Es handelt sich aber um bauliche Veränderungen und die bedürfen eines einstimmigen Beschlusses. Das heißt, es darf KEIN Eigentümer dagegen sein.
Die Frage ist aber, ob jetzt, wo das Netz ja schon hängt, nicht eigentlich ein Beschluss gefasst werden müsste, das ganze zu VERBIETEN. Sofern es vorher NICHT ausdrücklich verboten / eindeutig offiziel geregelt war.
Wir hatten das hier mit Satelitenschüsseln, einige hatten welche angebracht (es gab vorher keine eindeutige Regelung diesbezüglich), und auf der Tagesordnung war dann darüber abzustimmen, ob die Schüsseln wieder entfernt werden müssen
(Was soll ich sagen - die Schüsseln hängen noch...)
Ich gebe aber zu, ich verliere regelmäßig den Überblick, wofür ein einstimmiger Beschluß nötig ist, und wann ein Mehrheitsbeschluß reicht. Hier sind sich glücklicherweise sowieso meistens die meisten einig.
😉
Die Verwaltung war unheimlich nett, hat meiner Frist verlängert, damit ich beim Beirat vorsprechen kann. Den Beschluss dürfen sie mir nicht zusenden, da ich keine Eigentümerin sei.
Dann war ich beim Mieterverein. Der empfahl mir, den Faden zu entfernen und das Netz stattdessen besser festzukleben. Dann abwarten, was der Beirat sagt. Wenn die keine Einwände haben, dann bekomme ich das schriftlich und es wird der Verwaltung vorgelegt. Wenn sich daraufhin nicht massiver Einspruch ergibt, bleibt die Genehmigung bis auf Widerruf bestehen.
Das hört sich doch schonmal gut an. Ich drücke Dir die Daumen!
🙂
Eine Kleinigkeit finde ich allerdings noch merkwürdig, Du schreibst, es muss der Verwaltung vorgelegt werden - zumindest bei uns führt die Verwaltung lediglich das aus, was die WEG entscheidet. Die Verwaltung selbst kann garnichts entscheiden, die ist im Prinzip nur Angestellter der WEG.
😕
Egal, so oder so: Toi toi toi!