nicht auf unbestimmte Zeit verliehen.
wer hat denn was von verliehen geschrieben? bitte ließ dir nochmal durch, was ich geschrieben hab.
§391 ZPO, §286 BGB
Da du hier ja einen auf Rechtsexperte machst, gehe ich mal davon aus, dass du was damit anfangen kannst und ich das nicht näher erläutern muss, warum diese Aussage von dir totaler Quatsch ist.
das problem ist, dass sich die zeugen, die für die gegenseite argumentieren mit einer falschaussage strafbar machen. und wenn das rauskommt kann das zu einer eigenen anzeige kommen.
ob man soweit gehen will, um das tier zurück zu bekommen laube ich weniger. und wie die TE schrieb wollten sie die katze ja abgeben, was sie gehört hat. das werden auch andere gehört haben.
Auf Falschaussagen steht bis zu 11 Monaten Knast - nur mal so als Anmerkung.
Wie blöd muss man als 'Zeuge' sein, das wegen einer fremden Katze! zu riskieren???
Sorry, aber diese angeblichen Zeugen kann ma ngetrost komplett vergessen.
Und wie schon mehrfach beschrieben - mündliche Verträge sind GENAUSO wirksam wie schriftlich Niedergelegte!! Ja auch vor Gericht!!
Das möchte ich hier gerne mal klar stellen: Selbstverständlich wurde ein Vertrag geschlossen! Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stande. In dem Moment, in dem der eine (konkludent) mitgeteilt hat: "Ich möchte dir diese Katze unentgeltlich übereignen" und der andere (konkludent) mitgeteilt hat "Ja, ich möchte diese Katze unentgeltlich von dir übereignet bekommen" wurde ein Vertrag geschlossen. Dass der nicht schriftlich geschlossen wurde, ist ärgerlich, ändert aber nichts daran, dass ein Vertrag besteht und auch bereits erfüllt wurde.
Ja, das stimmt schon, da mündliche Verträge einfach schwerer zu beweisen sind. Deshalb haben sie in der Theorie die gleiche Gültigkeit, in der Praxis ist das was anderes.
Es ging mir auch nur darum, dass du gesagt hattest, es wäre kein Vertrag zu Stande gekommen. Und das stimmt nicht, wenn die Angaben der tE stimmen. Stimmt, ich war nicht dabei und kann es nicht beurteilen. Aber wir alle schließen täglich mehrere Verträge, nur glaubt keiner daran. Aber schon im Supermarkt an der Kasse werden Verträge geschlossen, ganz ohne darüber reden zu müssen 😉
Wenn allerdings andere Leute bereits wussten, dass der Erstbesitzer die Katze loswerden will, dann werden diese Personen vielleicht noch mehr wissen?
Bzw. Hat denn der Vorbesitzer Papiere zu dem Tier, was ausweisen,d ass es seine Katze ist?
Wenn er diese Papiere hat, dann wird es sehr sehr schwer für dich ...
Ähm sorry, aber vor Gericht geht sowas absolut gar nicht - dafür ist der Streitwert schlichtweg nicht vorhanden.
Da würde jeder Richter sich totlachen und kein Gericht in DE hätte mehr Zeit für was anderes, wenn wegenn Null Euro Streitwert Sachen verhandelt werden.
Sag das mal den Leuten, die wegen eines "geklauten" Brötchens ihren Job loswurden .... 😉
was meinst du denn, weshalb man ewig auf gerichtstermine wartet? etwa weil es immer nur um horende summen geht???
Ich bin mir nicht sicher, ob du mich meinst, da deine Antwort ungefähr so gut zu meiner Aussage passt, wie die Aussage "Nachts ist es kälter als draußen".
Daher frage ich nochmal nach, ob du mich meinst und wen ja, was das mit meinem Beitrag grad zu tun hat 😀.
das wär ja ein wenig weit vom schussQuiky Ähm sorry, aber vor Gericht geht sowas absolut gar nicht - dafür ist der Streitwert schlichtweg nicht vorhanden.
Da würde jeder Richter sich totlachen und kein Gericht in DE hätte mehr Zeit für was anderes, wenn wegenn Null Euro Streitwert Sachen verhandelt werden.
neeee hatte nur aus versehen das zitat entfernt von
das wär ja ein wenig weit vom schuss