Fundstück aus dem Netz:
Sehr geehrter Herr xxx,
wurden Ihnen Netto- oder Brutto-Preise genannt und hat man Ihnen den Preis für die Kastration alleine oder die Gesamtoperation incl. Narkose etc. genannt?
Ich liefere eine qualifizierte, seriöse Arbeit, und die ist "preiswert", nämnlich Ihren Preis wert. Wenn Sie "billig" bevorzugen, sind Sie in meiner Praxis falsch.
Ich nutze gern diese Gelegenheit, meine Kosten und Preise etwas transparenter zu machen:
Die Kastration selbst kostet laut der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ohne Material und Mehrwertsteuer für Tierärzte € 17,18 (einfacher Satz der GOT) bis € 51,54 (dreifacher Satz der GOT). Diese Summen dürfen nicht unterschritten werden, das ist strafbar. Über Überschreitungen brauchen wir uns an dieser Stelle keinen Kopf zu zerbrechen.
Meine € 24,05 netto bedeuten den rund 1,4-fachen Satz der GOT (Humanmedizinier rechnen nebenbei bemerkt üblicherweise zum 2,3- bis 3,5-fachen Satz ab). Da liegt mein Preis also im untersten Bereich.
Da das Tierschutzgesetz - zu Recht! - eine schmerzhafte Operation ohne Narkose verbietet, kommen die klinische Allgemeinuntersuchung (Narkosevoruntersuchung, bei uns mit Abhören von Herz und Lunge, auch bei Zwerghamstern, Mäusen und anderen Kleinst-Tieren), die Narkose (bei uns mit schonender, aber aufwendiger Gasnarkose) und zusätzliche Schmerzmittelinjektionen hinzu.
Natürlich geht das auch billiger!
...wenn man bei der Frage nach den Kosten nicht die Gesamtkosten, sondern den einzelnen GOT-Punkt nennt (bei mir: Kastration € 24,05, Gesamt-OP € 94,49)
...wenn man keine Handschuhsheimer Praxismieten bezahlen muß (aber wieviel Geld kostet es die Patienten, mit dem Auto weit zu fahren, wenn sie ihre Zeit und die Kfz-Betriebskosten korrekt berechnen?)
...wenn man auf eine mehrjährige Weiterbildung zum Fachtierarzt verzichtet (ok, kastrieren kann der nichtpromovierte Tierarzt ohne Fachtierarztausbildung auch. Aber dem schreibt man nur 8 Fortbildungsstunden im Jahr vor, die nicht kontrolliert werden. Ich als Fachtierärztin mit Weiterbildungsermächtigung muß 40 Stunden im Jahr nachweisen, und es wird kontrolliert. Wobei die Fortbildungen keine Geschenke der Pharmaindustrie sind, sondern teuer bezahlt werden müssen - zuzüglich Anfahrt und Hotel)
...wenn man auf die Narkose verzichtet (ein strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, aber mit geeigneter Fixation technisch machbar. Wollen Sie das wirklich?)
...wenn man bei der Narkose auf zusätzliche Schmerzmittel verzichtet. (Macht doch nichts, daß der betäubte Patient Schmerzen empfindet - er kann ja nicht zappeln oder schreien, dann merkt´s keiner, der besitzer schon gar nicht. Man weiß zwar, daß es anders ist...)
...wenn man die Narkose ohne vorherige Untersuchung des Patienten durchführt (ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und ein erhöhtes Risiko für den Patienten, aber Geiz ist ja geil)
...wenn kein steriles Besteck verwendet wird (der Autoklav kostet nämlich Geld, und elektrischen Strom gibt´s auch nicht umsonst. Soll eben Ihre Maus aus Kostengründen die Pockenviren des vorigen Patienten eingeimpft bekommen)
...wenn auf sterile Abdecktücher, sterile OP-Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. verzichtet wird
...wenn nicht jeder Patient seine eigene, neue (scharfe!) sterile Skalpellklinge bekommt (merkt ja keiner, und was macht das schon wenn die Wunde schlechter heilt weil das Skalpell schon 5 x benutzt wurde?)
... wenn abgelaufende Medikamente, Narkosemittel und Nahtmaterialien verwendet werden (ist verboten, aber Sie merken es ja nicht)
...wenn keine Spezialinfusionen verabreicht werden (senkt den Preis, aber auch die Überlebensrate)
... wenn auf die Wärmematte und Überwachung bis zum vollständigen Erwachen verzichtet wird (verbessert die Überlebensrate, kostet aber wieder Geld - für Heizmatte und Strom sowie die Desinfektion der Matte nach dem Gebrauch und Personal)
...wenn man kein geschultes Personal für die Narkoseüberwachung einsetzt, sondern ungelernte Kräfte, oder besser gleich ganz auf Narkoseüberwachung verzichtet
...wenn man Gehälter unter Tarif bezahlt
...wenn man nicht steuerehrlich ist (aber Straßen, Kindergärten, Schulen, Universitäten und vieles anderes werden aus Steuergeldern finanziert)
...wenn man wider besseres Wissen auf zeitraubende, aber nicht lukrative Tätigkeitsfelder verzichtet - wie z.B. Beratungen von Personen, die - wie Sie - vermutlich doch den billigsten, und nicht den besten Anbieter einer Leistung suchen
Zäumen wir das Pferd außerdem andersherum auf: eine Tiermedizinische Fachangestellte und ein Vollakademiker mit mehrjähriger Fachtierarztausbildung sind jeweils mindestens eine halbe bis eine Dreiviertel-Stunde mit einem Patienten beschäftigt. Bei dieser Tätigkeit fallen variable Kosten (Material, Medikamente) in Höhe von knapp € 11,- an. Die Mehrwertsteuer (in Höhe von über € 15,-) geht direkt an den Finanzminister. Von einem Kostenvoranschlag in Höhe von € 94,49 bleiben so noch genau € 68,40 übrig. Davon müssen die Fixkosten (Miete, Strom, Heizung, Gehälter, Lohnnebenkosten, Telefon, Praxisgeräte, Personalkleidung, Versicherungen, Steuern und vieles mehr) bezahlt werden. Den Rest teilen sich zwei Fachkräfte als Arbeitslohn für eine halbe Stunde konzentrierter, qualifizierter Arbeit.
Wieviel Stundenlohn kommt da Ihrer Meinung nach wohl zusammen? Ich kann Ihnen versichern: "Rekord"gehälter sind anders!
Suchen Sie sich den Tierarzt Ihres Vertrauens, aber glauben Sie nicht, daß die gleiche Leistung einmal € 20,- und einmal für € 100,- kostet - es ist nicht die gleiche Leistung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C.V.
Quelle:
http://mausebande.com/forum/farbmaeuse/gesundheit/40740-kastration-billig-sicht-tieraerzte.html