Laut Mitarbeiter, ist das so rechtens (und wie hier auch einer schrieb), das Recht des Arztes das Tier einzuhalten da es behandelt werden musste, da sonst Lebensgefahr besteht.
Bei (Werk)Verträgen gibt es da und dort so etwas wie ein Pfandrecht, solange, bis die Vergütung seitens des Auftraggebers gezahlt worden ist.
So kann beispielsweise die Kfz-Werkstatt das zu reparierende Auto einbehalten, bis der Werklohn für die Reparatur gezahlt worden ist. Oder das Vermieterpfandrecht: statt der Räumung kann der Vermieter sein gesetzliches Pfandrecht an den sog. "eingebrachten Sachen" (= Möbel, Hausrat etc.) des Mieters geltend machen - in der Hoffnung, dass die Verwertung (Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher) ihm so viel Geld einbringt, dass die Schulden des Mieters dadurch beglichen oder gemindert werden.
Dass die Tierklinik einen tierischen Patienten einbehalten darf, bis die Rechnung über die ärztlichen Leistungen erbracht ist, sollte klar sein. Allerdings bedarf es dazu in diesem Fall, denke ich, eines rechtsgültig abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Der Arzt erbringt kein Werk, es handelt sich also nicht um einen Werkvertrag, wo es m. E. n. wie bei der Miete ein gesetzliches Pfandrecht gibt, sondern es ist eine Art Dienstvertrag. Daher müsste so ein Pfandrecht im Zweifel vertraglich vereinbart worden sein.
Wobei ich aber - anders als verschiedene User hier - es für plausibel halte, dass die anfänglichen Behandlungskosten einer Notfallkatze in einer Tierklinik an einem Wochenende eine höhere dreistellige Summe erreichen können.
Zum einen sind da die ggf. möglichen Feiertags- und Sonntagszuschläge zu den normalen GOT-Sätzen, also dass die Behandlungskosten wegen des Wochenenddienstes mit einem Steigerungsfaktor versehen werden oder dass es ggf. gesonderte GOT-Ziffern für Zuschläge gibt.
Zum anderen kann, wenn klar ist, dass die Katze stationär aufgenommen werden muss, um behandelt zu werden, in die Kosten auch mit eingerechnet werden, was zum Prozedere der stationären Aufnahme gehört.
Bei uns in der TK fallen darunter allerlei Blutuntersuchungen und Tests allgemeiner Natur, die mit der Grunderkrankung erstmal nichts zu tun haben, sondern mit allgemeiner Hygiene (ähnlich der ür menschliche Patienten obligatorischen Lungenuntersuchung im Krankenhaus anlässlich der stationären Aufnahme). Dann die Unterbringungskosten für den tierischen Patienten, je angefangener Tag. Bei intensivmedizinischer Betreuungsnotwendigkeit kann auf diese Weise der Tagessatz in einer Tierklinik problemlos mehr als 100 Euro erreichen, ohne dass auch nur ein Euro ärztlicher Behandlung mit eingerechnet ist.
Und solange die Katze sozusagen als Pfand in der Klinik verbleibt, fallen ja auch Betreuungskosten an, also das Tierchen belegt einen Käfig im Krankenstall und bekommt Futter, Wasser, Streu und natürlich auch menschliche Zuwendung. Da wird man wahrscheinlich eher "günstige" Tagesbeträge berechnen, ähnlich dem, was in einer Katzenpension oder im TH zu zahlen wäre für die Unterbringung. Aber das alles addiert sich natürlich auch.
Wie genau der TA im vorliegenden Fall auf die 600 Euro kam, muss wohl sein Geheimnis bleiben, aber einige Hundert Euro sind im Grunde bereits bei den - sagen wir - ersten zwei Tagen in einer durchschnittlichen Tierklinik weg, ohne dass nun ausdrücklich teure Untersuchungen oder Behandlungen hätten erfolgen müssen.
Dass dann in der TK bereits Formulare des örtlichen TSV für die Übereignung des Tierchens vorhanden sind, finde ich zwar sportlich von dem TH (wie wollen die denn die Kosten stemmen, wenn sozusagen Hinz und Kunz ihre kranken Tiere direkt beim TH abladen können, via Klinik?
😱), tierschutztechnisch aber ausgesprochen ehrenwert!
Denn auf diese Weise ist viel leichter sichergestellt, dass die Tierchen mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand sinnvoll medizinisch versorgt werden können, auch wenn die Besis das Geld nicht haben oder nicht aufbringen wollen!
So, wie ich den Sachverhalt verstehe, soll indessen kein Vertrag zwischen der Klinik und dem TE geschlossen worden sein, bevor die Klinik mit den 600 Euro aus dem Hut kam. In diesem Fall gäbe es dann auch kein Pfandrecht der Klinik, und der TE könnte seine Katze herausverlangen.
Anders liegt der Fall hingegen, wenn die Übertragung des Eigentums an der Katze rechtswirksam unterschrieben wurde, also der TSV direkt Eigentümer der Katze wurde und diese dann zwecks weiterer Behandlung in der Klinik verblieb. Die Klinik handelte dabei im Zweifelsfall als Vertreter des TSV, sowohl als Empfänger der Eigentumsübertragungserklärung als auch als Auftraggeber (TSV) hinsichtlich der weiteren Behandlung der Katze durch die TK (als ärztlicher Dienstleister).
Meiner Ansicht nach gibt es im vorliegenden Fall durchaus einige Ungereimthalten, v. a. fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass die Klinik gewissermaßen eine Carte Blanche für diese Eigentumsübertragungen von kranken Tieren an das TH haben soll!
Gerade wenn es um sehr teure Behandlungen geht und nicht nur Pillepalle, müsste es doch sinnvollerweise so laufen, dass die Klinik sich erstmal rückversichern sollte, dass der Verein nicht bereits pleite ist von den letzten drei oder vier Patienten, die ihm via Klinik übereignet und teuer behandelt worden waren.....
..... und iwie wird die Klinik ja auch als Bock zum Gärtner gemacht mit so einer Konstruktion, denn sie generiert auf diese Weise ja ihre eigene Beauftragung und könnte sozusagen den Verein melken bis zum letzten Cent.....
😕
Da aber nun diese Eigentumsübertragungsvereinbarung abgeschlossen worden war, sehe ich im vorliegenden Fall keinen Raum dafür, die Polizei zu holen und von der Klinik die Herausgabe der Katze zu verlangen. Der bereits gemachte Vorschlag, dass der TE morgen direkt mit dem Verein und der Klinik spricht, um die Katze zurückzuerhalten, dürfte deutlich sinnvoller sein. Und da kann auch das Thema "Erpressung" oder "Nötigung" angesprochen werden, soweit dies dann noch eine Rolle spielt.
Ich persönlich würde mir einen Tierschutzverein wünschen, der mit finanziell unbegrenzten Mitteln im Wege der Eigentumsübertragung immer dann einspringen könnte und wollte, wenn (aus welchen Gründen auch immer) die Patientenbesitzer bei der ärztlichen Behandlung nicht zahlen können oder wollen!!! Damit könnte soooooo viel Tierleid vermieden werden.....
TE, ich drücke deinem Kater die Daumen, dass er nun gut ärztlich versorgt und erfolgreich behandelt werden kann und es ihm bald wieder besser geht!
Meiner Meinung nach hast du mit der Eigentumsübertragung (wenngleich wohl eher ungewollt *hust*) das Richtige getan: du hast dafür gesorgt, dass das Tierchen die notwendige Behandlung erhalten kann und nicht länger leiden muss. Dass dies nicht möglich war, ohne dass du das Eigentum an deinem Kater aufgibst, schmerzt sicherlich - das würde mir nicht anders gehen! -, aber es ist der richtige Weg, wenn du dir die Behandlungskosten nicht leisten kannst und auch nicht in der Lage bist, das notwendige Geld z. B. durch private Darlehen innerhalb des Familien- und Freundeskreises aufzutreiben.