Tollwut - Achtung im Kreis Pinneberg, 2 Katzen durch Amts-TA getötet

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Ich sage das, weil ich am Waldrand wohne (kein Tollwutbezirk) und hier fliegen in der späten Dämmerung und frühen Nacht Massen an Fledermäusen in den und aus dem Wald, um an der Straßenlaterne Insekten zu fangen.
Die sind so schnell und es ist relativ dunkel, da könnte ich keine Begegnung feststellen...

Ich hab vorhin schonmal geschrieben: Impfen gegen TW ist der einzige Schutz vor der Krankheit und/oder der Eutha. Sprich deine Viechers hätten im Fall des Falles dann die Chance auf Quarantäne anstelle Eutha.
 
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Den braucht es gar nicht erwiesen gegeben zu haben. Der Verdacht es könnte Kontakt bestanden haben reicht aus bei Tollwut.
Aber dann müßte man als Schlußfolgerung jedes Tier einfangen und "plattmachen", was in dem Gebiet schon mal gesichtet worden ist. 😕
Was für eine Logik...
 
Gerade eben hatte ich zur Tollwut ein ausführliches Gespräch mit einer unserer zuständigen Amtsveterinärin.

Ich bin ansich Verfechterin der TW-Impfung, mein Moritz (15) hat jedoch im letzten Jahr sehr viel wegen einer sehr schlimmen Krankheit durchgemacht, so dass ich ihm nicht zu viel zumuten möchte. Nur, was wirklich notwendig ist.

Also: Gerade wurde mir von der Amtsveterinärin erklärt, dass sie sich aufgrund seiner früheren TW-Impfungen sehr sicher ist, dass er einen Titer aufgebaut hat, der ihn mehr als sicher schützt. Wir könnten den auch gerne mal überprüfen, zu meiner Beruhigung.

Mein Einwand: Was ist, wenn hier TW ausbricht und ich keine aktuelle Impfung nachweisen kann?

Sie erklärte mir, dass in dem Fall der Titer bestimmt und dem Vetamt vorgelegt wird. Das geht zügig, Quarantäne wäre nicht nötig.

Die Dame in Pinneberg ist entweder übers Ziel hinausgeschossen - falls keine Titerbestimmung stattfand - oder aber will mit diesen Drohungen die impfmüden Tierhalter wachrütteln.
 
Aber dann müßte man als Schlußfolgerung jedes Tier einfangen und "plattmachen", was in dem Gebiet schon mal gesichtet worden ist. 😕
Was für eine Logik...

siehe hier:

§ 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier oder einem wild lebenden Tier, ausgenommen bei einer Fledermaus, amtlich festgestellt worden und kann im Falle der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier eine Infektion in diesem Gebiet auf Grund epizootiologischer Nachforschungen nicht ausgeschlossen werden, so erklärt die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Gebiet mit einer Fläche von mindestens 5 000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle zum gefährdeten Bezirk und gibt dies öffentlich bekannt.
(2) Die zuständige Behörde bringt an den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ gut sichtbar an.
(3) Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
(4) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einer Fledermaus amtlich festgestellt worden, so kann die zuständige Behörde das betreffende Gebiet nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 zum gefährdeten Bezirk erklären. Die Erklärung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.

und hier
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

die komplette Tollwut-VO findet man hier
 
Sie erklärte mir, dass in dem Fall der Titer bestimmt und dem Vetamt vorgelegt wird. Das geht zügig, Quarantäne wäre nicht nötig.

Die Dame in Pinneberg ist entweder übers Ziel hinausgeschossen - falls keine Titerbestimmung stattfand - oder aber will mit diesen Drohungen die impfmüden Tierhalter wachrütteln.

Gilt für geimpfte Tiere. Nicht für ungeimpfte. Und in dem Fall würden sie trotzdem einer Behördlichen Beobachtung unterliegen (muss nicht zwingend Quara sein)
 
Gilt für geimpfte Tiere. Nicht für ungeimpfte. Und in dem Fall würden sie trotzdem einer Behördlichen Beobachtung unterliegen (muss nicht zwingend Quara sein)

Lt. Impfpass gilt mein Moritz demnächst als ungeimpft. Deswegen das Gespräch mit der Amtsveterinärin. Siehe oben.
 
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Lt. Impfpass gilt mein Moritz demnächst als ungeimpft. Deswegen das Gespräch mit der Amtsveterinärin. Siehe oben.

Bis zur Ermittlung des Titers müsste er aber als ungeimpft betrachtet werden.
Und selbst bei passendem Titer, genauso wie bei Impfung werden die Tiere für gewisse Zeit untr behördliche Beobachtung gestellt.

Siehe §10

(1) Die Dauer der behördlichen Beobachtung nach § 9 Absatz 2 und 3 beträgt sechs Monate. Die zuständige
Behörde kann die Dauer bis auf zwei Monate verkürzen
, sofern die ansteckungsverdächtigen Tiere vor dem
Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich oder vermutlich mit tollwutkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in
Berührung gekommen sind,
unter wirksamem Impfschutz standen und unverzüglich erneut gegen Tollwut geimpft
werden. § 9 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
 
Ne, nicht im Norden.
Franken, von anderen auch "Bayern" genannt.

In BaWü auch ab und zu. Der Amtstierarzt bei uns rät selbst bei Katzen, die nur den Balkon nutzen, ausdrücklich zur Tollwutimpfung.
 
Gerade eben hatte ich zur Tollwut ein ausführliches Gespräch mit einer unserer zuständigen Amtsveterinärin.

Ich bin ansich Verfechterin der TW-Impfung, mein Moritz (15) hat jedoch im letzten Jahr sehr viel wegen einer sehr schlimmen Krankheit durchgemacht, so dass ich ihm nicht zu viel zumuten möchte. Nur, was wirklich notwendig ist.

Also: Gerade wurde mir von der Amtsveterinärin erklärt, dass sie sich aufgrund seiner früheren TW-Impfungen sehr sicher ist, dass er einen Titer aufgebaut hat, der ihn mehr als sicher schützt. Wir könnten den auch gerne mal überprüfen, zu meiner Beruhigung.

Mein Einwand: Was ist, wenn hier TW ausbricht und ich keine aktuelle Impfung nachweisen kann?

Sie erklärte mir, dass in dem Fall der Titer bestimmt und dem Vetamt vorgelegt wird. Das geht zügig, Quarantäne wäre nicht nötig.

Die Dame in Pinneberg ist entweder übers Ziel hinausgeschossen - falls keine Titerbestimmung stattfand - oder aber will mit diesen Drohungen die impfmüden Tierhalter wachrütteln.

Danke Kai, Du beantwortest die Frage, die ich noch gar nicht gestellt habe 🙂. Da hier in den letzten zwei Jahren auch immer wieder gekränkelt wurde und ich zwei chronisch-kranke Jungs habe, wollte ich die Impfung eigentlich nicht ohne Not auffrischen.

Da müsste es doch genügen, wenn ich bei der nächsten Blutabnahme den Titer mitbestimmen lassen, um den dann für den Fall des Falles schriftlich vorliegen zu haben, oder? Blut abgezapft wird bei uns ja des Öfteren.
 
Lt. Impfpass gilt mein Moritz demnächst als ungeimpft. Deswegen das Gespräch mit der Amtsveterinärin. Siehe oben.

Ich bezog mich nicht direkt auf deinen Kater, sondern auf die Aussage zur Titerbestimmung und "keine Quara".

Im Ernstfall wird bei ungekennzeichneten Katzen und Hunden nicht erst eine Titerbestimmung gemacht
 
Zuletzt bearbeitet:
Da müsste es doch genügen, wenn ich bei der nächsten Blutabnahme den Titer mitbestimmen lassen, um den dann für den Fall des Falles schriftlich vorliegen zu haben, oder? Blut abgezapft wird bei uns ja des Öfteren.

Titer wird im Fall des Falles nur der Brandaktuelle akzeptiert.
 
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Hier wartet keiner auf eine Titerbestimmung; wenn hier Tollwut auftaucht, wird alles getötet, was sich in diesem Bereich befindet.
Sagte mir unser Jäger, den ich zwar nicht mag aber mit ihm sprechen kann.
Laut Gesetz auch möglich, um die Verbreitung einzudämmen.
Scheint etwas unterschiedlich gehandhabt zu werden, auch ok.
 
Titer wird im Fall des Falles nur der Brandaktuelle akzeptiert.

Wie brandaktuell ist denn brandaktuell? Und wie relevant ist die Höhe des Titers? Mit chronisch-kranken-Tieren oder Katzen, die wie Moritz gerade eine schwere Erkrankung hinter sich haben, ist so eine Impfung nicht so ganz ohne. Und das auf den puren Verdacht hin, dass eine Fledermaus, die rund ums Haus flattert, infiziert sein könnte?

Jetzt mal ganz praktisch: Hier bei mir am Waldrand wird eine Fledermaus gesichtet, die merkwürdige Schlangenlinien fliegt. Der Verdacht wird laut, sie könnte Tollwut haben. Und dann? Geht hier ein Amtsveterinär rund und sackt alle Freigänger ein? Wird dann erst das Blut dieser Freigänger auf Antikörper getestet oder einfach auf bloßen Verdacht hin eingeschläfert? Wie muss man sich den Ablauf denn vorstellen?

Und wieso kommen eigentlich geimpfte Katzen monatelang in Quarantäne? Und wo findet diese Quarantäne statt? Wenn ich mir die zahlreichen Freigänger alleine hier im Dorf anschaue, wo sollen die denn alle untergebracht werden.
 
Wie brandaktuell ist denn brandaktuell? Und wie relevant ist die Höhe des Titers?

In dem Fall sozusagen tagesaktuell. Ein Titer der Wochen alt ist, interessiert den AmtsVet nicht. Er muss ausreichend hoch sein. Wo die Grenze genau liegt kann ich dir grad nicht sagen.

Jetzt mal ganz praktisch: Hier bei mir am Waldrand wird eine Fledermaus gesichtet, die merkwürdige Schlangenlinien fliegt. Der Verdacht wird laut, sie könnte Tollwut haben. Und dann? Geht hier ein Amtsveterinär rund und sackt alle Freigänger ein? Wird dann erst das Blut dieser Freigänger auf Antikörper getestet oder einfach auf bloßen Verdacht hin eingeschläfert? Wie muss man sich den Ablauf denn vorstellen?

Nein. Erstmal muss ein bestätigter Tollwutfall vorhanden sein. Aufgrund eines unbestätigten TW-Verdacht wird nicht rundrum alles eingesackt.

Sollte es einen TW-Fall geben, werden im Prinzip alle Viechers die Kontakt gehabt haben oder gehabt haben könnten eingesackt. Wenn gekennzeichnet gibt´s Titer und Beobachtung - was wie wo beobachtet wird legt das Amt fest, wenn ungekennzeichnet Eutha.

Und wieso kommen eigentlich geimpfte Katzen monatelang in Quarantäne? Und wo findet diese Quarantäne statt? Wenn ich mir die zahlreichen Freigänger alleine hier im Dorf anschaue, wo sollen die denn alle untergebracht werden.

Weil sichergestellt werden muss, dass die Tollwut nicht doch trotz Impfung ausbricht und vor allem die Tollwut nicht übertragen wird. Zur Quara bzw Beobachtung s.o. und §10 Tollwut-VO
 
Im Endeffekt musst du nachweisen können, dass dein Tier zum Zeitpunkt des Kontaktes bzw. des vermutlichen Kontaktes unter wirksamen Impfschutz stand.
 
Im Endeffekt musst du nachweisen können, dass dein Tier zum Zeitpunkt des Kontaktes bzw. des vermutlichen Kontaktes unter wirksamen Impfschutz stand.

Sprich, wenn hier ein Fall auftritt, dann schnappe ich mir meine Katze, lasse ihr Blut abnehmen und den Titer bestimmen? Und damit wäre für mich der Drops gelutscht?

@Adri: Wenn im Falle eines Falles alles getötet wird, was Flügel oder vier Pfoten hat, dann wäre zumindest eine jährliche Impfung völlig unnötig.
 
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Im Grunde ja, überprüft wird nur wenig.
Weil es aber auch schnell gehen muß. 🙂
Vielleicht ist es auch Bangemachen, weiß nicht, Kreis Aachen ist tollwutfrei.
Vielleicht sagt mir der Jäger auch Bescheid, hier sind nur unsere Katzen.
Ich laß es drauf ankommen, hab keine Wahl, Freigänger.
 
Hier wartet keiner auf eine Titerbestimmung; wenn hier Tollwut auftaucht, wird alles getötet, was sich in diesem Bereich befindet.
Sagte mir unser Jäger, den ich zwar nicht mag aber mit ihm sprechen kann.
Laut Gesetz auch möglich, um die Verbreitung einzudämmen.
Scheint etwas unterschiedlich gehandhabt zu werden, auch ok.

Liane, als wir hier noch TW hatten und meine Katzen mitten in ihrer Sturm- und Drangzeit auf Tour gingen, da wusste unser ansässiger Jäger noch nicht mal, dass es TW-Impfungen für Katzen gibt. Der ist fast vom Glauben abgefallen. Davon abgesehen: Er hatte keinen offiziellen Tötungsauftrag. Katzen sind eher permanenter Beifang, ob TW-Sperrbezirk oder nicht.

Trotzdem kam er vorbei und prägte sich ein, welches meine Katzen sind. TW-Plaketten trugen sie damals außerdem. Ich erklärte ihm zudem mehrmals, dass nicht nur meine Katzen geimpft seien.

Und auch während TW-Ausbrüchen gilt ein jagdlicher Mindestabstand zum nächsten Ortsrand, bewohnten Gehöft. Der darf nicht unterschritten werden. Bei so einer Aussage sollte man Schritte gegen den Bruder einleiten.
 
Alles richtig, deshalb kann ich nur abwarten, der Jäger hier weiß, daß es alle meine Katzen sind, versprach mir auch.
Den akuten Fall gabs ( noch ) nicht. GsD.
Fledergetier gibts auch ohne Ende, weiß wo sie wohnen.
Sind wohl nur bestimmte Fledermäuse, die Tollwut übertragen ?
 

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