Lily
Forenprofi
- Mitglied seit
- 24. Mai 2010
- Beiträge
- 1.608
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ganz ehrlich: die Tollwutgefahr stufe ich um vieles geringer ein als die Leukosegefahr.
http://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
vor.3.
wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)
im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)
im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt;
Ohne Impfung wird bei Tollwutverdacht (und da reicht der potentielle Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier - ob das dann tatsächlich Tollwut hat, interessiert erst einmal nicht - oder ein "Verdacht" wie von Kaminze geschildert) eigentlich immer eingeschläfert.
Bei dem von mickymouse zitierten Fall in NEA war übrigens genau das der Fall - zwei ungeimpfte Katzen, die anscheinend Kontakt zu dem Hund hatten, wurden von Amts wegen getötet.
Wieder so eine Sache: den Menschen kann man behandeln, Tiere dürfen nicht behandelt werden.
Im Zweifelsfall ist immernoch Quarantäne und Titerbestimmung möglich. Dabei ist aber auch die Frage, wie der "Kontakt" ausgesehen hat. Es gbt nicht nur schwarz und weiß, wie so oft.Wie wird bei einer Katze, die Kontakt zu einem tollwütigen Tier auf die gebotene Schnelle festgestellt, ob sie geimpft wurde oder nicht? Nicht immer lassen sich Zugehörigkeit und Besitzer ausmachen, vielleicht auch, weil sie nicht gekennzeichnet sind.
In dem NEA-Fall war es meines Wissens so, dass der Halter des Hundes mit dem Hund zu Besuch bei der Familie mit den beiden Katzen war.Wie wird bei einer Katze, die Kontakt zu einem tollwütigen Tier auf die gebotene Schnelle festgestellt, ob sie geimpft wurde oder nicht? Nicht immer lassen sich Zugehörigkeit und Besitzer ausmachen, vielleicht auch, weil sie nicht gekennzeichnet sind.
Zugvogel
Ja, leider ist das wohl so. Aber wie kann eine Katze in Verdacht kommen, wenn im eigenen Land weit und breit kein TW-Fall aufgetreten ist?
Erst wenn wirklich nah so etwas bekannt wird, sollte man handeln und vielleicht exzessive Freigänger impfen lassen, meiner Wohnungsmieze würde ich das nicht machen lassen.
Immer mehr Tierärzte weisen bei dem Wunsch nach TW-Impfung darauf hin, daß das im entsprechenden Gebiet auch bei Freigängern nicht mehr zwingend nötig ist.
Und das will doch was heißen, oder? 😕
Tollwut fällt nach wie vor nicht vom Himmel, sie wird immer nur übertragen durch infizierte Tiere. Und wo sind die vielen infizierten Tiere, die das eigene anstecken könnten? TW wird ausschließlich durch Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel) übertragen, wenn diese in offene Wunden oder ins Mäulchen geraten.