Ich nehme mal an, dass auch der Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag auf seinem Namen läuft und die Katzen auf ihn eingetragen sind?
Rein rechtlich hast du natürlich da überhaupt keine Handhabe.
Was du machen kannst, ist an seine Vernunft, seine Tierliebe und der Liebe zu eurer Tochter zu appellieren:
Die Katzen fühlen sich in dem Haus sehr wohl, du bist für sie ebenfalls Bezugsperson und die Katzen sind die Größe des Hauses und den Freigang im Garten gewohnt, dass klappt in den meisten Fällen nicht, die dann hinterher wieder an reine Wohnungshaltung zu gewöhnen.
Außerdem wären sie bei ihm viele Stunden ganz allein.
Eure Tochter liebt die Katzen auch und es wäre sehr schmerzhaft für sie, wenn diese ihr weggenommen werden.
Nicht dir zuliebe, du solltest dich und deine Liebe zu ihnen eher in den Hintergrund stellen, sondern den Katzen und der Tochter zuliebe, sollte er auf die beiden Kater verzichten und sich dann lieber zwei neue Katzen, wenn er unbedingt wieder Katzen haben will, in die Wohnung holen, die keinen Freigang kennen und sich dann bei ihm entsprechend gut einleben können, vorausgesetzt er arbeitet natürlich nicht zuviel und die Betreuung ist auch während er weg muss immer gewährleistet.
Es wäre für alle eine sehr große Belastung und Umstellung und reiner Egoismus von ihm, wenn er auf die beiden Kater besteht, aber das Recht ist natürlich auf seiner Seite. Natürlich ist es auch für ihn schmerzhaft, die beiden bei dir und deiner Tochter zu lassen, kein Thema, dass musst du ihm auch zugestehen, aber wahre Tierliebe zeigt sich im Verzicht und ich würde keine Freigänger in eine Wohnung einsperren, wenn es die Möglichkeit gibt, dass sie so weiterleben können wie bisher.