Tollwut - Achtung im Kreis Pinneberg, 2 Katzen durch Amts-TA getötet

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Kann man die Katzen einfach so entsorgen?
Ich dachte, Tollwut MUSS bestaetigt und aktenkundig erfasst werden?😕
 
A

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Kann man die Katzen einfach so entsorgen?
Ich dachte, Tollwut MUSS bestaetigt und aktenkundig erfasst werden?😕
Ja, Tollwut ist in D meldepflichtig. Das wissen auch die Amts-Vets. Und gerade die.
Sollte sie allerdings mehrere Katzen einschläfern, die alle negativ waren, könnte sie auch ein ganz dickes Problem am Hals haben...
 
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Sollte sie allerdings mehrere Katzen einschläfern, die alle negativ waren, könnte sie auch ein ganz dickes Problem am Hals haben...

Meinst du? Mir wurde erklärt, da greift Staats... irgendwas, sprich, der Vet ist immer fein raus, egal wie schlecht er handelt, hauptsache nach besten Gewissen.

Wobei dies das tode Tier so und so nicht wieder lebendig machen würde.
 
Danke fuer die Info.

Dann waere das ja ganz schoene Amtsanmassung.

Inwiefern? Anzeigepflichtig ist heftiger und zieht nen ziemlichen Rattenschwanz an Seuchenbekämpfungsmaßnahmen etc hinter sich her. Meldepflichtig bedeutet soviel wie "zur Kenntnis genommen"
 
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Inwiefern? Anzeigepflichtig ist heftiger und zieht nen ziemlichen Rattenschwanz an Seuchenbekämpfungsmaßnahmen etc hinter sich her. Meldepflichtig bedeutet soviel wie "zur Kenntnis genommen"

Ich meinte, danke fuer die Info, dass man die toten Katzen nicht einfach ununtersucht entsorgen kann.
Dass da also noch ein "Nachspiel" kommt. Dass Anzeigepflicht heftiger ist, ist j aklar.

Ich lebe nicht in D, aber es interessiert mich, wie es dort gehandhabt wird.

Mit Amtsanmassung meinte ich, dass sie einfach Katzen ohne Grund getoetet haben koennte.
 
Bei Verdacht muss der Amts-Vet handeln und zwar im Ramen des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden VO. Wenn er nicht danach handelt hat er ein Problem.
Ein besonders großes Problem bekommt er dann, wenn dadurch, dass er nichts getan hat, ein Mensch oder weiterre Tiere zu schaden kommen.
Auch die zur Anzeige verpflichteten Personen, würden ziemlich viel Ärger haben, wenn sie den Verdacht nicht anzeigen würden.
 
Bei Tollwut ist der Verdacht ausreichend. Das muss nicht erst erwiesen werden.

Ohne Haarspalterei betreiben zu wollen, aber der Verdacht muss ja auf etwas begruendet sein. Nicht nur, dass in einem Gebiet Fledermaeuse leben.
Und dann gilt es noch immer, die toten Katzen zu untersuchen.
 
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Ohne Haarspalterei betreiben zu wollen, aber der Verdacht muss ja auf etwas begruendet sein. Nicht nur, dass in einem Gebiet Fledermaeuse leben.
Und dann gilt es noch immer, die toten Katzen zu untersuchen.

Ja klar. Aber für die Eutha reicht der Verdacht. Und Verdacht besteht bei entsprechenden Symptomen und/oder eben in der Nähe gefundenen infizierten Fledertieren, zu denen die ungeimpften Katzen wahrscheinlich Kontakt gehabt haben oder gehabt haben könnten.

Auf der ersten Seite hat neko glaube ich den entsprechenden Gesetzestext verlinkt gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Haarspalterei betreiben zu wollen, aber der Verdacht muss ja auf etwas begruendet sein. Nicht nur, dass in einem Gebiet Fledermaeuse leben.
Und dann gilt es noch immer, die toten Katzen zu untersuchen.

Entweder entsprechendes klinisches Bild oder Kontakt zu einem seuchenkranken Tier, bei Kontakt zu einem seuchenverdächtigen Tier ist die Tötung eine Kann-Bestimmung.
 
Ja klar. Aber für die Eutha reicht der Verdacht. Und Verdacht besteht bei entsprechenden Symptomen und/oder eben in der Nähe gefundenen infizierten Fledertieren, zu denen die ungeimpften Katzen wahrscheinlich Kontakt gehabt haben oder gehabt haben könnten.

Auf der ersten Seite hat neko glaube ich den entsprechenden Gesetzestext verlinkt gehabt.

Entweder entsprechendes klinisches Bild oder Kontakt zu einem seuchenkranken Tier, bei Kontakt zu einem seuchenverdächtigen Tier ist die Tötung eine Kann-Bestimmung.

Das sieht schon konkreter aus. Danke.🙂
 
Bei Tollwut ist der Verdacht ausreichend. Das muss nicht erst erwiesen werden.

Rana hat gesagt.:
Bei Verdacht muss der Amts-Vet handeln und zwar im Ramen des entsprechenden Gesetzes bzw. der entsprechenden VO. Wenn er nicht danach handelt hat er ein Problem.
Ein besonders großes Problem bekommt er dann, wenn dadurch, dass er nichts getan hat, ein Mensch oder weiterre Tiere zu schaden kommen.
Auch die zur Anzeige verpflichteten Personen, würden ziemlich viel Ärger haben, wenn sie den Verdacht nicht anzeigen würden.

Dem steht das hier aber doch gegenüber:
goertzie hat gesagt.:
Also, die eingeschläferten Katzen waren ungeimpft und wurden ohne Verdacht auf eine Infektion eingeschläfert. Habe eben nochmal nachgefragt.
Die Amtstierärztin hat in dem Brief geschieben "zwingend vorgeschrieben bei ungeimpften Tieren, die Kontakt hatten, bei geimpften Tieren ist die Euthanasie nicht zwingend vorgeschrieben." - dabei muss ein Verdacht bestehen...

Und ja, wo ist die Untersuchung der toten Tiere?
Will die TÄ einfach so weitermachen?
Und wie soll ein Kontakt zwischen einer Fledermaus und einer Katze zweifelsfrei beobachtet sein worden? Und das gleich zweimal???
 
Dem steht das hier aber doch gegenüber:


Und ja, wo ist die Untersuchung der toten Tiere?
Will die TÄ einfach so weitermachen?
Und wie soll ein Kontakt zwischen einer Fledermaus und einer Katze zweifelsfrei beobachtet sein worden? Und das gleich zweimal???

Ist halt die Frage wie genau die ganzen Gegebenheiten weiter gegeben werden...
 
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Ich sage das, weil ich am Waldrand wohne (kein Tollwutbezirk) und hier fliegen in der späten Dämmerung und frühen Nacht Massen an Fledermäusen in den und aus dem Wald, um an der Straßenlaterne Insekten zu fangen.
Die sind so schnell und es ist relativ dunkel, da könnte ich keine Begegnung feststellen...
 
Ob bei Hund/Katze wirklich der Verdacht auf Ansteckung besteht, ist egal, es reicht, dass anzunehmen ist, dass sie mit infizierten Tieren in Kontakt gekommen sind und nicht geimpft sind.

Es muss noch nicht mal sein, dass die Fledermäuse tatsächlich infiziert sind, es reicht, dass sie "seuchenverdächtig" sind:
Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
§ 9 (1)

Ich weiß nicht ob da irgendwo genau definiert ist, was auftreten muss, damit ein Tier als "seuchenverdächtig" gilt?
Wenn nicht, ist das ziemlich interpretierbar.

Edit, hat sich jetzt überschnitten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie soll ein Kontakt zwischen einer Fledermaus und einer Katze zweifelsfrei beobachtet sein worden? Und das gleich zweimal???

Den braucht es gar nicht erwiesen gegeben zu haben. Der Verdacht es könnte Kontakt bestanden haben reicht aus bei Tollwut.
 
O

Ich weiß nicht ob da irgendwo genau definiert ist, was auftreten muss, damit ein Tier als "seuchenverdächtig" gilt?
Wenn nicht, ist das ziemlich interpretierbar.

Edit, hat sich jetzt überschnitten.

steht in §1 der Tollwut-VO

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
1. Ausbruch der Tollwut, wenn diese durch virologische Untersuchung nach einem in den vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt
gemachten Arbeitsanleitungen zur Labordiagnostik von anzeigepflichtigen Tierseuchen (BAnz. S. 18304 vom
12. September 2000) beschriebenen Untersuchungsverfahren festgestellt worden ist;
2. Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, wenn das Ergebnis der klinischen Untersuchung, der pathologischanatomischen
Untersuchung, der molekularbiologischen Untersuchung oder der histologischen
Untersuchung, jeweils in Verbindung mit epizootiologischen Anhaltspunkten, den Ausbruch der Tollwut
befürchten lässt;
 
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